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Rechtsgutachten zu Duogynon : Fragestellung nachträglich eingeschränkt?

Das vom BMG beauftragte Rechtsgutachten im Fall Duogynon verneint eine Staatshaftung. Allerdings beschränkt es sich auf die Rolle des Bundesgesundheitsamts (BGA) und lässt die damals für die Arzneimittelaufsicht zuständigen Aufsichtsbehörden in den Ländern außen vor. Der Betroffenenverband ist entsetzt. Das BMG sieht keinen Anlass für ein neues Gutachten.

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