Reform der Organspende : Schweigen ist keine Zustimmung

Ates Gürpinar
Ates Gürpinar
Kirsten Kappert-Gonther
Kirsten Kappert-Gonther
Helge Lindh
Helge Lindh
Stephan Pilsinger
Stephan Pilsinger
Ates Gürpinar, Kirsten Kappert-Gonther, Helge Lindh und Stephan Pilsinger wollen die Zustimmungslösung Foto: Olaf Krostitz, Bündnis 90/Die Grünen Bremen/Caspar Sessler, Photothek, Tobias Atzkern

Zu wenige Spenderorgane stehen zu vielen Wartenden gegenüber. Morgen berät der Bundestag in erster Lesung über zwei fraktionsübergreifende Reformvorschläge: Widerspruchsregelung oder präzisierte Zustimmungslösung? Für Letztere werben Ates Gürpinar (Linke), Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Helge Lindh (SPD) und Stephan Pilsinger (CSU). Im Standpunkt erläutern sie, warum Selbstbestimmung bei der Organspende entscheidend ist.

von Ates Gürpinar, Fraktion Die Linke, Kirsten Kappert-Gonther, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, Helge Lindh, SPD-Fraktion & Stephan Pilsinger, Unions-Fraktion

veröffentlicht am

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Jede Organspende ist wichtig, denn sie kann Leben retten. Tausende Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan, viele von ihnen seit Jahren. Hinter jeder Zahl stehen Patientinnen und Patienten, stehen Familien, Hoffnungen, aber oft auch die Angst, dass Hilfe zu spät kommt. Klar ist: Es braucht mehr Organspenden. Die zentrale Frage ist also: Wie erreichen wir mehr Organspenden, ohne Selbstbestimmung zu beschädigen?

Bei kaum einer anderen Thematik geht es um eine so höchstpersönliche Entscheidung wie bei der Frage, was mit dem eigenen Körper nach dem Tod geschehen soll. Sie berührt ethische, religiöse, kulturelle und persönliche Überzeugungen. Manche Menschen entscheiden sich bewusst für eine Organspende, andere bewusst dagegen. Wieder andere können oder wollen sich mit dieser Frage nicht auseinandersetzen. Das ist angesichts des Leids schwer auszuhalten, aber sich nicht zu entscheiden, ist legitim. Selbstbestimmung bedeutet nicht nur das Recht, „Ja“ oder „Nein" zu sagen, sondern auch das Recht, keine Entscheidung treffen zu müssen. Weil man es nicht will oder weil man es nicht kann.

Auch deshalb ist die Widerspruchsregelung hochproblematisch. Nicht mehr die ausdrückliche Zustimmung wäre entscheidend, sondern der – aus welchen Gründen auch immer – unterlassene Widerspruch. Damit würde aus Schweigen eine Zustimmung. Das ist gesellschaftlich und ethisch ein riskanter Weg. Denn eine Organspende ist keine Verwaltungsentscheidung, gegen die man Widerspruch erhebt.

Gebraucht werden professionelle Transplantationsstrukturen

Problematisch ist es auch, weil die Widerspruchsregelung eine Scheinlösung ist. Evident ist: Erfolgreiche Länder investieren in gute Krankenhausstrukturen, Aufklärung und Koordination. Spanien ist nicht wegen der Widerspruchsregelung erfolgreich, sondern wegen hochprofessioneller Transplantationsstrukturen. Die Einführung der Widerspruchsregelung hatte zunächst so gut wie keinen Effekt. Erst Jahre später erhöhten sich die Raten, weil die Kliniken besser ausgestattet wurden und eine frühzeitige, systematische Identifikation von potenziellen Organspendern auf den Intensivstationen erfolgte. Auch in Deutschland zeigt sich anhand von Krankenhausdaten, dass es Kliniken noch sehr unterschiedlich gut gelingt, potenzielle Organspenderinnen und -spender zu identifizieren. Daran ändert die Widerspruchsregelung nichts. Gleichzeitig erreichen auch Länder mit Zustimmungslösung hohe Spenderzahlen, wie etwa die USA, während Länder mit Widerspruchsregelung nur wenig realisierte Organspenden vorweisen können, wie etwa Polen. Dass ein bloßer Systemwechsel nicht automatisch zu mehr Organspenden führt, hat eine große Metaanalyse des Max-Planck-Instituts bestätigt.

