Apotheken „Urärztliche Aufgaben“ zu weit höheren Preisen?
Von Blutdruckmessung bis Medikationsberatung: Die Apotheken dürfen künftig fünf Dienstleistungen anbieten, die vorher niedergelassenen Ärzten vorbehalten waren. Die Medizinerverbände sind aber nicht nur deshalb verärgert. Sie bezeichnen es als „Schlag ins Gesicht“, dass Apotheker für vergleichbare Leistungen nun auch noch deutlich höher honoriert würden.
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