Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) Lauterbachs Erlass braucht gesetzliche Klarstellungen
Per Erlass wurde die BZgA gestern zum Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit – nötig sind nun aber Gesetzesänderungen, wie Minister Lauterbach einräumt. Laut Kooperationsvereinbarung soll das RKI sein KI-Zentrum abgeben. Doch welche Wirkung können die Vorgaben entfalten, wenn sie von der nächsten Bundesregierung rechtssicher gemacht werden müssen?
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