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Gesundheit & E-Health

Standpunkte Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung

Michael Martinet (r.) und Frank Lätsch sind bei der DAK-Gesundheit.
Michael Martinet (r.) und Frank Lätsch sind bei der DAK-Gesundheit. Foto: privat

Ohne Digitalisierung geht fast nichts. Insbesondere bei jüngeren Zielgruppen werden die Service-Erfahrungen und die vereinfachte Inanspruchnahme von Leistungen ein zunehmend wichtiges Kriterium bei der Wahl ihrer Krankenkasse, so Michael Martinet und Frank Lätsch von der DAK-Gesundheit.

von Michael Martinet und Frank Lätsch

veröffentlicht am 11.01.2022

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Krankenkassen sind längst mehr als nur Versicherungen. Wer im Wettbewerb punkten will, berät und unterstützt heute seine Mitglieder als Gesundheitspartner. Digitale Lösungen spielen dabei eine immer wichtigere Rolle. Das hat sich durch die Corona-Pandemie verstärkt: Digitale Sprechstunden entwickeln sich zu einer neuen Selbstverständlichkeit und wer geimpft ist, dokumentiert das in der CovPass-App des Robert Koch-Instituts. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens hat ein enormes Potential. Sie unterstützt Prävention, Diagnose, Früherkennung und Therapie. Entscheidend dabei ist, dass die Digitalisierung auch wirksam bei den Versicherten ankommt.

Die DAK-Gesundheit entwickelt dafür ein „digitales Ökosystem“, das ihren Versicherten mit digitalen Produkten und Lösungen in allen Lebensphasen und -situationen zur Verfügung steht. Dabei werfen wir erst einmal einen Blick durch die Kundenbrille. Wir analysieren, was Kundinnen und Kunden im Bereich der Versorgung oder der Services braucht. Die Lösungen werden dann immer wieder erprobt. Hier arbeitet die Kasse nicht anders als andere erfolgreiche Digitalunternehmen. Wichtige Touchpoints zum Kunden entwickeln wir selbst, neben der Service App beispielsweise auch die Onlinefiliale „Meine DAK“. Wir vernetzen die Services aus der analogen und digitalen Welt unter Einbeziehung des medizinischen Fachpersonals zu einem kohärenten Gesamtangebot entlang der individuellen patient journeys. Ziel ist, dass Krankheit erst gar nicht entsteht, schnell geheilt wird oder bei chronischer Krankheit dennoch ein auskömmliches Leben möglich ist.

Einflüssen von außen berücksichtigen

Dabei analysieren wir auch systematisch aktuelle Entwicklungen in der globalen eHealth-Szene und suchen den Kontakt zu Start-Ups. So machen wir die DAK-Gesundheit fit für das Digital-Health-Zeitalter. Unser Ziel ist es, unseren Kundinnen und Kunden mit innovativen Versorgungsprodukten dabei zu helfen, gesund zu bleiben oder gesund zu werden.

Ein weiterer Boost-Faktor für die Digitalisierung im Gesundheitswesen war die Gesetzgebung insbesondere innerhalb der letzten Legislaturperiode. Ein Beleg dafür ist das Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG). Mit ihm hat die Bundesregierung bereits im Dezember 2019 einen Weg geschaffen, digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs), häufig auch als „App auf Rezept“ bezeichnet, erstattungsfähig zu machen. Mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) sollen digitale Anwendungen in der Pflege ebenfalls erstattungsfähig werden. Perspektivisch gehen wir davon aus, dass auch eine Erstattung von DiGAs von höheren Risikoklassen möglich wird. Insgesamt ist es wichtig, den Weg der digitalen Vernetzung fortzusetzen, indem die Informationen in die versichertengeführte elektronische Patientenakte (ePA) fließen. So wird Mobile Health zum echten Mehrwert für die Versicherten.

Chancen der Digitalisierung nutzen

Die DAK-Gesundheit sieht in der Digitalisierung eine Chance, Hürden in der Versorgung zu überwinden, über die seit Jahrzehnten diskutiert wird. Ein Beispiel dafür wären die Sektorengrenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Die Digitalisierung könnte helfen, die Versorgungspfade besser auf den individuellen Bedarf zuzuschneiden, beispielsweise bei der nahtlosen Organisation von Hilfsmitteln oder Pflege nach einem Krankenhausaufenthalt. Die Krankenkasse muss in diesem Prozess durch entsprechende Verträge und ihre digitalen Lösungen dafür die Voraussetzungen schaffen. Entscheidend ist, die Menschen bei ihrem Weg durch die verschiedenen Bereiche des deutschen Gesundheitswesens zu unterstützen. Deshalb haben wir uns auch intensiv in die Einführung der DiGAs eingebracht.

