Agrar & Ernährung
Treibhausgasminderungsquote Schlupflöcher für Betrüger bleiben
Um den Betrug mit CO2-Vermeidungsprojekten zu unterbinden, hat das Bundeskabinett am Mittwoch eine Rechtsänderung verabschiedet. Die Anrechnung von Upstream-Emissionsminderung ist damit letztmalig 2024 möglich. Aus Sicht der Bioenergiebranche ist das viel zu zaghaft.
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