Gesundheitsausschuss Mutterschutz künftig auch bei Fehlgeburten
Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben, erhalten künftig einen Anspruch auf Mutterschutz. Ein Gesetzentwurf der Unions-Fraktion fand gestern eine fraktionsübergreifende Zustimmung in den Ausschüssen. Kaum noch in dieser Legislatur umsetzbar scheint indes die von einer Parlamentariergruppe angestrebte Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende.
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