Energiepreiskrise Alarm wegen Grundpreis-Plänen für Versorger
Laut den Entwürfen zur Strom- und Gaspreisbremse dürfen Energieversorger ihre Grundpreise in Kundenverträgen weder absenken noch erhöhen. Erlaubt sind höhere Tarife nur aufgrund von staatlichen Bestandteilen wie Netzentgelten. Die Versorger haben jedoch mit gestiegenen Verwaltungs- und Vertriebskosten zu kämpfen und sind nun alarmiert.
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