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Sustainable Finance

Standpunkte Mit mehr Transparenz zur Transformation

Matthias J. Rapp, Finanzvorstand des TÜV SÜD
Matthias J. Rapp, Finanzvorstand des TÜV SÜD Foto: Tüv Süd

Die neue Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie der EU kann eine Transformation der Wirtschaft vorantreiben, meint Matthias J. Rapp, Finanzvorstand des TÜV SÜD. Die deutschen Gesetze müssen nun rasch angepasst werden, damit Unternehmen wissen, was sie künftig berichten müssen, mahnt er.

von Matthias J. Rapp

veröffentlicht am 14.07.2022

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Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU wird ab dem Geschäftsjahr 2024 die Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (Non-financial Reporting Directive, NFRD) ablösen. Die EU hat die Regeln für Nachhaltigkeitsinformationen kürzlich nachgeschärft. Der nun vorgelegte Vorschlag der CSRD wird die Transparenz bezüglich nicht-finanzieller Leistungsindikatoren deutlich erhöhen und damit für mehr Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit und auch für europaweit gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgen.

Die vielfach gehörte Forderung, Wirtschaft und Nachhaltigkeit zusammenzudenken, wird jetzt realistischer: Nachhaltigkeit ist kein Nice-to-have mehr, sondern ein Must-have! Von der durch die kommende Berichtspflicht erhöhten Transparenz profitieren vor allem professionelle Anlegende, Investoren und Versicherer sowie auch Endkunden, für deren Entscheidungen Nachhaltigkeitsinformationen immer wichtiger werden.

Mehr berichtspflichtige Unternehmen

Zukünftig werden deutlich mehr Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsinformationen berichten müssen. Erfasst werden von den neuen Vorschlägen, grob umrissen, ab 2024 alle börsennotierten Unternehmen sowie ab 2025 große Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden. Auch Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU sollen – unter bestimmten Bedingungen – berichtspflichtig werden.

Das begrüßen wir sehr! Denn nur eine möglichst flächendeckende Einführung der Berichtspflicht schafft gleiche Wettbewerbsbedingungen und erlaubt die Vergleichbarkeit der Berichte. Nur konsistente und klare Anforderungen an möglichst viele Marktteilnehmende erzielen eine tatsächliche Transformation hin zu einer nachhaltigeren Welt.

Pflicht zur Veröffentlichung und unabhängigen Prüfung

Die Nachhaltigkeitsinformationen müssen veröffentlicht und von unabhängigen und akkreditierten Dritten verifiziert werden, um sicherzustellen, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung den verbindlichen Reportingstandards entsprechen, die aktuell erarbeitet werden. Die Prüfpflicht gilt für die ersten Unternehmen schon ab dem Berichtsjahr 2024.

Dabei begrüßen wir den Aspekt der unabhängigen Überprüfung besonders. Es gibt in vielerlei Hinsicht eine rasant steigende Notwendigkeit von wirksamem Tun. Damit einhergehend steigt auch die Gefahr von Greenwashing und somit wächst der Bedarf an glaubwürdigen und belastbaren Nachweisen. Hier kommen wir als unabhängige Third Party ins Spiel. Seit mehr als 150 Jahren ist unsere Aufgabe das Messen, Quantifizieren, Verifizieren und Zertifizieren eines echten Impacts in den unterschiedlichsten Wirtschaftszweigen.

Besonders relevant ist im Hinblick auf Greenwashing, dass Nachhaltigkeitsprüfer verpflichtet werden sollen, Betrug zu melden. Dass eine stringente Nachverfolgung der Einhaltung der Berichtspflichten angestrebt wird, zeigt die Festlegung von Maßnahmen bei Abweichungen: öffentliche Erklärungen, Anordnungen und auch behördliche Bußgelder unterstreichen die Ernsthaftigkeit.

Konkretisierte Anforderungen an Berichterstattung

Wie die neuen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) genau aussehen werden, wird aktuell durch die European Financial Reporting Advisory Group (Efrag) erarbeitet. Die ESRS sollen bestehende Rahmenwerke wie diejenigen von GRI, ISSB, SASB und TCFD und auch Berichtsanforderungen wie die doppelte Wesentlichkeit aufgreifen.

Die Anlehnung an die bestehenden und etablierten Regelwerke begrüßen wir, da viele Unternehmen sich bisher schon daran orientieren und so unnötiger Mehraufwand hoffentlich weitestgehend vermieden werden kann. Da die Einführung und Umsetzung bisher nicht berichtender Unternehmen einem ambitionierten Zeitplan folgen, könnte auf bereits bestehendes Wissen am Markt zurückgegriffen werden und Unternehmen so schneller in die Umsetzung kommen.

Keine integrierte Berichterstattung

Alle geforderten Nachhaltigkeitsinformationen müssen in einem gesonderten Abschnitt innerhalb des Lageberichts veröffentlicht werden. Wirtschafts- und Nachhaltigkeitsbericht sollten von unterschiedlichen Prüforganisationen verifiziert werden.

Bei einer getrennten Vergabe können Unternehmen beim bewährten Wirtschaftsprüfer bleiben und zusätzlich die Nachhaltigkeitsprüfung an eine akkreditierte Prüforganisation, einen sogenannten Independent Assurance Service Provider (IASP) – wie zum Beispiel TÜV SÜD – mit langjähriger Expertise zu verschiedenen Nachhaltigkeitsthemen vergeben und somit noch mehr Transparenz schaffen und Kapazitätsengpässe bei den Wirtschaftsprüfern vermeiden.

Tempo bei der Umsetzung benötigt

Es muss nun Tempo gemacht werden bei der Festlegung der Berichtsanforderungen und bei den entsprechenden nationalen Gesetzgebungsverfahren: Handelsgesetzbuch, GmbH-Gesetz, Aktiengesetz, Publizitätsgesetz müssen bis Ende 2023 entsprechend angepasst werden, damit die dann schon berichtspflichtigen Unternehmen wissen, was sie ab 2024 berichten müssen. Auch die Verfahren zur Akkreditierung der Zertifizierer müssen angestoßen werden, um die Qualität und Unabhängigkeit der Prüfgesellschaften zu sichern. Dazu gibt es in der Zertifizierbranche bereits etablierte und gut funktionierende Anforderungen (ISO/IEC 17029), Prozesse und Strukturen (Deutsche Akkreditierungsstelle, DakkS), auf die zurückgegriffen werden könnte.

Wirksames Instrument für Transformation

In Summe bringt die vom Europa-Parlament noch zu verabschiedende CSRD höhere Anforderungen an die Qualität und insgesamt höhere Standardisierung, bessere Vergleichbarkeit und mehr Transparenz der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die nun auch zeitnah in der nationalen Gesetzgebung umgesetzt werden muss. Die Anlehnung der Anforderungskriterien an die Nachhaltigkeitsziele der EU ergibt in Kombination mit der Verifizierungspflicht und den möglichen Sanktionen ein potenziell wirksames Instrument, um eine nachhaltige Transformation der Wirtschaft auf breiter Ebene voranzutreiben. Ob es sich voll entfalten kann, wird die genaue Ausgestaltung der Kriterien und auch die Verifizierung durch unabhängige und akkreditierte Dritte zeigen.

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