Ernährungsarmut : Wieso die neue Grundsicherung das Menschenrecht auf Nahrung verletzt
Eine gesunde Ernährung ist mit den aktuellen Regelsätzen in der Grundsicherung nicht möglich. Gleichzeitig erhöhen Sanktionen das Risiko, ganz ohne Leistungen dazustehen – denn die neue Grundsicherung setzt auf Druck statt auf Absicherung der Grundrechte. Wie Deutschland das Recht auf Nahrung missachtet.
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„Wir verschärfen die Sanktionen bis an die Grenze dessen, was verfassungsrechtlich zulässig ist“. So kommentierte Bärbel Bas, SPD-Bundesministerin für Arbeit und Soziales, die Einführung der neuen Grundsicherung. Das Gesetz, welches das Bürgergeld sowie die Grundsicherung im Alter ersetzt, tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft und liest sich wie eine Kriegserklärung an Menschen in Erwerbslosigkeit: Streichung aller Leistungen möglich ab dem dritten verpassten Termin beim Jobcenter oder bereits bei der ersten Ablehnung eines Jobangebots (ungeachtet der Qualifikation oder Bezahlung der Leistungsbeziehenden).
Eigentlich müsste alles in eine ganz andere Richtung gehen. Nicht die Armen müssten bekämpft werden, sondern die Armut. Im Spannungsfeld zwischen dem Recht auf Nahrung und Ernährungsarmut muss eine andere Haltung her. Dazu hat Deutschland sich völkerrechtlich verpflichtet – und schon mehrfach eine Rüge der UN wegen der mangelnden Umsetzung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Menschenrechte erhalten. Auch Menschen aus der Wissenschaft und dem Sozialrecht üben hierzu wiederkehrende Kritik.
Vereinte Nationen und Wissenschaft appellieren an Bundesregierung
Mit Bezug auf Artikel 11 des UN-Sozialpakts, der unter anderem das Recht auf angemessene Nahrung beinhaltet, mahnte der entsprechende UN-Ausschuss zuletzt 2018 die unzureichende Höhe, die Sanktionen sowie die unangemessene Berechnungsmethode in der Grundsicherung an. Dies stimmt mit den Ergebnissen eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Beirats beim Landwirtschaftsministerium von 2020 überein. Darin konstatieren die Autor:innen eine Deckungslücke zwischen Bedarf und Regelsatz „im Sinne einer gesundheitsfördernden Ernährung“. Ihre Schlussfolgerung: Dies impliziert die Notwendigkeit für eine „teils erhebliche Erhöhung der Regelsätze für Ernährung“.
2021 erklärte Hans Konrad Biesalski von der Universität Hohenheim, dass für eine gesunde Ernährung nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung mindestens 7,50 Euro pro Tag notwendig seien. Der aktuelle Regelsatz nach Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld) und XII (Grundsicherung im Alter) hingegen beläuft sich auf 6,42 Euro.
Rechtsgutachten: Bürgergeld ist völkerrechtswidrig
Folgerichtig befand ein Rechtsgutachten, dass eine Ernährung nach den Erfordernissen des Rechts auf angemessene Nahrung mit dem aktuellen Regelsatz nicht möglich ist.
Die Konsequenzen für die Betroffenen – vom Nährstoffmangel bis hin zu einer gesundheitsbedingt verkürzten Lebenszeit – scheinen einkalkuliert. So nimmt die Bundesregierung in der Berechnung der Regelsätze nicht etwa die notwendigen Kosten für eine gesundheitsfördernde Ernährung als Bezugspunkt, sondern die Ausgaben der einkommensschwächsten Haushalte. Das bedeutet, je weniger Geld die ärmsten Haushalte zur Verfügung haben, desto geringer fallen auch die Regelsätze aus. Diese „Gleichstellung in der Mangelernährung“ und die Tatsache, dass die Bundesregierung eine gesunde Ernährung offensichtlich nicht einmal anstrebt, wertet das Gutachten als Verletzung von Artikel 11 des UN-Sozialpakts – und damit als Bruch des Völkerrechts.
Seit 2020 sind die Preise für Grundnahrungsmittel um bis zu 37 Prozent in die Höhe geschossen und verursachen noch mehr Entbehrungen mit gesundheitlichen Folgen. Trotzdem hat die Bundesregierung die Regelsätze seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr angepasst. Die Folge: In jedem zweiten Haushalt, der Bürgergeld bezieht, werden nicht alle Menschen täglich satt. Die Hälfte der Eltern in diesen Haushalten verzichtet auf Mahlzeiten, um andere Kosten (beispielsweise Bildung der Kinder) abzudecken.
Neue Grundsicherung wird Ernährungsarmut verschlimmern
Schon heute zahlt ein bedeutender Anteil der Leistungsbeziehenden einen ergänzenden Beitrag zu den Mietkosten. Geld, das für die Miete zweckentfremdet werden muss, fehlt dann beispielsweise für Nahrung. Dieser existenzielle Zielkonflikt wird sich unweigerlich vergrößern, wenn immer mehr Menschen die Miete aus ihren Regelsätzen finanzieren müssen. Denn die Jobcenter werden ab Juli die Kosten nur noch bis zum 1,5-fachen der ortsüblichen Vergleichsmiete übernehmen. Doch Wohnraum in dieser Preiskategorie ist rar.
Das neue Sanktionsregime, inklusive Totalsanktionen, stufen Sozialrechtler:innen bereits jetzt als vermutlich verfassungswidrig ein. Die Streichung von Leistungen kann unmittelbar zu Mangelernährung und sogar Hunger führen. Dadurch besteht die Gefahr, dass das Recht auf Nahrung verletzt wird. Der Nationalen Armutskonferenz zufolge, der auch FIAN zugehörig ist, gilt es darüber hinaus zu bedenken, dass Sanktionen eines Haushaltsmitglieds immer auch eine Sanktionierung des gesamten Haushalts bedeutet. Zugespitzt könnte man dies als eine Spielart der Kollektivstrafe bezeichnen. Denn weniger Geld für ein Familienmitglied heißt weniger Geld für alle. Damit geraten auch Minderjährige in Notszenarien von Mangelernährung oder gar Hunger.
Europäische Bürger:innen-Initiative für das Recht auf Nahrung
Die UN-Sozialpaktrechte sind rechtlich genauso wichtig wie deutsche Bundesgesetze und müssen bei deren Auslegung berücksichtigt werden. Da dies in der Praxis oft nicht geschieht, könnte es helfen, das Recht auf Nahrung ausdrücklich im Grundgesetz festzuschreiben. Für dieses Ziel arbeiten Initiativen wie beispielsweise die europäische Bürger:innen-Initiative für das Recht auf Nahrung. Bei Erfolg dieses offiziellen EU-Mechanismus zur demokratischen Teilhabe stünde die Bundesregierung unter Druck, das Recht ins deutsche Gesetz aufzunehmen.
Initiativen wie diese können auch einen anderen wichtigen Effekt haben: Sie könnten der Bundesregierung dabei helfen, die Augen dafür zu öffnen, dass die Umsetzung des Rechts auf Nahrung als Teil des Völkerrechts für alle Staaten bindend ist – nicht nur für die im Globalen Süden, sondern auch für sich selbst. Die aus dieser Verpflichtung abzuleitenden wichtigsten Sofortmaßnahmen ließen sich dann auch in wenigen Worten zusammenfassen: Sanktionen abschaffen und die Höhe der Regelsätze am Recht auf Nahrung ausrichten.
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