KHVVG Kabinett beschließt „eilbedürftiges“ Gesetz
Vor der Sommerpause soll das KHVVG in die erste Bundestagslesung gehen. Doch die Kritik an dem Gesetzesentwurf reißt nicht ab. Die KBV hat angekündigt, sich wegen möglicher Verstöße gegen Regelungen zum EU-Beihilferecht an die EU-Kommission wenden zu wollen. Auch Bayern behält sich das Instrument der Verfassungsklage weiter vor.
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