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Standpunkte Können Apps bei der Versorgung helfen?

Linda Weber, CEO und Gründerin Mindable Health
Linda Weber, CEO und Gründerin Mindable Health Foto: Mindable Health

Um Versorgungsengpässe in der psychotherapeutischen Behandlung zu überbrücken, hat die Regierung ein Programm aufgelegt, das eine schnelle Zulassung von digitalen Gesundheitsanwendungen ermöglicht. Linda Weber skizziert im Standpunkt am Beispiel ihrer Angst-App, wo die Chancen dieser digitalen Versorgung liegen. Sie zeigt auf, wo Apps helfen können und wo nicht.

von Linda Weber, CEO und Gründerin Mindable Health

veröffentlicht am 03.12.2021

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Das Instrument der Bedarfsplanung zielt darauf ab, Kassensitze so zu verteilen, dass Patient:innen sowohl in strukturschwachen Regionen oder sozialen Brennpunkten als auch in Ballungsräumen gleichermaßen Zugang zur medizinischen und therapeutischen Versorgung erhalten. So die Idee. Dennoch gibt es an manchen Stellen Unterversorgung. Das sorgt für einen enormem Leidensdruck bei Betroffenen. Wer zum Beispiel situativ auftretende Panik- und Angstattacken kennt, weiß, wie sehr diese psychische Störung das Leben beeinträchtigt: Alltägliche Dinge, wie Einkaufen oder Freunde treffen, sind nicht mehr möglich. Auch der Arbeitsplatz oder die Schule können oft vor Angst nicht mehr aufgesucht werden. Eine schwere Situation für die Betroffenen. Sie brauchen professionelle Hilfe. Meist akut. „Die S3-Leitlinien zur Behandlung von Angststörungen“ empfehlen als wirksamste Behandlungsmethode eine Verhaltenstherapie.

Obwohl also eine wirksame Behandlung zur Verfügung steht, bleiben jährlich 77 Prozent der Patient:innen mit Panikstörung und Agoraphobie unbehandelt. Denn an genau solchen Therapieplätzen mangelt es. Ein Problem, ein großes. Daher wurden 2017 mit der Einführung der psychotherapeutischen Sprechstunde der Erstzugang zu und die damit verbundene Indikationsstellung für Psychotherapie deutlich verbessert und Termin-Servicestellen eingeführt. Sie garantieren allen gesetzlich Krankenversicherten innerhalb von sechs Wochen einen Termin für ein psychotherapeutisches Erstgespräch.

Das ist ein wichtiger Schritt, aber diese Neuerungen haben noch nicht die eigentliche Versorgung mit Richtlinienpsychotherapie verbessert. Nach wie vor müssen Patient:innen nach der Sprechstunde lange auf eine Behandlung warten, oder sie erhalten kein passendes Behandlungsangebot. Die durchschnittliche Wartezeit auf Richtlinienpsychotherapie beträgt 19,9 Wochen.

Nach zwei Monaten Verzicht auf Behandlung

Das ist für Menschen mit psychischen Erkrankungen eine erhebliche Belastung. Je länger die Wartezeit, desto mehr Menschen beginnen die Behandlung erst gar nicht. Bereits zweimonatige Wartezeiten führen dazu, dass 30 Prozent der Patient:innen mit Angststörungen überhaupt keine ambulante psychotherapeutische Behandlung mehr aufnehmen. Grund genug, Angebote zu prüfen, die die Wartezeit überbrücken.

In zahlreichen systematischen Reviews und Metaanalysen konnte gezeigt werden, dass Internet- und Smartphone-basierte Anwendungen bei Angststörungen zu signifikanten Symptomverbesserungen führen können. Sie waren allemal besser als jede Nicht-Behandlung. Die Panik- und Angst- (Agoraphobie) Symptomatik änderte sich, die funktionalen Einschränkungen im Alltag sanken und die Lebensqualität stieg.

Diese Anwendungen können eine sinnvolle Ergänzung der Versorgung sein, indem sie den Patient:innen, die nicht zeitnah vor Ort behandelt werden können, ein effektives Behandlungsangebot machen. Aufs Smartphone geladen werden sie zum eigenständigen Begleiter und können jederzeit und an jedem Ort unterstützen. Die Reichweite dieser Anwendungen ist groß, die Nutzung niedrigschwellig.

Geprüft und gelistet

Es gibt nahezu 2.800 deutschsprachige Gesundheits- und Wellness-Apps, ein fast unüberschaubares Angebot. Wie also können Betroffene unterscheiden, ob ein Angebot hilft oder nicht? Man kann nachsehen, ob zum Beispiel die App als Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) im Markt eingeführt ist. Denn nur mit präklinischen Nachweisen über positive Versorgungseffekte wird eine Medizin-App zur DiGA. Das prüft das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Auch die Datensicherheit wird geprüft. Mit der Zulassung als DiGA ist die Behandlung zudem für Nutzer:inen kostenfrei. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten. Aktuell sind von den zugelassenen DiGA etwa die Hälfte therapeutische Apps.

Viele Apps werden in Zusammenarbeit mit Expert:innen oder Universitäten entwickelt. „Mindable: Panikstörung und Agoraphobie“ wurde zum Beispiel mit Autor:innen des führenden Behandlungsmanuals für Panikstörung und Agoraphobie entwickelt. Als besonders wirksamer Behandlungsbaustein in der Behandlung von Angststörungen gilt die Konfrontation mit angstauslösenden Reizen. Die Herausforderung: Der Mensch verzichtet dabei auf das meist lange erprobte und gewöhnte Sicherheits- und Vermeidungsverhalten. Und bei den Übungen auch auf die Therapeut:in. Bewusst.

Intelligente Algorithmen leisten dabei einiges: Die App kann komplett an die individuelle Situation der Patient:innen angepasst werden, eigene Übungen können ergänzt werden. So steigen Patient:innen mit dem Programm flexibel dort ein, wo sie stehen.

Alternative zur Nicht-Versorgung

Ein Gespräch mit Ärzt:innen oder Therapeut:innen ist Voraussetzung, um eine DiGA verordnet zu bekommen. Sie prüfen, ob die App für den individuellen Fall geeignet ist. Mindable zum Beispiel ist für Menschen geeignet, die unter leichten bis mittelschweren psychischen Störungen leiden. Des Weiteren müssen Kontraindikationen, wie zum Beispiel eine akute Suizidalität, ausgeschlossen werden. Mindable weist in der App nochmals darauf hin, dass sie in dem Fall keine ausreichende Unterstützung bieten kann. Weiterleitungen zu Krisenanlaufstellen sind hinterlegt.

Aufgabe der „App auf Rezept“ ist, sowohl die Wartezeit zu überbrücken als auch die Therapie zu unterstützen. Das kann zum Beispiel durch digitale Hausaufgabenfunktionen erfolgen, die ausschlaggebend für den Behandlungserfolg sind und oft besser wirken als analoge Therapiewerkzeuge. Die App ist auch eine Maßnahme zur Rückfallprophylaxe. Sie hat medizinischen Nutzen. Sie hilft bei der Versorgung dort, wo diese in der Regel nicht stattfindet. Sie ersetzt nicht.

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