Die DiGAs sind eine noch sehr junge Leistungsart. Von der Gesetzgebung Ende 2019 bis zum Gewähren der Leistung sind noch nicht einmal zwölf Monate vergangen. In dieser Zeit mussten auch Verordnungen, Richtlinien, Rahmenvereinbarungen und der eigentliche Prozess entwickelt werden. Erst danach konnte die technische Infrastruktur geplant und umgesetzt werden. Dies alles war nur möglich, indem insbesondere die kassenübergreifende Zusammenarbeit auch mit den DiGA-Herstellerverbänden stattfand.

Der Versorgung- und Abrechnungsprozesses ist so entwickelt worden, dass er überwiegend digital und kundenfreundlich abläuft. Kunden erhalten über die Ärztin oder den Arzt eine Verordnung für eine DiGA. Diese wird an die Krankenkasse übermittelt – persönlich, per Post oder auch vollkommen digital. Von ihrer Krankenkasse erhalten Kunden den Rezeptcode für die Aktivierung der verordneten DiGA. Mit diesem Code können sie die heruntergeladene App für den verordneten Zeitraum freischalten.

Was darf die neue digitale Versorgung kosten?

An der Kunden- bzw. Patientenschnittstelle gibt es eine überzeugende Lösung. Dagegen sind andere Punkte aus Sicht der Krankenversicherung nicht zufriedenstellend gelöst: Seit über einem Jahr wird über die Preisgestaltung der neuen DiGAs kontrovers diskutiert. Eine DiGA kostet im Mittel zirka 400 Euro im Quartal – die Preisspanne ist allerdings sehr groß, sie liegt zwischen 119 Euro und 734,75 Euro.

Die digitalen Gesundheitsanwendungen haben ihre Berechtigung in der Versorgung – allerdings muss sich der Preis an vergleichbaren analogen Angeboten orientieren und mindestens einen gleich hohen Nutzen bieten.

Ein Blick in das offizielle DiGA-Verzeichnis zeigt: Der überwiegende Teil der bereits zugelassenen Anwendungen wurde nur vorläufig aufgenommen; es fehlen bisher Nachweise eines positiven Versorgungseffektes. Daher sind Zweifel an der bisherigen freien Preisgestaltung angezeigt und die Forderung nach einem Höchstbetrag gerechtfertigt.

Sind die DiGAs bereits in der Versorgung angekommen?

Bis Mitte September dieses Jahres wurden bei der DAK-Gesundheit knapp 3.200 Codes angefordert – abgerechnet wurden zwischenzeitlich jedoch lediglich nur ca. 2.400 Codes.

Das Gros der abgerechneten Codes betrifft die Indikationen Orthopädie und Tinnitus – beide haben einen Anteil von knapp 25 Prozent an der Gesamtheit der DiGAs. Die aktuell zugelassenen DiGAs für die Themenfelder Schlafstörungen und Ernährung/Gewichtsreduktion wurden jeweils etwa 340-mal abgerechnet – dies entspricht einem Anteil von rund 14 Prozent.

Dies ist eine erste Tendenz und lässt noch keine abschließende Beurteilung zu, zumal die jeweiligen DiGAs auch zu unterschiedlichen Zeitpunkten gelauncht wurden. Um erste belastbare Erkenntnisse zu bekommen, bedarf es auch den Blick auf einen längeren Verordnungszeitraum. Es ist wichtig zu erkennen, ob auch eine Inanspruchnahme über den ersten Zyklus hinaus stattfindet.

Gemessen an der Anzahl der Versicherten der DAK-Gesundheit und deren Morbidität ist erkennbar, dass die DiGAs noch keine wesentliche Rolle in der Versorgung spielen. Die meisten niedergelassenen Ärzte verhalten sich bei der Verordnung zurückhaltend. Ein Grund dafür dürfte bei vielen DIGAS die vorläufige Zulassung und der noch ausstehende Nutzennachweis sein.

Michael Martinet ist Bereichsleiter digitales Providermanagement bei der DAK-Gesundheit und Frank Lätsch (links im Bild) Bereichsleiter des Geschäftsbereichs Leistung bei der DAK-Gesundheit.

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