Digitale Souveränität : Palantir und Chlorhühnchen
Deutsche Sicherheitsbehörden sind von US-Software wie Palantir abhängig. Doch das Vertrauen in die USA fehlt. Solche Konflikte lassen sich nicht mehr über die juristischen Grundkategorien von Besitz und Eigentum analysieren und regulieren. Im Digitalen braucht es eine dritte Kategorie, schreibt Martin Wolff vom Hasso-Plattner-Institut in seiner Perspektive.
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Was unterscheidet Palantir vom Chlorhühnchen? Am Hühnchen scheiterte TTIP – das Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaftsabkommen. Globalisierungsgegner wie Donald Trump, die Linke und die Grünen lehnten es ab. Verloren ging eine Wertschöpfung von über 100 Milliarden USD. Déjà-vu am 21. Januar 2026: Das EU-Parlament lehnt Mercosur ab. Gleichzeitig beklagt man die Schwäche Europas. Nun ist die Polizeisoftware Palantir kein Chlorhühnchen. Aber es erklingt eine vertraute Melodie: Für den Einsatz in Deutschland fehlt es an Vertrauen und Kontrolle.
Besitz und Eigentum
Das Problem lässt sich über die Unterscheidung von Besitz und Eigentum analysieren. Diese Konzepte sind eine Grundlage unseres Gesellschafts- und Wirtschaftssystems. Diese Unterscheidung ermöglichte den internationalen Handel. Eigentum kann wechseln, während die Besitzer dieselben bleiben, etwa bei Wohnungen. Der „Mietzins“ drückt genau diese Differenz aus: Ein Eigentümer überlässt sein Eigentum jemandem zur Nutzung, anstatt selbst darin zu wohnen. Dafür erhält er als Gebühr die Miete.
Auch Darlehen einer Bank folgen dieser Logik: Die Eigentümer stellen ihr Geld zur Verfügung und erhalten Zinsen als Nutzungsgebühr. Die fortgeschrittene Finanzmathematik übertreibt dieses Konzept regelmäßig, wie die Weltfinanzkrise 2008 zeigte. Im Großen und Ganzen erlaubt es uns jedoch ein hohes Maß an Zivilisation. Auch das intellektuelle Eigentum macht durch die Vergabe von Nutzungsrechten einen Zins von den Benutzern geltend. Verklagen Zeitungen ChatGPT wegen der unerlaubten Nutzung ihres geistigen Eigentums, dann verlangen sie eben den Zins für ihr Eigentum.
Zivilisatorisch gesehen ist das ein phänomenaler Trick: aus einem Ding zwei zu machen – das Eigentum als handelbarer Rechtstitel, unabhängig vom Besitz zur tagesaktuellen Nutzung. Diese Mechanik ist eine der Voraussetzungen für komplexe Wirtschaft überhaupt.
Im Digitalen: Kontrolle als neue Kategorie
Was ist nun das Problem mit Palantir? Einerseits unterlaufen digitale Dinge fundamental die Unterscheidung von Besitz und Eigentum. Eine Kopie bleibt vom Original ununterscheidbar. Der Besitzer einer digitalen Sache wird faktisch zu ihrem Eigentümer. Ein Problem für alle Urheberrechte – man denke an Napster und Raubkopien. Die Bezahlmodelle von Streamingdiensten antworten darauf mit der Beschränkung des Zugangs. Im Streaming werden Filme nicht länger verkauft, sondern lediglich der Zugang auf Zeit gewährt.
Andererseits schiebt Software „Kontrolle“ als neue Kategorie zwischen Besitz und Eigentum. Das ist eine technologische Neuerung, deren gesellschaftliche Umsetzung wir weder juristisch noch politisch hinreichend abgebildet haben. Es liegt im Wesen digitaler, also softwarebetriebener Geräte: Es reicht nicht, das Gerät im Besitz zu haben. Man muss vielmehr die Kontrolle ausüben, also die Software beherrschen. Apple kann jedem Besitzer und Eigentümer eines MacBooks jederzeit die Kontrolle und den Zugang zum System entziehen.
Für Kontrolle braucht es Kompetenz
Anders als bei einer analogen Uhr hat man bei einer digitalen Uhr keine Kontrolle über die Anzeige. Die Software des Geräts kann mir eine Sache vorgaukeln und insgeheim etwas anderes machen. Das ist eine Definition von Hacking: die Übernahme der Kontrolle durch eine unerkannte Veränderung der Software. Eigentum und Besitz bleiben bestehen, die Kontrolle aber geht verloren.
