Neue Regeln für ESG-Risikomanagement : Von mehr Pflichten zu mehr Sicherheit in Krisenzeiten
Seit dem 1. April gelten mit dem Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (Brubeg) neue Anforderungen an das Risikomanagement von Banken. Nachhaltigkeitsrisiken müssen ab sofort verbindlich und überprüfbar in das gesamte Risikomanagement integriert werden. Wie das gelingt, beschreiben Clemens Wieck und Klaus Lehrl, Partner beziehungsweise Senior Manager im Bereich Financial Services bei der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft KPMG.
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Verlassen die USA die NATO? Wie lange bleibt die Straße von Hormus noch geschlossen? Hält die Koalition in Berlin? Große politische Unsicherheit trifft die Wirtschaft aktuell in einer besonders heiklen Phase: Unternehmen brauchen Kapital, um ihre grüne Transformation voranzutreiben. Die damit verbundenen Kreditrisiken müssen Banken jetzt verbindlich managen.
Das Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (Brubeg) stellt neue Regeln für das Management von Nachhaltigkeitsrisiken und -pläne von Banken auf. Es greift frühere Verpflichtungen zur Identifikation, Bewertung und Steuerung von Risiken auf und ergänzt sie um Risikopläne und -Resilienzanalysen zu Themen der ökologischen, sozialen und Gesichtspunkten ethischer Unternehmensführung (ESG). Nicht mehr nur im Rahmen der Berichterstattung, sondern als Teil ihrer Risikostrategie, ihrer Überlegungen zur Risikotragfähigkeit sowie ihrer Kapitalplanung. Doch was bedeutet das für den operativen Prozess?
Auswirkungen auf Finanzen berechnen
Ein konkreter Ansatzpunkt ist etwa der vierteljährliche Risikoinventurprozesses: Hier müssen Banken ESG-relevante Aspekte in konkrete Risikofaktoren zerlegen, messen und steuern. Dazu dienen Szenarioanalysen und Stresstests. Mithilfe klarer Indikatoren und Metriken sollten sie die möglichen Auswirkungen auf ihre Finanzen berechnen können. Schließlich müssen sie das Niveau dieser Risiken regelmäßig überwachen und auf dieser Grundlage auch ihren individuellen Risikoappetit definieren.
In der Praxis heißt das: Welche meiner Geschäftskunden haben Immobilien in flut- beziehungsweise überschwemmungsgefährdeten Gebieten? Wie wahrscheinlich ist dort ein (erneutes) Extremwettereignis? Welche Schäden sind dort zu erwarten, wenn das Wasser zwei, drei oder gar vier Meter hoch steht? Wie gut (oder schlecht) sind meine Kreditnehmer versichert beziehungsweise ist auf diese Versicherung noch über die gesamte Kreditlaufzeit Verlass? Und wie wirkt sich das auf deren Kreditwürdigkeit aus?
Der signifikante Unterschied des neuen Gesetzes gegenüber alten Regelungen wie der Marisk-Novelle der Bafin oder der Leitlinien der europäischen Bankenaufsicht (EBA) oder der Europäischen Zentralbank (EZB) ist die Zukunftsperspektive. Banken müssen Portfolio- und Kreditsteuerungsmaßnahmen nun auch mit einem Zeithorizont von zehn Jahren und mehr ergreifen.
Risiken antizipieren, langfristig denken
Die größte Herausforderung für die Finanzbranche ist aber genau diese Zukunftsperspektive: Welche ESG-Risiken ergeben sich im Kontext der Energiewende, der EU-Klimaziele und damit zusammenhängend etwa der CO2-Bespreisung bis 2030, 2040 und 2050?
Ein emissionsintensives Unternehmen wird durch letztere im Laufe der kommenden Jahre zunehmend unter Druck geraten. Entweder gibt es diese Steuer dann an seine Kunden weiter, was für deren Abwanderung sorgen könnte, oder es erfährt einen möglicherweise massiven Gewinneinbruch. Beides hätte auch Einfluss auf das Risiko des Kreditgebers.
Noch schwieriger vorherzusehen sind aber Entwicklungen, die sich nicht anhand solch klarer statistischer Kurven abbilden lassen. Gesetzliche Einschnitte etwa wie das berüchtigte „Heizungsgesetz“ oder das von der EU-angestrebte Verbrenner-Aus tauchen in keiner Grafik auf. Sie finden „von heute auf morgen“ und unter Umständen mit sehr geringen Vorlaufzeiten statt und können erhebliche Mehrinvestitionen für Transformationsprozesse erforderlich machen.
