GKV-Sparpaket : Gute Ansätze, aber ungerechte Lastenverteilung
Weniger Geld ausgeben, mehr Nutzen schaffen: So will die Bundesregierung die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) stabilisieren. Der Gesetzentwurf zeigt hoffnungsvolle Ansätze, verteilt die finanziellen Lasten jedoch nicht gerecht, findet Thomas Moormann vom Bundesverband der Verbraucherzentralen.
Lernen Sie den Tagesspiegel Background kennen
Sie lesen einen kostenfreien Artikel vom Tagesspiegel Background. Testen Sie jetzt unser werktägliches Entscheider-Briefing und erhalten Sie exklusive und aktuelle Hintergrundinformationen für 30 Tage kostenfrei.
Mit bestehendem Konto anmelden
Starten wir positiv: Was keinen Nutzen hat oder nicht bedarfsorientiert erbracht wird, gehört nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das Umdenken bei den Früherkennungsuntersuchungen (zielgerichteter und risikoadaptierter), bei den Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen (Aus für Homöopathie und Anthroposophie) und bei mengenanfälligen Eingriffen (obligatorische Zweitmeinung) ist der richtige Ansatz.
Sollte die Politik diesen Weg in den nächsten Jahren konsequent weitergehen, setzt das Gesetz einen wichtigen Trend. Doch der Weg kann holprig werden: Wenn Krankenkassen private Zusatzversicherungen für unwirksame Leistungen vermitteln dürfen, sendet das widersprüchliche Signale. Eine solche Inkonsequenz macht den Gesetzgeber unglaubwürdig.
Viel Präventionspotenzial bergen die angekündigten Abgaben auf gezuckerte Getränke, Tabakerzeugnisse und Spirituosen. Wie wirksam die Maßnahmen tatsächlich im Alltag der Menschen sein werden, wird von ihrer konkreten Ausgestaltung abhängen.
Aber zunächst gilt: Die Lenkungsabgaben müssen jetzt ins Beitragssatzstabilisierungsgesetz aufgenommen werden, damit sie mit angemessenen Umsetzungsfristen ab 2028 wirksam werden. Erzielte Einnahmen müssen zweckgebunden in die Prävention durch lebensweltbezogene Gesundheitsförderungsmaßnahmen gehen. Nicht in den Haushalt des Bundes und nicht in den Haushalt der Krankenkassen.
Finanzielle Lasten werden ungerecht verteilt
Das Gesundheitsministerium wird nicht müde, zu betonen, dass die Reform die Lasten ausgewogen verteilt. Allerdings sind aus dem zehnprozentigen Belastungsanteil der Patient:innen im Bericht der Finanzkommission Gesundheit (FKG) im Gesetzentwurf mehr als 15 Prozent geworden. Das lässt an der Ausgewogenheit zweifeln.
Das Solidarsystem dient dazu, Einkommensschwache und Kranke zu stützen. Erhöhte Zuzahlungen und Eigenanteile beim Zahnersatz aber sanktionieren Krankheit. Sie beeinträchtigen die Gesundheitschancen vulnerabler Gruppen, denn sie halten Patient:innen mit geringen Einkommen davon ab, notwendige Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Dagegen hilft auch nicht das finanzmathematische Argument, dass die Zuzahlungen seit 2004 nicht mehr erhöht wurden. Auch Belastungsgrenzen helfen nur bedingt, weil das Kostenerstattungsverfahren abschreckende Vorauszahlungen erfordert und in der Abwicklung wenig verbraucherfreundlich ist.
Die FKG hatte erhöhte Zuzahlungen mit dem Warnhinweis versehen, dass sie den Versorgungszugang für Versicherte erschweren könnten. Daher ist es unverständlich, dass es diese Maßnahme in den Gesetzentwurf geschafft hat. Konsequent wäre es, auf die Anhebung der Zuzahlungen und Eigenanteile zu verzichten und stattdessen andere Maßnahmen aus dem FKG-Bericht zu wählen.
Die Koalition erwartet Solidarität, doch ausgerechnet der Bund spielt nicht mit
Der Bundeszuschuss zur GKV soll pauschal um zwei Milliarden Euro sinken – ein fatales Signal. Denn was einmal umgesetzt wurde, kann jederzeit wiederholt werden. Das konterkariert das Einsparziel des Gesetzes und beeinträchtigt die Ausgewogenheit der Reform, zumal Privatversicherte verschont bleiben.
