Energetische Nutzung : Holzenergie ist Teil der Lösung!

Axel Miske
Axel Miske ist Geschäftsführer des Deutschen Forstwirtschaftsrates Foto: DFWR/ Siefker

Für Klimaschutz und die Sicherheit der Energieversorgung muss mehr getan werden. Politik sollte deshalb die unterschiedlichen Verwendungsmöglichkeiten des Rohstoffs Holz berücksichtigen und ökologische Anforderungen mit wirtschaftlicher Tragfähigkeit verbinden, findet Axel Miske, Geschäftsführer des Deutschen Forstwirtschaftsrats.

von Axel Miske, Deutscher Forstwirtschaftsrat

veröffentlicht am

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Der vergangene Sommer hat uns allen erneut eindrücklich vor Augen geführt, wie weit der Klimawandel bereits fortgeschritten ist. Nach vorläufigen Berechnungen des Deutschen Wetterdienstes war der Sommer 2026 der zweitwärmste seit Beginn der flächendeckenden Wetteraufzeichnungen im Jahr 1881. Nur der Sommer 2003 war noch heißer. Zunehmende Hitze, längere Trockenperioden und eine steigende Waldbrandgefahr werden unsere Gesellschaft auch künftig vor große Herausforderungen stellen.

Besonders gravierend sind die Folgen dieser Entwicklung für unsere Wälder, die Forstwirtschaft und die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer. Umso deutlicher muss die Forderung lauten: Wir brauchen mehr Klimaschutz, nicht weniger!

Einen wichtigen Beitrag, um die europäischen Klima- und Energieziele zu erreichen, leistet die energetische Nutzung von Holz. Die Europäische Union strebt bis 2050 Klimaneutralität an und hat sich mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (REDIII) verpflichtet, den Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 auf mindestens 42,5 Prozent zu erhöhen.

Energieholz fällt häufig als Koppelprodukt der nachhaltigen Waldbewirtschaftung und Waldpflege an. Insbesondere bei Durchforstungen, Waldpflegemaßnahmen und der Aufarbeitung von Schadholz entstehen Sortimente, die aufgrund ihrer Eigenschaften oder eingeschränkter wirtschaftlicher Absatzmöglichkeiten nicht für eine stoffliche Verwendung infrage kommen. Für Forstbetriebe und Waldbesitzende eröffnet die energetische Nutzung wichtige Vermarktungsmöglichkeiten. Die daraus erzielten Einnahmen leisten einen wichtigen Beitrag, um notwendige Waldpflegemaßnahmen zu finanzieren und den klimaangepassten Waldumbau voranzubringen.

Hinzu kommt der Beitrag zur Energieversorgung. Nachhaltig bereitgestellte Holzbiomasse kann fossile Energieträger ersetzen und unter geeigneten Bedingungen Treibhausgasemissionen mindern. Besonders in effizienten Anlagen, die Strom und Wärme gemeinsam erzeugen, aber auch in privaten Haushalten, lässt sich der eingesetzte Rohstoff umfassend energetisch nutzen. Dezentrale Holzenergieanlagen stärken darüber hinaus die regionale Wertschöpfung und können die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten verringern. Schließlich trägt Holz auch einen wichtigen Teil zur Energieversorgung in geopolitisch unsicheren Zeiten bei und stärkt die Versorgungssicherheit.

Dabei steht außer Frage, dass die energetische Nutzung von Holz mit den ökologischen Anforderungen einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung vereinbar ist. Waldrestholz sollte nicht vollständig entnommen werden. Der Verbleib von Biomasse ist für den Nährstoffhaushalt, den Bodenschutz und die biologische Vielfalt von großer Bedeutung. Entsprechende Anforderungen sind bereits Bestandteil der nachhaltigen Waldbewirtschaftung und werden durch die Waldbesitzenden verantwortungsvoll sichergestellt. Konkretisiert wird dies unter anderem auch durch Waldzertifizierungssysteme wie PEFC.

Welche politischen Weichenstellungen sind also erforderlich, um die Potenziale der energetischen Holznutzung zu erschließen, ohne ihr „den Ofen auszumachen“? Zusätzliche bürokratische Hürden werden dieser Aufgabe nicht gerecht, das vorneweg. Vielmehr braucht es einen differenzierten Ansatz, der Klimaschutz, Ressourceneffizienz und die wirtschaftlichen Realitäten der Forstbetriebe gleichermaßen berücksichtigt.

Derzeit wird die EEG-Novelle 2027 im Deutschen Bundestag beraten. Ihr Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen. Aus Sicht der betroffenen Verbände besteht bei den Förderbedingungen für Biomasse weiterhin Anpassungsbedarf. Das Gesetz sollte die Voraussetzungen dafür schaffen, dass nachhaltig verfügbare Holzbiomasse auch künftig zur erneuerbaren Energieversorgung beitragen kann. Dazu gehören ausreichende Ausschreibungsvolumina für Biomasse, wirtschaftlich tragfähige Vergütungen und eine längerfristige Anschlussförderung bestehender Anlagen. Insbesondere kleinere, dezentrale Holzheizkraftwerke benötigen verlässliche Rahmenbedingungen.

Ergänzend kommt der Änderung der Biomasseverordnung eine besondere Bedeutung zu. Sie sollte sicherstellen, dass Waldrestholz, Schwachholz, Kalamitätsholz und weitere stofflich nicht wirtschaftlich verwertbare Holzsortimente weiterhin für die EEG-geförderte Stromerzeugung eingesetzt werden können. Damit bleiben regionale Absatzmöglichkeiten erhalten, die für die wirtschaftliche Tragfähigkeit vieler Forstbetriebe und die Finanzierung notwendiger Waldpflege- und Waldumbaumaßnahmen (und damit auch für die Gestaltung klimaresilienter Wälder) von Bedeutung sind.

Die REDIII sieht bereits Einschränkungen bei der Förderung bestimmter Rundholzsortimente vor, eröffnet zugleich aber Spielräume zur Berücksichtigung notwendiger Waldbewirtschaftungsmaßnahmen, dokumentierter Schadereignisse und fehlender lokaler Verwertungsmöglichkeiten. Diese Möglichkeiten gilt es bei der nationalen Umsetzung praxistauglich auszugestalten. Eine starre Einordnung kann funktionierende regionale Nutzungsketten beeinträchtigen.

Auf europäischer Ebene werden die Weichen für die Zeit nach 2030 bereits gestellt. Die Europäische Kommission arbeitet an der Weiterentwicklung des europäischen Rechtsrahmens für erneuerbare Energien, obwohl selbst REDIII noch vollumfänglich umgesetzt werden muss. Welche konkreten Regelungen daraus für die künftige Biomassenutzung entstehen, bleibt abzuwarten.

Umso wichtiger ist es, dass die weiteren politischen Entscheidungen die Besonderheiten der Forstwirtschaft und die unterschiedlichen Verwendungsmöglichkeiten des Rohstoffs Holz berücksichtigen. Waldbesitzende, Unternehmen und der ländliche Raum benötigen verlässliche Perspektiven statt zusätzlicher Unsicherheit. Eine nachhaltige Energie- und Klimapolitik muss deshalb ökologische Anforderungen mit wirtschaftlicher Tragfähigkeit und einer vielfältigen, praxistauglichen und wirtschaftlichen Umsetzung verbinden.

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