Sozialversicherungspflicht Nach BSG-Urteil: Baden-Württemberg zieht Notbremse
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom Dienstag sind im Rahmen des kassenärztlichen Notdienstes tätige Poolärzte nicht automatisch selbstständig tätig. Die KV Baden-Württemberg zieht deshalb die Notbremse und schränkt Bereitschaftsdienste seit gestern ein. Ärzteverbände sprechen von einer Gefährdung der ambulanten Versorgung.
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