„Zunehmende Ausbildung konzernartiger Strukturen in der medizinischen Versorgung schränkt die freie Arztwahl durch Patienten sowie die Freiheit ärztlicher Berufsausübung und ärztlicher Entscheidungen ein“ – so lautete der Titel des Antrags, den Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, beim Deutschen Ärztetag 2019 eingebracht hat und der dort auch angenommen wurde. Dennoch wird die Zunahme kommerzieller Anbieter im Gesundheitswesen von einigen Vertretern aus Politik und Wirtschaft begrüßt.
Richtet man den Blick zurück zu den Anfängen jener verstärkten Kommerzialisierung und entsprechender Akteure auf den deutschen Gesundheitsmarkt, so zeigt sich, dass ihre Beweggründe andere waren als die nachhaltige Sicherstellung der öffentlichen Daseinsvorsorge in Deutschland. Die Finanzkrise 2007/2008 und die ihr folgende Eurokrise 2010 zwangen Kapitalgeber und Investmentfonds, ihre Anlagestrategien zu ändern. Infolge dessen bewerteten Private-Equity-Investoren den Gesundheitssektor als lohnenswerte und stabile Anlagemöglichkeit für Investitionen und Exitstrategien mit hohen Gewinnen.
Ärztemangel wird verschärft
Diese Entwicklung zwingt die Medizin in Deutschland im Allgemeinen und die Pathologie im Besonderen in ein Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen, die nur schwerlich miteinander vereinbar sind. Grund dafür ist die wesentlich unterschiedliche Zielsetzung des medizinisch beziehungsweise pathologischen Bereichs auf der einen, und des kommerziellen Sektors auf der anderen Seite. Ist die primäre Intention des Arztes eine nachhaltige und lebenslange Versorgung des Patienten, so steht für die Aktiengesellschaft das Erwirtschaften einer möglichst hohen Rendite für die Aktionäre im Zentrum. Die Tätigkeit der Ärzte und ihr Verhältnis zum Patienten sind unter den Vorzeichen des Investments nur Mittel zum Zweck der Umsatzgenerierung. Patientenversorgung, ärztliche Berufsausübung sowie die Nachhaltigkeit in der Krankenversorgung stehen letztlich immer unter dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit im Sinne der Aktiengesellschaft. Beispielhaft sei hier auf die in der ambulanten Versorgung tätigen Kapitalgesellschaften wie die Amedes Holding, die Synlab Gruppe, Sonic Healthcare und die Corius Gruppe hingewiesen, von denen einige im Rahmen der Exitstrategie des Investments zum Teil schon mehrfach verkauft worden sind. Selbst, wenn diese Tochtergesellschaften auf ein nachhaltiges Engagement in der Krankenversorgung abzielen, haben doch nur ihre Muttergesellschaften entscheidenden Einfluss darauf.
Ein weiterer Aspekt bezieht sich auf die Zukunft des Berufsstandes der Pathologinnen und Pathologen. Denn „Geld“ stellt keine Diagnosen, „Geld“ bildet nicht aus. Das Auftreten von Investoren, die eine auf mehr oder weniger kurzfristigen Gewinn orientierte Geschäftsstrategie verfolgen, steht der Weiterbildung im Weg, denn Weiterbildung ist tendenziell ein Kostenfaktor zulasten der Rendite. Dass nur sehr wenige der Standorte in Investorenhand ein Weiterbildungsangebot für junge Kolleginnen und Kollegen bereitstellen, macht dies überdeutlich. Insofern dürfte sich unter diesen Bedingungen der erhebliche Pathologenmangel, vielleicht sogar der Ärztemangel, noch verschärfen. Weiterbildung ist aber für das Fach existenziell.
Zurück auf Anfang ist nicht möglich
Wenngleich wir die Kommerzialisierung des deutschen Gesundheitswesens und dessen Folgen für Patienten wie Ärzte gleichermaßen ablehnen, können wir nicht zum status quo ante zurück. Deswegen ist es wichtig, eine weitere Erosion der Werte des deutschen Gesundheitswesens im Spannungsfeld von Patienten- und Anlegerwohl zu verhindern. Neben dem schon Genannten spielt dabei insbesondere eine unnachgiebige und offensive Verteidigung der Weisungsfreiheit im ärztlichen Tun eine zentrale Rolle – das gilt für Krankenhäuser gleich welcher Trägerschaft ebenso wie für Investoren-MVZs. Nur die Respektierung der ärztlichen Weisungsfreiheit garantiert, dass der Arzt der von ihm geforderten Verantwortung gegenüber dem Patienten gerecht werden kann. Nur, wenn der abhängig angestellte Arzt vor einem aufoktroyierten Renditenkalkül geschützt ist, kann er das Wohl des Patienten in den Mittelpunkt stellen und so seiner ethischen und rechtlichen Verantwortung nachkommen. Ansonsten droht die Gefahr, dass letztlich die behandelnden Ärztinnen und Ärzte – und nicht die dem Renditenstreben das Wort Redenden – in jenem Spannungsfeld zerrieben werden. Der Bundesverband fördert daher ein starkes Segment ärztlicher Berufsausübung in ärztlicher Niederlassung als Alternative zu den MVZ in Investorenhand.