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Reformbedarf : Krise als Chance: Unser Gesundheitssystem braucht ein neues Sozialgesetzbuch

Andreas Storm
Andreas Storm ist Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit Foto: DAK-Gesundheit/Läufer

Das Sozialgesetzbuch V muss grundlegend reformiert werden, findet der DAK-Gesundheit-Vorstandsvorsitzende Andreas Storm. Nur so könne eine Strukturreform des Gesundheitswesens gelingen. Im Standpunkt erklärt Storm, wie eine Überarbeitung aussehen sollte und wieso die Überarbeitung auch die Frage voranbringen würde, wer die Kosten für Grundsicherungsempfänger trägt.

von Andreas Storm, DAK-Gesundheit

veröffentlicht am

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Das Bundesgesundheitsministerium hat den ausgabendeckenden durchschnittlichen Zusatzbeitrag in der GKV auf 2,9 Prozent festgelegt. Damit sind 2027 stabile Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen zum Greifen nahe, wenn nicht noch zusätzliche Belastungen folgen. Das Beitragsstabilisierungsgesetz mit Entlastungen von 19 Milliarden Euro ist das größte Spargesetz im Gesundheitswesen seit 1949. Die Reform war wichtig. Aber sie leistet noch keinen Beitrag zur strukturellen Verbesserung der Versorgungsqualität. Diese ist zwingend und wird zur Nagelprobe für die deutsche Gesundheitspolitik. Denn bei der Versorgung der Versicherten liegt das deutsche Gesundheitswesen im europäischen Vergleich trotz Rekordausgabenniveau nur im Mittelfeld. Das müssen wir ändern!

Die Krankenhausreform, Notfallreform und die anstehenden Gesetzgebungsprojekte zur Digitalisierung, Prävention sowie insbesondere zur Primärversorgung sind eine wichtige Voraussetzung für den Einstieg in die Verbesserung der Versorgungsqualität. Entscheidend ist aber das stimmige Gesamtkonzept zur Neuordnung des Gesundheitswesens. Deshalb erwarte nicht nur ich mit großer Spannung die Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit (FKG) von Prof. Wolfgang Greiner zu den notwendigen GKV-Strukturreformen. Die Kommission hat die Aufgabe, ein Reformkonzept mit dem Zeithorizont bis zum Jahr 2040 zu entwickeln.

Plädoyer für eine Überarbeitung des Sozialgesetzbuches

Um das Vertrauen der Bevölkerung in unser Gesundheitssystem wieder zu stärken, brauchen wir Mut, Zuversicht, Weitblick und Tatkraft. Ich sehe die Krise als Chance – für einen großen Wurf und die Notwendigkeit, sich auf ein gemeinsames Ziel für die Zukunft unseres Gesundheitswesens zu verständigen. Eine grundlegende Erneuerung der Strukturen kann aber nur gelingen, wenn sie auf einer modernen Rechtsgrundlage basiert.

Deshalb plädiere ich für eine umfassende Überarbeitung des für unser Gesundheitssystem relevanten Sozialgesetzbuches. Wenn Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann im kommenden Frühjahr den Startschuss zur konzeptionellen Vorbereitung gibt, könnte die Gesetzgebung im übernächsten Jahr erfolgen. Ziel sollte sein, dass ein reformiertes SGB V zu Beginn des Wahljahres 2029 in Kraft treten könnte. Ganz entscheidend für den Erfolg eines solchen Projektes wird es sein, die Stakeholder frühzeitig einzubinden. Deshalb plädiere ich dafür, im Vorfeld der Gesetzgebung zur FKG-Strukturreform eine Konzertierte Aktion für das Gesundheitswesen einzuberufen.

Jetzt steht die zentrale Herausforderung an: Im Europa-Vergleich gilt unser Gesundheitswesen als ineffizient mit unbefriedigender Ergebnisqualität. Einerseits haben wir bei den leistungsbezogenen Qualitätsindikatoren bestenfalls einen Platz im Mittelfeld und andererseits die höchsten Kosten im EU-Vergleich. Wir brauchen eine Trendwende, um bei der Versorgungsqualität deutlich besser zu werden und an die europäische Spitzengruppe heranzukommen.

Eine Baustelle beschäftigt mich besonders. Ich sehe eine systemische Dysfunktionalität, wenn wir unser deutsches Gesundheitssystem mit dem in anderen Ländern vergleichen. Wir haben dysfunktionale Strukturen bei der Kompetenzverteilung zwischen den staatlichen Ebenen, dysfunktionale Strukturen bei der Organisation, dysfunktionale Strukturen bei der Finanzierung und ebenso dysfunktionale Strukturen bei der Sicherstellung der Leistungserbringung. Bislang konzentriert sich die Problemlösung auf die GKV-Finanzierung. Doch die Strukturreform muss auch die Funktionsfähigkeit des Systems sichern. Ich halte es für notwendig, dass wir das Regelwerk des bisherigen Sozialgesetzbuchs V für das deutsche Gesundheitswesen anpassen.

