Mehr Ladepunkte allein reichen nicht : Wie E-Flotten systemdienlich werden
Firmenflotten sind einer der größten Hebel für die Verkehrswende. Damit sie Lasten verschieben, Netze entlasten und perspektivisch bidirektional wirken können, sind bessere Regeln für Netze, Märkte, Messung und Standorte gefragt.
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Wer über die Elektrifizierung des Verkehrs spricht, sollte zuerst über Flotten sprechen. Rund zwei Drittel der Neuwagen gehen in Flotten, bei Vans ist ihr Anteil noch höher. Gleichzeitig setzt auch die EU-Kommission mit einer Gesetzesinitiative bis 2030 stärker auf Unternehmensflotten als Hebel für die Dekarbonisierung. Gerade weil Flotten so relevant sind, muss ehrlicher darüber gesprochen werden, woran ihre Elektrifizierung heute noch scheitert.
Am Beispiel der Flotte eines Essenslieferanten zeigt sich sehr konkret, wo das Problem liegt. An mehreren Depots mit insgesamt 77 AC-Ladepunkten – und das ist erst der Anfang, Tendenz steigend – ist nicht der einzelne Ladepunkt der Engpass. Entscheidend ist vielmehr, wie knappe Netzanschlussleistung, Stromkosten und ein präzises Verständnis der Fahrzeugeinsätze so zusammengebracht werden, dass Fahrzeuge am Morgen zuverlässig und kosteneffizient einsatzbereit sind.
Genau deshalb ist es ein Fehler, E-Flotten-Laden weiter vor allem als Infrastrukturthema zu diskutieren. Mehr Ladepunkte sind wichtig. Aber sie reichen nicht. Für viele Flotten entscheidet sich der Erfolg der Elektrifizierung nicht im öffentlichen Raum, sondern am Unternehmensstandort, dort, wo Leistung begrenzt ist, Lastspitzen teuer werden und operative Abläufe mit energiewirtschaftlicher Steuerung zusammenpassen müssen.
Praktischer Rahmen für Flotten fehlt
Hier liegt die eigentliche regulatorische Leerstelle. Flotten können viel mehr sein als zusätzliche Last im Stromsystem. Sie können Lasten verschieben, Leistung glätten und perspektivisch über bidirektionales Laden sogar zu einer Flexibilitätsressource werden. Politisch wird dieses Potenzial seit Jahren beschrieben. Praktisch fehlt aber bis heute ein Rahmen, der es einfach, wirtschaftlich und im größeren Maßstab nutzbar macht.
Die netzorientierte Steuerung von Verbrauchern (Paragraf 14a EnWG) war ein wichtiger Schritt, aber eben nur ein erster. Der Fokus lag dort lange zu stark auf Haushalten und klassischen Einzelfallanwendungen wie privaten Ladepunkten und Wärmepumpen. Andere relevante Anwendungsfälle, etwa größere Flottenstandorte, wurden zu wenig mitgedacht. Das war für den Start nachvollziehbar. Für die nächste Phase der Elektromobilität reicht es aber nicht. Gerade an Unternehmensstandorten wird sichtbar, wie groß der Hebel für netz- und systemdienliches Laden tatsächlich ist.
Hinzu kommt: Die Diskussion über dynamische Netzentgelte muss deutlich weitergehen. Starre oder nur grob zeitvariable Logiken helfen nur begrenzt, wenn ein Stromsystem immer stärker auf volatile erneuerbare Erzeugung reagiert.
Nötig sind deutlich stärker echtzeitnahe Systeme, die tatsächliche Netzsituationen und Systemzustände besser abbilden und netzdienliches Verhalten auch wirklich belohnen. Solange diese Signale zu grob, zu statisch oder auf einzelne Netzebenen begrenzt bleiben, wird viel Flexibilität schlicht nicht gehoben.
Gerade bei größeren Depots zeigt sich zudem die Bruchkante zwischen Niederspannung und Mittelspannung. Während in der Niederspannung mit Paragraf 14a erste Instrumente geschaffen wurden, läuft es in anderen Bereichen weiter über Sonderlogiken wie atypische Netznutzung. Das ist kein konsistentes Zukunftsmodell. Wenn Flotten wirklich als Flexibilitätsressource ernst genommen werden, braucht es dynamischere und systemnähere Netzentgelte über verschiedene Netzebenen hinweg, nicht nur punktuelle Entlastungen.
