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Pflegereform : Im Schraubstock des Finanzministers?

Auf den letzten Metern erfährt Lauterbachs Pflegereform noch eine gewichtige Änderung. Vorgesehen ist darin nun auch eine Selbstverpflichtung des Ministers, bis Juni 2024 „Empfehlungen für eine dauerhafte Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung vorzulegen“. Und zwar unter Beteiligung der Minister für Finanzen, Wirtschaft, Soziales und Familie.

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