Der Durchbruch von Elektroautos wurde staatlicherseits mit großen Summen gefördert. Unternehmen konnten in den vergangenen Jahren auf attraktive Subventionen bei der Anschaffung von E-Pkw zählen. Dies wird jedoch bald der Vergangenheit angehören. Es besteht die Gefahr, dass die Ausbreitung der Elektromobilität und die Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor ins Stocken geraten.
Für gewerbliche Antragsteller existieren aktuell bundesweit nur noch zwei branchenübergreifende Programme, die zur Förderung der Anschaffung von E-Autos eingerichtet wurden: der „Umweltbonus“ des Bundeswirtschaftsministeriums und „Elektrofahrzeuge und Infrastruktur“ des Bundesverkehrsministeriums. Während der Zugang zur bundesweiten Kaufprämie für Unternehmen bald abgeschnitten wird, geht das zweite Programm, welches in einzelnen, zeitlich befristeten Förderaufrufen organisiert ist, in Kürze wieder auf unbestimmte Zeit in den Stand-by-Modus.
Damit endet die Zeit der breit angelegten Förderprogramme. Für Unternehmen wird es in Zukunft voraussichtlich keine Förderungen mehr in dieser Höhe und Anzahl geben. Dadurch wird die Integration von E-Autos in Firmenflotten vorerst – bis die Batterie- und somit Fahrzeugpreise sinken – deutlich unattraktiver. Vereinzelte Förderprogramme der Bundesländer für Unternehmen wurden bereits allesamt beendet. Die teilweise auf kommunaler Ebene existierenden Anreize, beispielsweise in Form von Stromgutschriften in Höhe von einigen Hundert Euro, spielen für Firmen bilanziell kaum eine Rolle.
Beide Förderprogramme können kombiniert werden – theoretisch
Aktuell beträgt der Bundesanteil beim Umweltbonus für E-Autos mit einem Netto-Listenpreis des Basismodells von 40.000 Euro 4500 Euro, bei einem Netto-Listenpreis über 40.000 Euro bis 65.000 Euro werden 3000 Euro gewährt. Insbesondere die Anschaffung kleinerer E-Autos wird dadurch attraktiv. Aber die Möglichkeit für Unternehmen, den Umweltbonus zu beantragen, läuft Ende August aus.
Ab dem 1. September 2023 steht diese Fördermaßnahme nur noch Privatpersonen zur Verfügung. Firmen, die noch in den Genuss einer Förderung kommen wollen, müssen sich beeilen, da das neue E-Fahrzeug bei Antragstellung bereits zugelassen sein muss – bei den aktuellen Lieferzeiten vieler Modelle kann das sehr eng werden.
Der Förderaufruf „Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur für Unternehmen und Vereine“ im Rahmen des Förderprogramms „Elektrofahrzeuge und Infrastruktur“ endet bis auf Weiteres am 8. Mai. Theoretisch können beide Förderprogramme kombiniert werden, wodurch sich große Kostenvorteile für Unternehmen ergeben würden. Praktisch ist das leider nur in sehr wenigen Fällen möglich, denn „Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur für Unternehmen und Vereine“ setzt für eine Förderung voraus, dass das E-Auto erst nach einem positiven Bescheid erworben wird.
Der Bewilligungszeitraum beginnt jedoch erst am 1. November 2023, also nachdem das Fördertor zum Umweltbonus für Unternehmen geschlossen wurde. Zwar ist es so möglich, auch Anträge für E-Autos mit längeren Lieferzeiten zu stellen, aber die Kombination mit dem Umweltbonus ist in 99 Prozent der Fälle undurchführbar. Die einzige Möglichkeit: Man kauft einen Vorführwagen von einem Händler, den dieser bis Ende August zugelassen hat und für den der Händler den erhaltenen Umweltbonus als Rabatt weitergibt – angesichts des Fristendes des Förderaufrufs müsste dies jedoch bis spätestens Anfang Mai vereinbart werden, was ein wenig realistisches Szenario ist.
„Elektrofahrzeuge und Infrastruktur“ des BMDV errichtet zu hohe Hürden
Während der Umweltbonus insbesondere für die Anschaffung kleinerer E-Pkw finanziell interessant ist, ermöglicht das Programm „Elektrofahrzeuge und Infrastruktur“ zusätzlich zur Förderung von E-Autos auch die von Ladeinfrastruktur. Gefördert werden bei Unternehmen jeweils 40 Prozent der Investitionsmehrkosten. Förderfähig sind rein batteriebetriebene Pkw mit einem Netto-Listenpreis von maximal 65.000 Euro.
Aber es gibt einen großen Haken: die Mindestfördersumme von 15.000 Euro. De facto richtet sich dieses Förderprogramm also an Flottenbetreiber. Selbstständige und kleine Unternehmen, die ein oder zwei, je nach Modell auch drei E-Autos anschaffen wollen, sind durch dieses Kriterium von einer Förderung ausgeschlossen. Wird ein Antrag eingereicht, wird er mit den Priorisierungskriterien abgeglichen, die die Erhöhung des Elektrifizierungsgrades der Flotte und die Fahrzeuganzahl pro beantragte Zuwendung ins Auge fassen. Das heißt, Anträge von Unternehmen, die kleinere, kostengünstigere E-Autos anschaffen und deren Flotten infolge der Neuzugänge einen hohen Elektrifizierungsgrad aufweisen, werden bevorzugt behandelt.
Keine neuen Förderprogramme für Unternehmen in Sicht
Für viele Unternehmen besteht daher nach dem Auslaufen des Umweltbonus keine Möglichkeit mehr, Subventionen für den Kauf von E-Pkw zu beantragen. Neue Förderprogramme sind nicht in Sicht, und wann der nächste Förderaufruf des Programms „Elektrofahrzeuge und Infrastruktur“ kommt, ist nicht bekannt – vermutlich erst im kommenden Jahr. Planungssicherheit für Unternehmen sieht anders aus.
Zu einem Zeitpunkt, an dem sich der Gebrauchtwagenmarkt für E-Autos noch in der Entwicklung befindet, ist das Zusammenstutzen der Förderprogramme für gewerbliche Antragsteller schwer nachvollziehbar. Wenn für Unternehmen auf Bundesebene die Türen für Förderprogramme geschlossen sind, sind die Länder gefragt, diejenigen zu unterstützen, die einen Beitrag zur Verkehrswende leisten wollen. Wer jetzt noch von den Förderungen profitieren will, sollte sich also beeilen. Allerdings sollte auch nichts überstürzt werden.