Start im Frühjahr 2027

Warum ist jetzt der richtige Zeitpunkt? Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass wir in den ersten vier Jahrzehnten der Bundesrepublik von 1949 bis 1988 noch mit der alten Reichsversicherungsordnung aus der Weimarer Republik gestartet waren. Dies hielt man in den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts verständlicherweise nicht mehr für zeitgemäß. Nach einem langen Vorlauf trat schließlich zu Beginn des Jahres 1989 das SGB V in Kraft. Nach weiteren 40 Jahren stehen wir heute vor neuen Herausforderungen für unser Sozialsystem. Im Zeitalter von multiplen Krisenlagen, Künstlicher Intelligenz und einem massiven Veränderungsdruck für nahezu alle Zweige der Sozialversicherung ist der Handlungsbedarf gewaltig. Deshalb lautet mein Vorschlag: Im kommenden Frühjahr sollte eine grundlegende Überarbeitung des Regelwerks für unser Gesundheitswesen beginnen.

Bei der notwendigen Strukturreform sehe ich die bereits genannten vier Handlungsfelder Finanzierung, Organisation, Kompetenzverteilung und Leistungserbringung. Bei der GKV-Finanzierung müssen wir endlich eine wesentlich stärkere Zweckbindung der Hauptfinanzierungsinstrumente sicherstellen. Es geht um die Beiträge, die Steuern und schließlich die Selbstbeteiligung der Versicherten. Ferner gibt es mit der privaten Vorsorge eine weitere Finanzierungsquelle, zum Beispiel über ergänzende private Zusatzversicherungen.

Entscheidend ist es, dass die Reform eine bessere Grundlage für die ordnungspolitisch gebotene Finanzierung der verschiedenen Leistungskategorien schafft. So müssten zum Beispiel alle Ausgaben für Grundsicherungsempfangende, die derzeit fälschlicherweise über die GKV-Beiträge finanziert werden, vollständig aus Steuermitteln bereitgestellt werden. Dafür brauchen wir eine rechtliche Grundlage. Wird dies künftig in einem modifizierten Sozialgesetzbuch V festgeschrieben, hat der Gesundheitsminister künftig eine ganz andere Verhandlungsposition gegenüber dem Finanzminister.

Weiterentwicklung der Körperschaften im Gesundheitswesen

Bei der Organisationsfrage gilt es zu klären, wie im Hinblick auf die neuen Herausforderungen die Körperschaften im Gesundheitswesen weiterentwickelt werden müssen, um ihre Aufgaben auch künftig rechtskonform, sachgerecht und effizient erfüllen zu können. Dies gilt insbesondere für die notwendige Stärkung der Krisenresilienz des Gesundheitswesens. Deshalb müssen wir die bestehenden Strukturen einer kritischen Überprüfung unterziehen. Bewährtes muss selbstverständlich erhalten bleiben. Aber dort, wo die neuen Herausforderungen einen Anpassungsbedarf erfordern, gilt es zu handeln. Das betrifft nicht allein die Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen und Kammern.

Es geht auch um die Fragestellungen: Wie müssen künftig die Verbände organisiert sein? Welchen Reformbedarf gibt es bei der Aufsicht in Bund und Ländern? Und es geht nicht zuletzt auch um die Aufgabenteilung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Es gibt außer in Deutschland kein einziges Land auf der Welt, welches diese Dualität zwischen GKV und PKV kennt. Diese Strukturen sind aus historischen Gründen entstanden, doch jetzt gehören auch sie auf den Prüfstand. Das gilt ebenso für die gesundheitspolitische Kompetenzverteilung zwischen Bund, Ländern, Kommunen und der Selbstverwaltung.

Mir ist sehr bewusst, dass hier ein dickes Brett gebohrt werden muss. Kommt alles auf den Prüfstand, steht uns mit hoher Wahrscheinlichkeit ein mehrjähriger Transformationsprozess bevor. Sofern es zu einer geänderten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern kommt, steht auch eine Grundgesetzänderung auf der Tagesordnung. Damit diese historische Herausforderung gelingt, ist es aus meiner Sicht unerlässlich, nach der Vorlage des Reformkonzepts die Stakeholder im Rahmen einer Konzertierten Aktion für das Gesundheitswesen im kommenden Jahr an einen Tisch zu holen und über die weiteren Schritte gemeinsam zu beraten. Die Aufgabe erscheint gewaltig.

Aber vielleicht hilft uns ein Blick in die Geschichtsbücher: das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) von 1993, das mit der wettbewerblichen Öffnung der Krankenkassen, der erstmaligen Einführung eines Risikostrukturausgleichs und zahlreicher weiterer Reformelemente mit „Gamechanger“-Qualität zurecht als Jahrhundertreform gepriesen wird, basierte auf dem Mut zweier herausragender Sozialpolitiker: der damalige Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer und sein sozialdemokratischer Gegenpart Rudolf Dressler haben in den 90er Jahren Maßstäbe für mutiges Handeln gesetzt. Heute ist der Handlungsdruck ähnlich groß wie damals. Heute brauchen wir wieder den Mut zum Handeln: „Der Geist von Lahnstein“ sollte uns den Weg weisen.

Andreas Storm ist Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit.

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