Die Zahl der Elektroautos in Deutschland steigt schnell. Im Jahr 2020 wurden mehr als 194.000 Autos mit reinem Elektroantrieb neu zugelassen – so viele wie nie zuvor. Vielen Menschen ist mittlerweile bewusst, dass die Umstellung auf Elektrofahrzeuge ein Kernelement der klimafreundlichen Mobilität ist. Die E-Autos können aus ihrer Batterie sogar Strom ins Netz zurückgeben und tragen auf diese Weise dazu bei, den weiteren Erfolg der Energiewende voranzutreiben.
Bereits 2016 schnürte die Bundesregierung ein Förderpaket, welches sie nun regelmäßig anpasst, um das Tempo-Thema Elektromobilität erfolgreich auf den Markt zu bringen. Dazu gehören zum Beispiel eine Kaufprämie für Elektroautos und ein Beschaffungsprogramm für die öffentliche Hand. Der entscheidende Faktor für den Hochlauf der Elektromobilität ist jedoch die Ladeinfrastruktur. Bei Gipfeltreffen und Spitzengesprächen wird stetig die Dringlichkeit diskutiert, das Ziel von einer Million Ladepunkten in Deutschland bis 2030 zu erreichen. Die Programme der Bundesregierung zur Förderung der Ladeinfrastruktur gehen in die richtige Richtung. Allerdings sind erst rund 40.000 öffentliche Ladepunkte vorhanden, und angesichts der rasant wachsenden Zulassungszahlen von E-Autos bräuchen wir bis 2025 voraussichtlich schon rund 300.000 Ladepunkte.
Um die E-Mobilität vor allem im Sinne der Nutzerinnen und Nutzer zu gestalten, wurde im November 2020 der Entwurf der novellierten Ladesäulenverordnung vorgelegt. Der Verordnung kommt eine Schlüsselrolle zu, da sie unter anderem der Elektroindustrie, die die Technik für die Ladesäulen bereitstellt, einen rechtlichen Rahmen liefert und die technischen Anforderungen definiert. Doch genau bei dieser Verordnung liegt der Bremsklotz für den schnellen Markthochlauf der Elektromobilität.
Ad-hoc-Laden nur etwa zehn Prozent aller Ladevorgänge
Im Gange ist die Diskussion über einen Absatz in der Ladesäulenverordnung, der sich mit dem Bezahlen beim spontanen oder sogenannten Ad-hoc-Laden befasst. Während Fahrerinnen und Fahrer von E-Autos in der Regel für das Laden einen Vertrag mit einem Stromanbieter geschlossen haben und den Ladevorgang über Ladekarte, App und zukünftig Plug’n Charge realisieren, erfolgt das Ad-hoc-Laden spontan, ohne Vertragsbindung und macht nur etwa zehn Prozent aller Ladevorgänge aus.
Laut der aktuellen Fassung der Ladesäulenverordnung sollen die Hersteller verpflichtet werden, für das spontane Laden Bezahlterminals mit Zahltasten in die Ladesäulen zu verbauen. Natürlich haben Kartenterminals für EC- und Kreditkarte ihre Vorteile und sind ohnehin in vielen Ladesäulen vorhanden. Außerdem können Ladesäulenbetreiber auch zukünftig Modelle mit Kartenterminal erhalten. Doch müssen sie verpflichtend in die Ladesäulenverordnung mitaufgenommen werden?
Der ZVEI sowie weitere Verbände sind der Ansicht, dass eine einfache Implementierung moderner, digitaler Bezahlsysteme für das spontane Laden zukunftsweisend, kostengünstig, EU-weit kompatibel und vor allem nutzerfreundlich ist. So könnte der Zahlungsvorgang für das spontane Laden zum Beispiel per Kreditkarte oder einem anderen Online-Bezahlsystem über eine mobile Website erfolgen, auf die man mittels QR-Code an der Ladesäule gelangt. Den Nutzerinnen und Nutzern wäre auf diese Weise garantiert, europaweit mit mobilen Bezahlsystemen laden zu können sowie Transparenz über ihre Kosten zu erhalten.
400 Euro Mehrkosten pro Ladesäule
Bei Verabschiedung des aktuellen Entwurfs müssten viele Ladesäulenmodelle neu konstruiert, eichrechtlich geprüft und zugelassen werden und zudem würde sich der Installationsaufwand für diese Modelle erhöhen. Insgesamt ginge der Aufbau der Ladeinfrastruktur mit einer Verteuerung und einer enormen Verzögerung einher: Der ZVEI geht von bis zu 400 Euro Mehrkosten pro Ladesäule aus, wenn man die Einbau-, Anschluss-, Entwicklungs- und Zulassungskosten einrechnet.
Die Bundesregierung, die sich der Förderung digitaler Innovationen verschrieben hat, widerspricht sich mit dem aktuellen Entwurf der Ladesäulenverordnung und dem verpflichtenden Einbau von Kartenterminals selbst. Kleine innovative Lösungen für Ladesäulen, die wenig Platz im öffentlichen Raum einnehmen – beispielsweise für das Laden an einer Straßenlaterne – werden auf Basis dieses Entwurfs von Anfang an ausgebremst.
Wenn Deutschland es nicht schafft, das elektrische Laden eines Elektroautos überall einfach und komfortabel zu gestalten, wird die Elektromobilität nur schwer langfristig erfolgreich sein können. Daher sollte der Ausbau einer flächendeckenden und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur jetzt reibungslos vonstatten gehen. Die Voraussetzung dafür ist die schnelle Verabschiedung einer novellierten Ladesäulenverordnung, die mobile, webbasierte Technologien auch beim Bezahlen in den Fokus rückt und auf die Zukunft ausgerichtet ist. Denn es geht nicht nur um den Markthochlauf der Elektromobilität, sondern darum, eine nachhaltige Mobilität der Zukunft über die Elektrifizierung der Fahrzeuge zu erreichen.