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Arzneimittel : Wie viel Preisregulierung ist zulässig?

Der G-BA hat erstmals einen Wirkstoff in eine Festbetragsgruppe aufgenommen, der in der frühen Nutzenbewertung einen beträchtlichen Zusatznutzen in einer Teilpopulation attestiert bekommen hat und für den zudem schon ein Erstattungsbetrag gilt. Die Arzneimittel-Hersteller bezweifeln die rechtliche Gültigkeit. Der G-BA-Chef verteidigt den Beschluss.

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