Vereinte Nationen : Cybersicherheit in der UN-Vollversammlung
Cybersicherheit stand in den letzten beiden Wochen auf der Tagesordnung des für internationale Sicherheitsfragen zuständigen ersten Ausschusses der 81. UN-Vollversammlung. Dabei ging es primär um die Zukunft des neuen „Globalen Mechanismus für Cybersicherheit“ (G-MEC) und KI‑basierte autonomen Waffensysteme (AWS).
Lernen Sie den Tagesspiegel Background kennen
Sie lesen einen kostenfreien Artikel vom Tagesspiegel Background. Testen Sie jetzt unser werktägliches Entscheider-Briefing und erhalten Sie exklusive und aktuelle Hintergrundinformationen für 30 Tage kostenfrei.
Mit bestehendem Konto anmelden
Der als Nachfolger der „Open Ended Working Group“ (OEWG) im letzten Jahr gegründete neue „Global Mechanism for Cybersecurity“ (G-MEC) war Ende Juli 2026 in New York zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengetreten. Der G-MEC ist jetzt eine permanente Einrichtung in der UNO und der zentrale Platz für Cybersicherheitsverhandlungen. Das Mandat folgte weitgehend dem OEWG-Mandat. Es geht um die Analyse von Bedrohungsszenarien und Anwendung des Völkerrechts im Cyberspace sowie um vertrauens- und kapazitätsbildende Maßnahmen. Vorsitzende des G-MEC ist Egriselda López, UN‑Botschafterin von El Salvador. Sie ist auch Ko-Facilitator des „Global Dialogue on AI Governance“.
Die Mehrheit der UN‑Staaten erhoffte sich bei der Diskussion im 1. Ausschuss einen substanziellen Beitrag des neuen permanenten UN-Gremiums zu mehr Cybersicherheit in den kommenden Jahren. Frankreich betonte in seinem Statement, dass die Verbindung von konventionellen militärischen Aktionen mit Cyberangriffen, die man im Ukraine-Krieg sieht, dem neuen Mechanismus eine zentrale Rolle in den gegenwärtigen geopolitischen Konfrontationen zuweist. Begrüßt wurde die Errichtung des „UN Global Point of Contact Directory“ (PoC) als eine vertrauensbildende Maßnahme. Das PoC verpflichtet alle Staaten, eine offizielle Regierungsstelle zu benennen, die bei einen Cyberangriff kontaktiert werden kann.
Westliche Staaten fordern verbindliche Grundsätze
Die westlichen Staaten drängen auf die Einführung eines Berichtsmechanismus, wie die bereits 2015 vereinbarten elf Grundsätze für ein verantwortungsbewusstes Verhalten von Staaten im Cyberspace umgesetzt werden. Zu diesen Grundsätzen gehört etwa der Verzicht auf Angriffe auf kritische Informationsinfrastrukturen wie Unterseekabel oder Kommunikationssatelliten.
Eine der wesentlichsten Aufgaben des G-MEC wird zukünftig auch sein, Länder des globalen Südens dabei zu helfen, die notwendigen Kapazitäten aufzubauen, um die nationale Cybersicherheit besser vor Angriffen schützen zu können. Auf Vorschlag Indiens wurde beschlossen, ein „Global ICT Security Cooperation and Capacity Building Portal“ aufzubauen.
Im Dezember 2026 werden die zwei thematischen Untergruppen des G-MEC (Dedicated Thematic Groups/DTGs), die sich mit Kapazitätsbildung und dem Schutz kritischer Infrastrukturen vor Cyberangriffen beschäftigen, erstmals in New York tagen. Strittig ist dabei nach wie vor, wie nicht-staatliche Experten, die keine Ecosoc-Akkreditierung haben, an diesen Beratungen teilnehmen können.
Kontrovers wurde der Vorschlag Russlands diskutiert, mit der Ausarbeitung einer neuen völkerrechtlich verbindlichen UN-Konvention zu Cybersicherheit zu beginnen. Der von zehn Staaten – darunter China, Belarus und Nordkorea – unterstützte Resolutionsentwurf würde das Risiko einer Spaltung des G-MEC in sich tragen und die Möglichkeiten für eine konsensusbasierte Arbeit des G-MEC zu Fragen wie Vertrauensbildung und Kapazitätsaufbau unterminieren.
Autonome Waffensysteme
In der Diskussion zu autonomen Waffensystemen (AWS) präsentierte Irland ein von 52 Staaten, darunter auch Deutschland, unterstütztes Statement mit der Forderung nach sofortiger Aufnahme von Verhandlungen für ein AWS-Abkommen. Das Thema wird seit zehn Jahren in einer Arbeitsgruppe (GGE LAWS) unter dem Dach der aus dem Jahr 1980 stammenden Konvention zu konventionellen Waffen (CCW) verhandelt. Unter dem Dach der CCW sind in der Vergangenheit Abkommen zum Verbot von Landminen, Streumunition und Laserwaffen ausgearbeitet worden.
Die Idee war, ein ähnliches Protokoll für autonome Waffen zu erarbeiten. Die Verhandlungen kamen aber nicht voran. Insbesondere jene Länder, die in der Produktion von Drohnen und Killerrobotern neue Möglichkeiten für kriegerische Handlungen sahen, bremsten schelle Fortschritte aus.
Nichtsdestotrotz gab es einige Fortschritte. 2019 einigte man sich auf einige Grundprinzipien für eine Präambel, 2024 auf einen sogenannten „Two Tier Approach“, wonach Waffensysteme, die sich menschlicher Kontrolle entziehen, verboten werden und andere autonome Waffensysteme an die Bestimmunen der Genfer Konvention zum humanitären Völkerrecht gebunden werden sollen. Anfang September 2026 konnte sich die GGE LAWS auch auf Elemente für ein mögliches Instrument einigen, darunter eine Definition von autonomen Waffen.
Für die Mehrheit der UN-Mitglieder sind damit genügend Voraussetzungen geschaffen, um mit konkreten Verhandlungen für einen völkerrechtlichen Vertrag zu beginnen. Die CCW-Vertragsstaaten treffen sich Mitte November 2026 in Genf zu ihrer nächsten Sitzung. Die von Österreich jetzt im 1. Ausschuss eingebrachte UN-Resolution fordert die CCW-Konferenz auf, ein entsprechendes Verhandlungsmandat zu erteilen.
Wolfgang Kleinwächter ist emeritierter Professor der Universität Aarhus, Mitglied der Global Commission on Stability in Cyberspace, ehemaliges Mitglied des ICANN Board, sowie ehemaliger Sonderbotschafter für die Net Mundial Initiative. Er schreibt als Gastautor regelmäßig für Tagesspiegel Background.
Lernen Sie den Tagesspiegel Background kennen
Sie lesen einen kostenfreien Artikel vom Tagesspiegel Background. Testen Sie jetzt unser werktägliches Entscheider-Briefing und erhalten Sie exklusive und aktuelle Hintergrundinformationen für 30 Tage kostenfrei.
Mit bestehendem Konto anmelden