Zudem wird der lobenswerte Einstieg des Bundes in die Gegenfinanzierung der ungedeckten Gesundheitsausgaben für Grundsicherungsempfänger ad absurdum geführt. Dabei darf nicht vergessen werden, dass es die Bundespolitik war, die in den vergangenen Jahren die Ausgabendynamik der GKV maßgeblich befeuert hat.
Neue Beitragsregeln treffen auch einkommensschwache Familien
Mit einem neuen Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent für nicht erwerbstätige Lebenspartner:innen will die Bundesregierung mehr Beitragsgerechtigkeit schaffen. Doch das Modell ist kompliziert, bricht mit bewährten Prinzipien und belastet auch Familien mit geringen Einkommen.
Tragen sollen den neuen Beitrag ausschließlich Arbeitnehmer. Dies steht der paritätischen Beitragsfinanzierung entgegen. Das durchaus berechtigte Anliegen, einkommensstarke Einverdienerhaushalte stärker heranzuziehen, ließe sich mit einem Partnersplitting unbürokratischer und gerechter erreichen.
Ehe- und Lebenspartner haben derzeit Beitragsvorteile, wenn ein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) liegt und das andere darunter. Paare mit vergleichbarem Familieneinkommen zahlen dagegen höhere Beiträge, wenn beide Einzeleinkommen unterhalb der BBG liegen.
Ein Partnersplitting, das die Beitragslast am Familieneinkommen orientiert und dabei maximal bis zur doppelten BBG berücksichtigt wird, würde diese Schieflage korrigieren. Gerechtigkeit, Solidarprinzip und Einnahmebasis würden gestärkt, während niedrige Familieneinkommen verschont blieben.
Die Bevölkerung nimmt die Reform als ungerecht wahr
Die Bundesregierung beschreibt die Finanzlage der GKV als dramatisch. Das erfordere einen substanziellen, angemessenen Beitrag aller Beteiligten im Gesundheitswesen zur finanziellen Konsolidierung, eine gemeinsame Kraftanstrengung. So steht es im Koalitionsvertrag.
Doch nach Zahlen des ZDF-Politbarometers vom 8. Mai sind für 80 Prozent der Befragten die Belastungen ungerecht verteilt und die finanziellen Probleme bleiben ungelöst. Damit fehlt es dem Entwurf weitgehend an Zustimmung in der Bevölkerung. Daran sollte die Koalition arbeiten. Das dürfte schwerfallen, solange sich mit dem Bund ein gewichtiger Akteur weitgehend aus der Verantwortung nimmt.
Wenig hilfreich ist es in diesem Zusammenhang, dass die Zuzahlungsgrenzen der Patient:innen künftig automatisch mit der Preisentwicklung steigen sollen, der Bundeszuschuss jedoch nicht. Sinnvoller wäre es, den Zuschuss nicht zu kürzen und ebenfalls dynamisiert anzupassen – oder auf höhere Zuzahlungen zu verzichten. Das wäre gerechter und würde Akzeptanz schaffen.
Verbändebeteiligung ernst nehmen
Das viel zu kurze Stellungnahmeverfahren zum Referentenentwurf war zu Recht ein großer Aufreger für alle Verbände. Nur so haben es einige gute Vorschläge der FKG in den Gesetzentwurf geschafft.
Erfreulich ist auch die Evaluationsvorgabe, denn sie ermöglicht, Maßnahmen zeitnah anzupassen, wenn sie sich negativ auf Qualität oder Zugang zur Versorgung auswirken. Dafür ist allerdings notwendig, relevante Erkenntnisse nicht erst Ende 2030 vorzulegen – dann käme jede Korrektur zu spät.
Entwurf hat sich von finanzieller Nachhaltigkeit weit entfernt
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die Regierung die Ausgabendynamik ab 2027 bremsen. Die FKG hatte 66 Maßnahmen mit einer Finanzwirkung von 42 Milliarden Euro vorgeschlagen. Im aktuellen Entwurf bleiben nur 16 Milliarden übrig.
Damit würde die GKV bereits 2029 wieder rote Zahlen schreiben. Finanziell nachhaltig ist das also nicht. Deshalb wird die Koalition in der anstehenden Strukturreform um weitere finanzwirksame Maßnahmen nicht herumkommen. Und auch diese werden schnell greifen müssen.
Thomas Moormann leitet das Team Gesundheit und Pflege beim Verbraucherzentrale Bundesverband.
Lernen Sie den Tagesspiegel Background kennen
Sie lesen einen kostenfreien Artikel vom Tagesspiegel Background. Testen Sie jetzt unser werktägliches Entscheider-Briefing und erhalten Sie exklusive und aktuelle Hintergrundinformationen für 30 Tage kostenfrei.
Mit bestehendem Konto anmelden