Cybersicherheit (öffentliche Verwaltung) Wo bleiben die KRITIS- und die UBI-Verordnung?
Mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 sind die Abfallwirtschaft und die nach ihrer Wertschöpfung größten deutschen Unternehmen mit Sicherheitsauflagen belegt worden. Gut 14 Monate nach Inkrafttreten ist das aber ohne Wirkung: Das Bundesinnenministerium (BMI) hat noch nicht definiert, welche Abfallentsorger und welche großen Unternehmen gemeint sind.
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