2001 haben die damaligen Spitzenverbände der Krankenkassen die Einführung einer elektronischen Patientenakte (ePA) beschlossen. Die Selbstverwaltungsorgane haben jahrelang selbst blockiert. 2015 kam dann der Neuaufschlag. Seit 1. Januar 2021 bieten alle gesetzlichen Krankenversicherungen eine ePA in Form einer App an. Die Annahmen zu den Nutzerzahlen – höhere einstellige Millionenzahl im ersten Jahr – werden offensichtlich nicht erreicht (aktuell unter 300.000 angelegte Akten, also noch nicht mal 0,5 Prozent der Versicherten). Die folgenden fünf Punkte könnten die Nutzerzahl deutlich erhöhen und auch die Nützlichkeit der ePA verbessern.
1. Nützlichkeit der ePA erhöhen – überzeugende Nutzererlebnisse bieten
Die Funktionalitäten der ePA sind momentan sehr eingeschränkt. Einige nützliche Funktionen kommen ab 2022 dazu. Aber auch dann bleibt die ePA weit von einer Behandlungsmanagement-Plattform entfernt, wie sie beispielsweise in anderen Ländern besteht. Versicherte lassen sich nicht mit einem solchen Pflichtprogramm begeistern. Hier sind die Krankenkassen gefordert. Aus der Pflicht sollte Kür werden. Ob Online-Terminbuchung, Videosprechstunde oder indikationsbezogene Behandlungsangebote wie Zweitmeinungsangebote. Auch zum Therapie- bzw. Erkrankungsstatus passende Informationen sind ein Mehrwert und könnten die Gesundheitskompetenz verbessern Auch Datenimporte aus den DiGA, den Apps auf Rezept, sollten vor April 2023 in die ePA möglich sein.
Das Nebeneinander von E-Rezept App und ePA ist aus Nutzersicht nicht nachvollziehbar. Die Funktionalitäten des E-Rezepts sollten in die ePA-App integriert werden. Die Übertragung von Medikamenten in die ePA beziehungsweise den elektronischen Medikationsplan aus der E-Rezept-App ist umständlich und fehleranfällig.
2. Zugang vereinfachen – Keep it simple
In den ersten Monaten war bei einigen Krankenkassen die Registrierung nicht möglich. Dies ist zwar inzwischen behoben, doch nach wie vor hält ein aufwändiger 3-fach Opt-in, der in vielen Fällen sogar den Gang in die örtliche Geschäftsstelle der Kasse verlangt, viele potentielle Nutzer von einer Registrierung ab. Selbst digital Erfahrene haben mit der komplizierten und langwierigen Registrierung zu kämpfen. Die Registrierung sollte niedrigschwellig erfolgen, damit viele Menschen die ePA nutzen können. Andere europäische Länder, die ebenfalls der DSGVO unterliegen, verfügen über einfachere Registrierungsverfahren oder gar über eine Opt-out Lösung, wie sie der Sachverständigenrat im Gesundheitswesen auch für Deutschland in die Diskussion gebracht hat. Es sollte auf Opt-out umgestellt werden, wenn sich zeigt, dass zu wenige Menschen die ePA nutzen. Dies sollte mit einem konkreten Ziel verknüpft werden. Dies könnte beispielsweise so aussehen: Umstellung auf Opt-out, wenn bis Ende 2022 nicht mindestens 15 Prozent der gesetzlich Versicherten über eine ePA verfügen.
3. Komplexität reduzieren
Viele Nutzer werden ab 2022 mit einem hochkomplexen Rechtemanagement (für jedes Dokument festlegen welche Behandelnden für welchen Zeitraum Zugriff gewährt wird) konfrontiert. Diese Funktion wird viele Menschen überfordern.
Dieses sogenannte feingranulare Rechtemanagement ist als optionale Funktion für alle, die dies genau festlegen und kontrollieren möchten, hilfreich. Aber Nutzer, die ihren Ärzten vertrauen und die Informationen für alle behandelnden Ärzte freigeben möchten ist dies ein immenser Aufwand. Die dauerhaften Zugriffsrechte für alle Dokumente sollten bis auf Widerruf mit einem Häkchen/ einer Checkbox für alle Behandelnden freigegeben werden können.
4. Geräteunabhängige niedrigschwellige Zugangsmöglichkeiten schaffen
Die ePA sollte nicht nur als App sondern auch über Webbrowser zugänglich sein. Damit wäre die ePA von jedem internetfähigen Gerät aus erreichbar und nutzbar. In anderen Ländern, wie zum Beispiel Dänemark wird dies seit Jahren erfolgreich praktiziert. Nur vier von zehn Senioren verfügen über ein Smartphone. Die Beschränkung auf ein mobiles Endgerät schließt nicht nur Nutzer aus, sondern reduziert die Zugangswege. Gerade für die Altersgruppe, die besonders häufig von Krankheiten betroffen ist und viele Gesundheitsleistungen in Anspruch nimmt, ist dies eine unnötige Einschränkung – denn gerade diese Altersgruppe könnte von der ePA profitieren.
5. Digitale (Gesundheits-) Kompetenz und Veränderungsbereitschaft verbessern
Die digitale Gesundheitskompetenz bei Patienten UND Heilberufen muss gefördert werden. Nur so entsteht ein großer, aktiver Nutzerkreis. In Deutschland verfügen die Menschen über eine eingeschränkte Gesundheitskompetenz (59 Prozent). Die digitale Gesundheitskompetenz ist sogar bei drei von vier Menschen eingeschränkt. Bei Senioren liegt die Quote noch höher. Der im Jahr 2019 geschaffene § 20k SGB V hat daran bislang kaum etwas geändert. Angebote von Krankenkassen sind rar und richten sich als reine Online-Angebote nicht an den Bedarfen der Bevölkerung aus. Benötigt werden auch niedrigschwellige Angebote, die nicht digital vorgebildete und affine Menschen ansprechen.
Marcel Weigand ist Digitalexperte und freier Berater. Er ist Leiter des Bereichs Kooperationen und digitale Transformation bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland gGmbH.