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Verpflichtende Zweitmeinung : Gefährliches Nadelöhr für Patienten?

Mit einer Zweitmeinungspflicht will die Regierung medizinisch nicht begründbare Mengenausweitungen für bestimmte Operationen verhindern. Ohne entsprechenden Nachweis sollen diese Eingriffe künftig nicht mehr abrechnungsfähig sein. KBV und Gemeinsamer Bundesausschuss warnen aber vor gefährlichen Engpässen. Es gebe für diese Vorgabe nicht genug „Zweitmeiner“.

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