Hinzu kommt, dass die Welt derzeit so viele geopolitische Unsicherheiten bereithält wie selten zuvor: Die Zoll- und Handelskonflikte mit den USA und China, Kriege und Krisen wie jene in der Ukraine und im Nahen Osten sowie die US-Kehrtwende in der Klimapolitik sind nur einige Beispiele. Ebenso wenig auszuschließen ist derzeit etwa das Szenario, dass bei der nächsten – oder sogar einer vorgezogenen – Bundestagswahl eine Partei die Regierungsmehrheit erhält, die sich komplett vom Green Deal abwendet, wieder Gas aus Russland importieren möchte oder gar einen EU-Austritt anstrebt.
Solche Entwicklungen würden nicht nur die politische, sondern auch die wirtschaftliche Statik in Deutschland, Europa und der Welt massiv verändern. Die Zeiten, in denen derartige Szenarien als unvorstellbar galten, sind vorbei. Und nur wenn Banken bei ihren Modellierungen und Risikoanalysen in alle Richtungen denken, werden sie einerseits dem neuen Gesetz gerecht und schützen andererseits ihre finanzielle Gesundheit und die ihrer Kunden.
Die konkrete Umsetzung
Die gute Nachricht lautet: Was Banken für einen konsequenten ESG-Risikoplan brauchen, sollte eigentlich längst vorhanden sein. Denn das Brubeg ist im Endeffekt eine verbindliche gesetzliche Klammer für die schon bestehenden Risikomanagement und -Reportingpflichten von EBA und Bafin. Ein solcher Plan sollte also zunächst an die gesamte Risikostrategie angeknüpft werden und somit die gleichen Prozesse durchlaufen.
Im Kreditgeschäft greifen daher ebenfalls bekannte und bewährte Instrumente: Welche Risiken gibt es, welche davon könnten wesentlich sein? Für diese Faktoren muss ein Risiko-Scoring erarbeitet und im Dialog mit den einzelnen Kunden etabliert werden. Genau wie bei der herkömmlichen Risikobewertung sind die Kreditnehmer dazu verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese bei Bedarf auch nachzuweisen.
Allerdings existieren noch sehr viele Portfolios, aus denen kaum ersichtlich wird, wie ESG-Risiken hier wirken – oder wirken könnten. Wenn der erste Schlüssel zum Erfolg die konkrete Risikosegmentierung und -analyse ist, besteht der zweite in der konsequenten Umsetzung. In der Praxis bedeutet das, ein Kreditgeschäft auch mal nicht zu machen oder etwa zeitlich zu begrenzen. Vom Vorstand lässt sich die Strategie – wie vom neuen Gesetz verlangt – genehmigen, indem sie etwa in den jährlichen Planungs- und Strategieprozess integriert wird.
Daten statt raten
Ein Problem bleibt für die Banken: Wie gelangen sie an die notwendigen Daten vor allem von kleineren und mittelständischen Unternehmen, die im Zuge der Omnibus-Reform immer seltener ESG-berichtspflichtig geworden sind?
Dazu gibt es drei Möglichkeiten:
- Zum einen können Institute Informationen von Datenbanken wie Eurostat abrufen und beispielweise anstelle des C-O2-Fußabdrucks eines bestimmten Unternehmens die Durchschnittswerte eines Sektors verwenden. Auch Webcrawler mit KI-Unterstützung stehen zur Verfügung, die das Netz nach öffentlichen Berichten durchsuchen.
- Die zweite Option sind Datenanbieter, jedoch stehen sie nicht selten vor dem gleichen Problem wie die Institute selbst.
- Die dritte Variante ist der direkte Dialog mit den eigenen Kunden. Nachdem Banken diesen im Zuge ihres ESG-Risikoscorings ohnehin führen müssen, lässt sich das Abfragen weiterer ESG-Daten gut in diesen Prozess integrieren.
Natürlich verlangen alle drei Wege Investitionen. Betrachten Finanzdienstleister diese aber nicht allein als bürokratische Hürde, sondern als ein Instrument, mit dem sie sich vor den ökologischen, ökonomischen und geopolitischen Risiken der Zukunft schützen, können sie sich schnell auszahlen.
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