Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) BSG schränkt Versichertenrechte ein
Gesetzlich Versicherte, über deren Antrag von der Krankenkasse nicht rechtzeitig entschieden wurde, haben künftig nur noch einen vorläufigen Anspruch auf Kostenerstattung. So hat das Bundessozialgericht im Mai 2020 entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung zur Genehmigungsfiktion aufgegeben. Nun liegen die Entscheidungsgründe des Urteils vor.
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