Prävention : Ein Paradigmenwechsel für die Arbeitswelt

Dr. Alexandra Schulz-Wrusch
Alexandra Schulz-Wrusch, Vorstandsvorsitzende der ias-Gruppe Foto: ias-Gruppe

Das GKV-Spargesetz kauft finanzpolitisch nur Zeit, die eigentliche Reformaufgabe bleibe unangetastet, schreibt Alexandra Schulz-Wrusch im Standpunkt. Es braucht nun ein tragfähiges Präventionsgesetz, das die Arbeitswelt als Hebel nutzt, so die Vorstandschefin der ias-Gruppe, einem Anbieter für Lösungen im Arbeitsschutz und der Gesundheitsförderung.

von Dr. Alexandra Schulz-Wrusch, ias-Gruppe

veröffentlicht am

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Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist beschlossen. Bei einer für 2027 prognostizierten Finanzierungslücke von rund 19 Milliarden Euro war der Griff zur Ausgabenbremse kurzfristig kaum vermeidbar. Doch nach der Verabschiedung des Gesetzes bleibt die Schwäche in der Versorgung bestehen: Deutschland bleibt im Gesundheitswesen ein System, das zu spät ansetzt. Es behandelt zu viel und verhindert zu wenig.

Im Haushaltsplan lässt sich diese Schieflage nachlesen. Der Gesundheitsetat des Bundes stieg 2026 von 19,28 auf 21,8 Milliarden Euro. Die Mittel für „Prävention und Gesundheitsverbände“ sinken von 959 auf 721 Millionen Euro. Mehr Geld ins System und weniger für jenen Bereich, der es substanziell entlasten könnte.

45 Millionen Menschen, ein nicht ausreichend genutzter Ort

Dabei ist ein Hebel längst bekannt: die Arbeitswelt. Präventionsmaßnahmen wirken effektiver, je früher sie ansetzen. Viele Menschen suchen die Arztpraxis erst auf, wenn die Zeit für Vorsorge bereits abgelaufen ist. Der Arbeitsplatz ist daher der ideale Ort, um die persönliche Gesundheitskompetenz zu stärken. Über betriebliche Versorgungsstrukturen lassen sich Millionen Menschen erreichen – mit einer Infrastruktur, die in Unternehmen, bei Krankenkassen und in der Betriebsmedizin bereits existiert. Dort, wo rund 45 Millionen Menschen einen großen Teil ihres Tages verbringen, lassen sich Gesundheitskompetenz und Vorsorge früh aufbauen.

Wissenschaftliche Auswertungen der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) belegen ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis betrieblicher Gesundheitsförderung. Ein iga-Report ermittelte einen durchschnittlichen Return on Investment von 2,7. Das bedeutet: Für jeden in Prävention investierten Euro entsteht ein wirtschaftlicher Nutzen von durchschnittlich 2,70 Euro. Für Unternehmen kann das kein Nebenaspekt sein, denn steigende krankheitsbedingte Fehlzeiten binden Ressourcen und beeinträchtigen die Produktivität.

Psychische Erkrankungen verursachten bereits 2024 Produktionsausfälle von 22,5 Milliarden Euro. Im selben Jahr beziffert die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin die Produktionsausfälle durch Arbeitsunfähigkeit insgesamt auf 134 Milliarden Euro. Gleichzeitig verschärft der demografische Wandel den Druck: In den nächsten 15 Jahren erreichen 13,3 Millionen Erwerbstätige das Rentenalter.

Ein Aktionstag ist keine Prävention

Durch betriebliche Präventionsprogramme lassen sich krankheitsbedingte Fehlzeiten senken. Doch nicht jedes Angebot ist wirksame Prävention. Ein Aktionstag oder allgemeiner Appell, etwa sich mehr zu bewegen, verändern noch kein Verhalten. Nur wenn Menschen in ihrer jeweils aktuellen Lebensphase abgeholt werden, kann Veränderung entstehen. Es braucht personalisierte Angebote und fachliche Begleitung. Gerade bei Herz-Kreislauf-Risiken oder psychischen Belastungen entscheidet die frühe persönliche Ansprache darüber, ob aus Wissen auch Gesundheitskompetenz erwächst, die zum Handeln führt.

Hier liegt die Stärke der Arbeitsmedizin. Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner kennen die Bedingungen vor Ort, erreichen auch Menschen, die selten oder sogar nie eine Hausarztpraxis aufsuchen, und denken körperliche, psychische und organisationale Faktoren zusammen. Sie sollen und können die hausärztliche Versorgung nicht ersetzen. Aber sie können frühzeitig Gesundheitskompetenz aufbauen und ergänzen, wo die hausärztliche Versorgung an Grenzen stößt.

Was die GKV sich entgehen lässt

Dieses Potenzial wird durch die Trennung der Systeme ausgebremst. Arbeitsmedizin ist überwiegend arbeitgeberfinanziert und auf den betrieblichen Auftrag ausgerichtet. Ein tragfähiges Präventionsgesetz könnte diese Präventionslücke schließen. Der entscheidende Schritt ist ein gesetzlich verankertes Abrechnungsrecht, mit dem Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner definierte präventivmedizinische Leistungen über gesetzliche Krankenkassen abrechnen dürfen. Das ist kein Freibrief für neue Ausgaben, sondern eine gezielte Investition in frühzeitige Prävention.

Die Bundesregierung verweist darauf, dass nach der kurzfristigen Stabilisierung Strukturreformen folgen müssen, und setzt mit der im Juli gestarteten Präventionsoffensive den richtigen Auftakt . Genau dort gehört der ungenutzte Hebel der Arbeitswelt ganz oben auf die Agenda. Individuelle Prävention ist einer der Wege, Menschen in ihrer Lebens- und Arbeitswelt zu erreichen, Unternehmen zu entlasten und die GKV zu stabilisieren.

Dr. Alexandra Schulz-Wrusch ist Sprecherin des Vorstands der ias Stiftung und Vorsitzende des Vorstands der ias Aktiengesellschaft.

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