Terminvergabe TK fordert Pflicht zur Terminbereitstellung
Durch die Datenweitergabe zur digitalen Terminvergabe an Dritte sollen neben privaten Anbietern auch Krankenkassen profitieren. Die Techniker Krankenkasse plädiert deshalb für eine verpflichtende Terminbereitstellung durch das SGB V, warnt aber vor kommerziellen Anbietern. Auch KBV und Verbraucherzentrale äußern Datenschutz-Bedenken.
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