Wärmewende Ampel weicht GEG-Regeln noch einmal deutlich auf
Die Ampel hat sich beim Gebäudeenergiegesetz auf „Leitplanken“ geeinigt: So gelten die Vorgaben ans klimafreundliche Heizen im Bestand erst, wenn die Kommune einen Wärmeplanung vorgelegt hat. Verpflichtende Transformationspläne sind entfallen. Fraglich bleibt, wie der Betrieb der wasserstofffähigen Heizungen mit Erneuerbaren sichergestellt sein soll.
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