Cybercrime Keine anderen Standards für Webhoster
Über Jahre wickeln Kriminelle auf Hunderten Servern in einem unterirdischem Bunker an der Mosel Drogendelikte, Datenhehlerei und Falschgeldgeschäfte ab. Die Anklage sieht sie der Beihilfe schuldig, das Landgericht folgt dem nicht. Nun hat der BGH dazu entschieden.
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