Nachhaltigkeitsberichterstattung : Der Omnibus-Trugschluss zu mehr Wettbewerbsfähigkeit
Während die EU ihre Nachhaltigkeitsberichtspflichten schrumpfen möchte, führt China eigene ein. Carsten Zielke, Geschäftsführer von Zielke Research Consult, beschreibt die Wettbewerbsvorteile, die sich aus den Pflichten ergeben.
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Während 2019 die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen den Green Deal in der Europäischen Union ausgerufen hat, damit die Ziele des Paris Klimaabkommens erreicht werden können, steht 2025 eher die Wettbewerbsfähigkeit im Vordergrund. In einer Hauruckaktion wurde im sogenannten Omnibus-Verfahren versucht, die weitgehenden Berichtspflichten der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die erst für das Berichtsjahr 2024 verpflichtend wurden, wieder zu reduzieren beziehungsweise den Großteil der europäischen Unternehmen davon auszunehmen.
Warum viele Akteure überfordert sind
Zwischen 2020 und 2023 haben wir bei der European Financial Reporting Advisory Group (Efrag), dem Beratungsgremium zur Rechnungslegung der EU-Kommission, zunächst die Grundlagen für die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) geschaffen und dann die einzelnen Nachhaltigkeitsstandards ausgearbeitet. Anders als bei der Finanzberichtserstattung sollten bei der Nachhaltigkeitsberichtserstattung möglichst alle Interessengruppen mitberücksichtigt werden, also nicht nur Investoren, sondern auch Vertreter der Zivilgesellschaft, Gewerkschaften, Wissenschaftler, etc. Von daher unterscheidet sich die Ausrichtung der ESRS von denen Standards, die vom International Sustainability Standard Board (ISSB) entwickelt wurden bzw. werden, deren Hauptadressat weiter Investoren sind.
Diese breitere Ausrichtung hat aber auch dazu geführt, dass mehr Informationen – auch im sozialen Bereich – eingefordert wurden als bei den internationalen Standards. Zudem sollten detaillierte Berichtsformate die Vergleichbarkeit erleichtern. Leider haben letzteres und die Gründlichkeit der Wirtschaftsprüfer dazu geführt, dass man von einem prinzipienorientierten Ansatz zu einem regelbasierten übergegangen ist, der viele Akteure überfordert hat.
Ohne abzuwarten, welchen Mehrwert die ersten CSRD-Berichte nun den Bilanzlesern liefern, sollen mit Omnibus schon wieder über 90 Prozent der Unternehmen aus der Bilanzierungspflicht herausgenommen werden, um sie angeblich wettbewerbsfähiger zu machen. Allerdings ist der Gesetzesentwurf hierzu im Europaparlament erst einmal gescheitert.
Finanzinstitute brauchen Informationen
Die Europäische Zentralbank hat zurecht darauf hingewiesen, dass es für Finanzmarktakteure unerlässlich ist, zu beurteilen, wie sich der Klimawandel auf die Geschäftsmodelle auswirkt. Schon heute müssen gemäß Basel-III-Aufsichtsregeln, die sich an den vom International Accounting Standard Boards (IASB) verfassten Regeln orientieren, erwartete Ausfälle in der Beurteilung des Kreditportefeuilles berücksichtigt werden. Sollte der Klimawandel folglich das Geschäftsmodell eines Unternehmens gefährden, weil beispielsweise der Rhein nicht mehr genügend Wasser führt, um beschiffbar zu sein, und damit Lieferketten gefährdet werden, dann muss das im sogenannten Expected Loss Modell berücksichtigt werden und eine vorsorgliche Abschreibung vom Kreditgeber getätigt werden.
Worin besteht also die bessere Wettbewerbsfähigkeit, wenn man sich mit diesem Risiko als Unternehmen nicht mehr beschäftigt? Wenn man berichten muss, bedeutet das auch, dass man sich mit der Problematik beschäftigen muss. Anders nicht.