Kontrolle von Software setzt Kompetenz voraus, nämlich diese zu betreiben, weiterzuentwickeln und zu patchen. Kontrolle und Softwareentwicklung fallen zusammen. Je komplexer die Software, desto höher die Anforderungen an die Kompetenz. Die jüngste Erweiterung des Spiels „World of Warcraft“ benötigte 800 Entwickler über zwei Jahre – und es ist nur ein Spiel.
Eine deutlich mächtigere Software wie Palantir benötigt eine eigene Organisationsform, die nichts anderes tut, als Software zu entwickeln. Behörden können das nicht leisten. Die Polizei dient der Gefahrenabwehr sowie der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Würde sie auf Softwareentwicklung optimieren, wäre sie recht schnell keine Polizei mehr, sondern eine Entwicklerbude.
Palantir als Komplettpacket
Zurecht weist der CEO von Palantir, Alex Karp, im Interview mit dem „Handelsblatt“ darauf hin: „Bei Palantir verkaufen wir ein Ergebnis, nicht eine Software. Das ist der Grund, weshalb wir so gut verdienen: Wir lösen Probleme. Wenn unsere Lösung einem Kunden zwei Milliarden Dollar einspart, dann verlangen wir 50 Millionen oder 100 Millionen Dollar dafür. Unsere Konkurrenten verkaufen eine Software, mit der der Kunde selbst seine Probleme lösen muss. Wir aber bauen eine Komplettlösung, die Ergebnisse liefert – und zwar schnell.“
Das bringt uns zurück zum Chlorhühnchen: Diese Komplexität und Kontrolle benötigen Vertrauen. Nun ist Vertrauen im 21. Jahrhundert Mangelware. Hierzulande vertrauen wir nicht einmal unseren Politikern, geschweige denn Technologieunternehmen in Übersee. Wladimir Iljitsch Lenin wird das Bonmot zugerechnet: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ – andererseits war Lenins Lieblingswort „erschießen“. Dennoch folgt alles Recht der faktischen Durchsetzungsfähigkeit. Es fehlt das Vertrauen, und es fehlt uns bislang die Fähigkeit zur Kontrolle. Alle Software selbst zu entwickeln, ist ebenso sinnlos wie vollständig auf ebendiese Software zu verzichten.
Souveränität durch Kontrolle über Software
Nicht Eigentum garantiert Kontrolle, sondern Kontrolle erzeugt erst die Möglichkeit, Eigentum sinnvoll geltend zu machen. Kontrolle konstituiert die Möglichkeit von Besitz und Eigentum digitaler Produkte. In digitalen Infrastrukturen wird diese Kontrolle vor allem durch technische Architektur ausgeübt, nicht durch staatliche Rechtssetzung. Digitale Souveränität bedeutet, Kontrollkompetenz zu entwickeln. Souverän ist, wer Kontrolle über Software ausübt.
Kontrolle ist performativ: Sie wirkt unabhängig davon, ob formelles Eigentum vorliegt oder nicht. Deswegen helfen auch regulatorische Vorgaben nur begrenzt, denn die Ausübung von Kontrolle gleicht der Ausübung von Zwang. Auch wenn dieser illegal ist, wirkt er doch unmittelbar und wird auf diese Weise zum Hebel für Nötigung und Erpressung. Wir benötigen daher die Erweiterung der juristischen Kategorien von Eigentum und Besitz um die Kategorie der Kontrolle – mehr noch jedoch die Weiterentwicklung politischer und ökonomischer Kategorien, die ihrerseits einen geeigneten regulatorischen Rahmen setzen, denn der gegenwärtige ist nahezu ausschließlich auf die Verhinderung all dieser Mechanismen gerichtet.
Martin Wolff ist Unternehmer, lehrt zur Digitalen Souveränität am Hasso-Plattner-Institut und leitet das Clausewitz Netzwerk für Strategische Studien an der Führungsakademie der Bundeswehr.
In unserer Reihe Perspektiven kommentieren unsere Kolumnist:innen regelmäßig aktuelle Entwicklungen, Trends und Innovationen im Bereich Cybersicherheit. Zuletzt von Wolff erschienen: „Digitale Souveränität: Bisher wollten wir, jetzt müssen wir“.
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