Die Hoffnung, dass mit der Widerspruchsregelung im Vergleich zur Zustimmungslösung mehr Organe zur Verfügung stünden, ist trügerisch. Es werden lediglich diejenigen automatisiert einbezogen, die zu Lebzeiten nicht erreicht wurden, also die Personen, die sich nicht entscheiden wollten oder konnten. Diese Menschen per Gesetz zu Organspendern zu deklarieren, wäre zutiefst unethisch.

Nur mit einem eindeutigen „Ja“ besteht die Gewissheit, dass ein Mensch sich freiwillig und selbstbestimmt für die Organspende entschieden hat. Diesen Weg müssen und wollen wir ebnen. Wenn wir also den Versuch unternehmen, alle Menschen zu Lebzeiten gezielter zu erreichen, können wir auch dabei bleiben, dass Menschen sich selbstbestimmt entscheiden, ob sie Organspenderin oder -spender sein möchten. Eine Kultur der aktiven Zustimmung basiert auf besserer, zielgruppenspezifischer Aufklärung, auf einfachen digitalen und analogen Eintragungsmöglichkeiten und auf einer Ansprache, die Menschen ermutigt, sich bewusst mit dieser Frage auseinanderzusetzen. Deutschland hat kein Problem mangelnder Solidarität. Rund 85 Prozent der Menschen stehen der Organspende positiv gegenüber. Das eigentliche Problem ist, dass der Spendewille nicht dokumentiert wurde.

Kein moralischer Druck

Deshalb setzen wir uns mit Bundestagsabgeordneten der demokratischen Fraktionen für eine Entscheidungslösung ein: Alle Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, sollen aufgefordert werden, sich zu ihrer Organspendebereitschaft zu äußern und ihren Willen zu dokumentieren. Menschen sollen dabei aber nicht moralisch unter Druck gesetzt werden, einer Erwartungshaltung nachkommen oder eine Entscheidung treffen zu müssen, die nicht ihrer persönlichen Haltung entspricht. Deshalb soll es bei der von uns vorgesehenen Abfrage neben der Option „Ja, ich möchte Organe spenden“ und „Nein, ich möchte keine Organe spenden“, auch die Option „Ich kann bzw. ich will mich nicht entscheiden“, geben.

Die Entscheidungslösung respektiert, dass nicht jede Person über dieselben Voraussetzungen verfügt, um sich mit dieser existenziellen Frage auseinanderzusetzen und nicht jeder Mensch sich entscheiden will. Sie schützt insbesondere auch Menschen in vulnerablen Situationen, solche mit Teilhabehemmnissen wie Überforderung oder psychischen Krisen oder Erkrankungen, die durch die Widerspruchsregelung benachteiligt würden. Deshalb darf unser Modell der Freiwilligkeit auch nicht mit Sanktionen oder persönlichen Nachteilen einhergehen, wenn Menschen ihren Willen nicht dokumentieren.

Eine Entscheidungslösung sichert die Freiwilligkeit und die Selbstbestimmung bei der Organspende. Sie leistet aber auch einen Beitrag dazu, dass mehr Menschen ihren Spendewillen dokumentieren lassen, weil eine direkte Ansprache erfolgt. Wer mehr Organspenden will, muss Menschen befähigen, eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen. Konsequente Aufklärung, bessere Strukturen in den Krankenhäusern, barrierearme Möglichkeiten, den Spendewillen z.B. im Organspende-Register zu dokumentieren, stärken die Freiwilligkeit und das Vertrauen in die Organspende.

Ates Gürpinar (Linke), Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Helge Lindh (SPD) und Dr. Stephan Pilsinger (CSU) gehören als Mitglieder des Deutschen Bundestags der interfraktionellen Gruppe Freiwilligkeit bei der Organspende an. Ihren Antrag „Freiwilligkeit der Organspende sichern – Aufklärungs- und Registrierungspotenziale heben“ haben sie in den Deutschen Bundestag eingebracht, wo er am Donnerstag in erster Lesung debattiert wird, ebenso wie der Antrag auf Einführung einer Widerspruchsregelung.

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