China führt Nachhaltigkeitsberichtspflichten ein
Zurzeit scheint das deutsche Wirtschaftswachstum durch zunehmende Konkurrenz aus China belastet zu sein. Das Interessante ist, dass gerade China jetzt Nachhaltigkeitsberichtspflichten einführt. Alle etwa 1500 Unternehmen, die an der Börse in Shanghai gelistet sind, sind angehalten, sich einer Selbstverpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung zu unterwerfen. Für alle anderen Unternehmen in China wurde ein Entwurf zu einer Selbstverpflichtung verfasst, die sich am Regelwerk der Börse von Shanghai orientiert.
Während die europäischen Standards regelbasiert sind und die ISSB-Standards nur das Thema Klima behandeln, umfassen die chinesischen Standards die drei Bereich Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung auf Prinzipienbasis.
Sie orientieren sich weitestgehend nach den ESRS, umfassen aber einige zusätzliche Elemente, wie Reduktion von Krach im Umweltbereich oder die Entwicklung von wirtschaftlichem Leben in ländlichen Gegenden im sozialen Bereich.
Finanzielle Auswirkungen müssen berichtet werden
Interessant vor allem ist die grundsätzliche Betrachtung der finanziellen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken und -opportunitäten. Dies wird zurzeit bei den ESRS-Konsultationen in Europa stark kritisiert – in China ist es ein Muss. Die Nachhaltigkeitsberichtserstattung hat sich nach den Prinzipen der Finanzberichtserstattung zu richten.
Hierbei ist interessant, wie die Börse Shanghai den Begriff Nachhaltigkeit definiert: „Nachhaltige Entwicklung oder Nachhaltigkeit: Eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generationen entspricht, ohne die Möglichkeiten zukünftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen. Sie erfordert von der Gesellschaft, wirtschaftliche Entwicklung zu fördern, und gleichzeitig die potenzielle Produktivität zu verbessern und gleiche Chancen für alle sicherzustellen, also wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung auszubalancieren.“
Der Enkelgedanke ist dabei das Grundprinzip: Wohlstand heute schaffen, ohne dies auf Kosten zukünftiger Generationen zu vollziehen. In den generellen Standardentwürfen für alle chinesischen Unternehmen ist sogar die Rede davon, das schöne China zu erhalten.
Europäische Zulieferer müssen Nachhaltigkeitsangaben liefern
Aber zurück zur Wettbewerbsfähigkeit: die chinesische Nachhaltigkeitsberichtserstattung fordert eine komplette Betrachtung der Lieferketten: „Artikel 4: Unternehmen haben die Wertschöpfungskette zu berücksichtigen, wenn sie Nachhaltigkeitsinformationen offenlegen. Die Wertschöpfungskette ist die gesamte Kette der Beziehungen, die von verschiedenen Stufen der Wertschöpfungsaktivitäten des Unternehmens eingegangen werden.“
Das bedeutet, dass europäische Zulieferer wichtige Nachhaltigkeitsinformationen liefern müssen, um als Handelspartner akzeptiert zu werden. Von daher frage ich, wie sollen denn die europäischen Unternehmen wettbewerbsfähiger werden, wenn sie weniger oder gar nicht zur Nachhaltigkeit berichten? Dies mag vielleicht für Exporte in die USA zurzeit förderlich sein, im asiatischen Raum ist es das nicht. Auch Singapur, Indonesien und Australien haben sich Rahmenwerke zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung gegeben, die einem nichtberichtenden Unternehmen den Zugang schwerer machen.
Ich durfte Mitte Oktober in Guangzhou auf der Jahrestagung der International Standard Organisation (ISO) zu Sustainable Finance sprechen. Die Leiterin des chinesischen Standardsetzers hat dort eine für mich beeindruckende Aussage getroffen: Sie hat festgestellt, dass durch die Einhaltung von Berichtsstandards im Nachhaltigkeitsbereich sich einerseits das Image der Unternehmen verbessert, andererseits aber auch deren Wettbewerbsfähigkeit erhöht, weil sie animiert werden, effizienter zu werden. In Guangzhou selbst ist der Großteil des Verkehrs jetzt elektrisch. Trotz vieler Scooters und Autos gibt es kaum Krach. Umspannwerke werden mithilfe künstlicher Intelligenz gesteuert, um den Energiefluss zu optimieren. Deutsche Autos sieht man nur vereinzelt (und nur als Verbrenner), amerikanische gar nicht.
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