Noch deutlicher wird der Handlungsbedarf beim bidirektionalen Laden. Politisch wird zu oft über Potenziale und zu wenig über die Frage gesprochen, wo die notwendigen Spielräume für Skaleneffekte entstehen sollen.
Potenzial, das bisher ungenutzt bleibt
Genau dafür sind Flotten ideal. Dort treffen viele Fahrzeuge, wiederkehrende Betriebsabläufe, planbare Standzeiten und ein klarer wirtschaftlicher Druck aufeinander. Das sind die besten Voraussetzungen, um in der Praxis zu lernen. Die Regulatorik ist hier noch nicht fertig. Aber genau deshalb sollten reale Flottenanwendungen mehr Raum bekommen. Was dort praktisch gelernt wird, sollte viel schneller wieder in die Regulierung einfließen. Nur so wird aus bidirektionalem Laden mehr als ein Pilot- oder Konferenzthema.
Dafür müssen vor allem Messregeln, Marktkommunikation und Marktzugang einfacher werden. Ohne Smart Meter, klare Messkonzepte und verlässliche Steuerinfrastruktur bleibt Flexibilität im Alltag kaum nutzbar. Flotten sollten nicht nur technisch flexibel sein dürfen, sie müssen diese Flexibilität auch wirtschaftlich verwerten können. Dafür braucht es einfachere und standardisierte Zugänge zu Märkten, klarere Regeln für mobile Speicher und deutlich weniger Umsetzungsaufwand bei Aggregation und bilanzierungsrelevanten Prozessen.
Ein weiteres großes Problem ist der Netzanschluss. Viele Unternehmen erleben ihn noch immer als langwierigen, wenig transparenten und zu wenig digitalisierten Prozess. Wer Flotten elektrifizieren will, braucht aber Planungssicherheit statt monatelanger Unsicherheit. Netzanschlüsse, Leistungserhöhungen und Genehmigungen für typische Flottenprojekte müssen deshalb deutlich einfacher, schneller und standardisierter werden. Verteilnetzbetreiber sollten hier stärker in die Pflicht genommen werden, mit klaren Fristen, digitalen Prozessen und verlässlichen Standardwegen.
Auch Vermieter und Eigentümer werden bisher zu wenig in Verantwortung genommen. Gerade bei gemieteten Logistik- und Gewerbestandorten hängt die Elektrifizierung oft nicht nur an der Flotte, sondern an der Immobilie. Das mietrechtliche Duldungsrecht war ein erster Schritt. Für den Hochlauf gewerblicher Elektromobilität reicht es aber nicht aus, wenn Vermieter nur einzelne Maßnahmen dulden müssen und weitergehende Voraussetzungen wie ausreichende Anschlussleistung, Vorverkabelung und skalierbare Ladeinfrastruktur vielerorts nur unzureichend geregelt sind. Wer Flottenelektrifizierung ernst meint, sollte Eigentümer deutlich stärker verpflichten, diese Voraussetzungen systematisch zu schaffen.
Wichtig ist außerdem, Unternehmensstandorte nicht isoliert zu betrachten. Wenn wirklich intelligent und perspektivisch bidirektional geladen werden soll, müssen Unternehmensstandorte, öffentliches Laden und Wohnladen viel stärker zusammengedacht werden. Die Zukunft liegt nicht in getrennten Lade-Welten, sondern im Zusammenspiel verschiedener Orte und Anwendungsfälle. Fahrzeuge laden je nach Einsatz am Depot, öffentlich oder zu Hause. Genau deshalb muss die Regulierung auch diese Verzahnung besser abbilden, statt einzelne Segmente weiter getrennt zu behandeln.
Was die E-Mobilität in der nächsten Phase braucht
Der Punkt ist deshalb schlicht: Die nächste Phase der Elektromobilität entscheidet sich nicht allein an der Zahl neuer Ladepunkte. Sie entscheidet sich daran, ob Deutschland und Europa Flotten endlich als Teil des Energiesystems begreifen und regulatorisch auch so behandeln. Dafür braucht es dynamischere Netzentgelte, mehr Echtzeitlogik, schnellere Netzanschlüsse, praxistaugliche Messregeln, besseren Marktzugang für Flexibilität und bidirektionales Laden sowie mehr Verantwortung auf Eigentümerseite.
Solange das nicht passiert, bleibt E-Flotten-Laden in zu vielen Fällen ein aufwendiges Infrastrukturprojekt, statt zu dem zu werden, was es eigentlich sein könnte: ein wirtschaftlicher und systemdienlicher Baustein der Energiewende.
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