Eine Explosion der Videosprechstunden-Angebote um mehr als 1.100 Prozent binnen weniger Wochen konnte die Kassenärztliche Bundesvereinigung Anfang April vermelden: Statt der noch kürzlich 1.700 sind nun 25.000 Arztpraxen für ihre Patienten per Videochat erreichbar. Doch der digitale Weg endet, wenn der Arzt dem Patienten einen Arztbrief oder den Laborbericht zur Verfügung stellen möchte. Dann erfolgt derzeit noch der Rückgriff auf das Fax oder den klassischen Brief.
Die Tage des Faxens sind hoffentlich gezählt. In den vergangenen Monaten wurde der Start des prestigeträchtigsten Digital-Projekts vorbereitet, das sich Gesundheitsminister Jens Spahn in seiner Amtszeit vorgenommen hat: die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA). Zum 1. Januar 2021 soll es so weit sein. Mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) werden nun die entscheidenden Weichen gestellt, damit die Akte erfolgreich sein kann.
Eine Akte ist nur so gut wie ihre Daten
Befunde, Diagnosen, Informationen zur Medikation, Impfungen oder Arztbriefe – nur wenn alle relevanten Gesundheitsinformationen schnell in die Akte kommen, bietet sie einen echten Nutzen für Patienten und Leistungserbringer. Es ist nicht nur wichtig, endlich alle Gesundheitsinformationen eines Patienten auf einer Plattform – der ePA – zu bündeln, sondern vor allem auch sicherzustellen, dass die Informationen zeitnah dort abgelegt und von allen zugriffsberechtigten Leistungserbringern eingesehen werden können. Jeder Patient muss zukünftig direkt nach der Verschreibung eines Medikaments das Rezept in seiner ePA finden können. Folgerezepte sollten ohne Arztkontakt direkt in die Akte geschickt werden – das wäre sowohl für die Ärzte als auch für die Patienten praktisch.
Mehrere Faktoren werden darüber entscheiden, ob sich die ePA bei den Versicherten und den Leistungserbringern bewährt: Die Akte muss im Versorgungsalltag einfach zu handhaben sein und Versicherte beim Management ihrer Gesundheit unterstützen. Nur wenn sie von Beginn an einen Mehrwert bietet, weil sie dabei hilft, Angelegenheiten rund um die eigene Gesundheit auf digitalem Weg zu regeln, werden Patienten die Akte auch nutzen. Das gilt gleichermaßen für Ärzte und Krankenhäuser. Sie werden die Akte nur dann unterstützen, wenn sie den Nutzen im Praxis- und Klinikalltag erleben. Dafür wird auch entscheidend sein, dass die Hersteller der Praxis- und Kliniksoftware mitspielen, um die flächendeckende Vernetzung von Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken und Pflegeeinrichtungen zu gewährleisten.
Das Patientendaten-Schutz-Gesetz sorgt für eine sicher Akte
Bei aller Dynamik dürfen beim Datenschutz keine Kompromisse gemacht werden. Da es sich bei den in der Akte gespeicherten Daten um hochsensible Gesundheitsdaten handelt, dürfen ausschließlich die Nutzer selbst Einblick in die Daten haben. Die Versicherten haben die Souveränität über ihre Daten und können entscheiden, ob Ärzte darauf Zugriff haben sollen. Hier schafft das PDSG nun endlich eine klare Regelung.
Mit seinen Vorgaben zum Berechtigungsmanagement gewährt das PDSG zum einen den erforderlichen datenschutzrechtlichen Rahmen, zum anderen schafft es Rechtssicherheit für alle Beteiligten im Hinblick darauf, wer auf welche Gesundheitsdaten zugreifen darf. Der im Kabinettsentwurf des PDSG vorgeschlagene Weg, die Zugriffsberechtigung in mehreren Umsetzungsstufen zu regeln, ist aus unserer Sicht genau der richtige. Bereits zum Start der ePA wird die Entscheidung darüber, welcher Arzt auf die Akte zugreifen darf, allein bei den Versicherten liegen.
Darüber hinaus haben wir Krankenkassen eine Aufklärungspflicht: Wir müssen unsere Versicherten umfassend über die Möglichkeiten der Akte informieren, auf Rechte hinweisen und somit einen sicheren Umgang mit ihr ermöglichen. Es ist wichtig, dass das Angebot einer elektronischen Patientenakte für die Versicherten freiwillig bleibt. Das Gesetz erweitert aber auch die Möglichkeiten zur Nutzung der elektronischen Patientenakte: So haben Versicherte einen Anspruch darauf, dass die Behandlungsdaten von Krankenhäusern und Ärzten in der Akte abgelegt werden.
ePA vernetzt alle Akteure im Gesundheitswesen
Perspektivisch wird die elektronische Patientenakte einen wichtigen Vorstoß hin zur digitalen Vernetzung machen: Sie wird künftig den gesicherten Datenaustausch zwischen allen Leistungserbringern ermöglichen, ambulant wie stationär. Patientinnen und Patienten haben durch die Vernetzung die Möglichkeit, selbstbestimmt ihre Gesundheit zu managen. Sie haben jederzeit und von überall Zugang zu ihren Gesundheitsdaten. So können sie auf ihrem Smartphone jederzeit nachschauen, wann sie das letzte Mal ein Antibiotikum eingenommen haben oder wann die nächste Vorsorgeuntersuchung ansteht. Patienten haben die Übersicht über ihre Medikamente jederzeit dabei und können sie bei Bedarf vorzeigen. Das hilft Ärzten und Apothekern, mögliche Wechselwirkungen schnell zu erkennen.
In allen Lebensbereichen setzen wir inzwischen auf Komfort und Fortschritt durch digitale Services. Nur beim Thema Gesundheit bleiben wir derzeit noch hinter den Möglichkeiten. Wir können in anderen Ländern bereits sehen, dass eine Patientenakte im Versorgungsalltag viele Vorteile bietet. Deutschland hat ab 2021 die Chance, den entscheidenden Schritt in eine moderne Gesundheitsversorgung zu gehen. Dafür müssen wir jetzt die Weichen stellen und die ePA so gestalten, dass sie für Patienten und Ärzte ein Erfolg wird.
Dr. Susanne Ozegowski ist Geschäftsbereichsleiterin Unternehmensentwicklung bei der Techniker Krankenkasse. Daniel Cardinal ist dort Geschäftsbereichsleiter für Versorgungsinnovation.