Tierhaltungskennzeichnungsgesetz : Weder einstampfen noch unverändert starten lassen
Die Ablehnung der Novelle zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) durch die EU ist aus Sicht der deutschen Schweinehalter bedauerlich. Sie verzögert die Umsetzung erneut. Dennoch wäre es falsch, vorschnell zu handeln, schreibt Torsten Staack. Das THKG darf weder abgeschafft noch in seiner unpraktikablen Fassung aus dem Jahr 2023 Anfang 2027 unverändert angewendet werden.
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Auf den ersten Blick mag es widersprüchlich erscheinen, dass Landwirte, die unter einer erheblichen Bürokratielast leiden, ein Gesetz mit zusätzlichen Anforderungen unterstützen. Bei genauerer Betrachtung wird jedoch deutlich: Ein praxistaugliches THKG kann den Betrieben Planungssicherheit geben. Denn wollen heute Schweinehalter einen Stall umbauen oder neu bauen, müssen sie sich durch langwierige Genehmigungsverfahren mit einem Wirrwarr an Vorgaben und Einzelgutachten kämpfen, die eine Baugenehmigung kompliziert gestalten oder sogar unmöglich machen.
In der Folge fehlt die betriebliche Perspektive und spätestens, wenn die Hofübergabe an die nachfolgende Generation ansteht, ist Schluss. Dass ein Genehmigungsverfahren für einen sogenannten „Tierwohlstall“ heute in der Praxis durchaus mehrere Jahre dauert, ist keine Seltenheit! Der Grund liegt in der Anwendung bestehender Gesetze: Oft ist unklar, wie genau ein Tierwohlstall rechtssicher zu definieren und somit zu genehmigen ist. Zudem ist nicht klar, wie diese Haltungsanforderungen rechtlich im Verhältnis zu anderen Vorgaben – beispielsweise dem Immissionsschutz – stehen und ob diese Vorrang haben.
Um es plakativ zu sagen: Der Bauer will den Stall im Sinne des gesellschaftlichen Tierwohlgedankens weit öffnen und die Anwohner im benachbarten Neubaugebiet wollen das grundsätzlich auch. Trotzdem versuchen sie oft, genau das zu verhindern, weil sie Sorge haben, dass es dann stinkt. Eine Situation, die nicht einfach aufzulösen ist. An bundesweit einheitliche Entscheidungen und Auslegungen ist aufgrund der föderalen Struktur unseres Landes schon gar nicht zu denken.
Und an dieser Stelle kann ein praktikabel ausgestaltetes THKG ein wichtiges strukturgebendes Element sein, weil es klare Vorgaben für den Landwirt, aber auch für die Behörden bringt. So werden Umbaugenehmigungen für Tierwohlställe erleichtert oder überhaupt erst ermöglicht und Investitionen in die Weiterentwicklung der Tierhaltung abgesichert. So schafft das Gesetz den notwendigen Freiraum für die Betriebsentwicklung.
Der von der EU-Kommission kritisierte Gesetzentwurf zur Novellierung des THKG hätte die Bürokratie gegenüber dem geltenden, bislang aber noch nicht umgesetzten Gesetz reduziert und praktische Probleme beseitigt.
Das THKG braucht einen Neustart
Die EU hat das THKG aber nicht grundsätzlich abgelehnt. Gefordert sind Nachbesserungen – insbesondere bei der Einbindung von Erzeugnissen aus anderen Mitgliedstaaten. Wer daraus die vollständige Abschaffung des THKG ableitet, ist aus Sicht der ISN auf dem Holzweg.
Ein praxistaugliches Kennzeichnungsgesetz kann höhere Tierwohlstandards sichtbar machen, Verbrauchern Orientierung geben und zusätzliche Absatzkanäle wie Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung einbeziehen. Davon profitieren Betriebe, die in bessere Haltungsbedingungen investieren. Das System funktioniert jedoch nur als Gesamtpaket: mit der Einbeziehung des Außer-Haus-Verkaufs, der europarechtskonformen Einbindung ausländischer Erzeugnisse, einem vollständigen Downgrading, dem Verzicht auf zusätzliche staatliche Registrierungspflichten und der Anerkennung etablierter Kontrollsysteme.
Genauso falsch wäre es, die 2023 verabschiedete Fassung Anfang 2027 unverändert starten zu lassen. Das geltende Gesetz enthält gravierende Fehler und offene Fragen. Eine Umsetzung würde die Unternehmen der gesamten Wertschöpfungskette überfordern und das Gesetz in der Praxis zum Scheitern bringen.
Es kann nicht darum gehen, das THKG um jeden Preis an einem Stichtag starten zu lassen. Wenn das Gesetz praktisch nicht funktioniert und europarechtliche Vorgaben nicht erfüllt, ist niemandem geholfen.
Ohne Auslandseinbindung keine faire Kennzeichnung
Der zentrale Kritikpunkt aus Brüssel betrifft die Einbindung von Ware, die nicht aus Deutschland stammt. Dieses Problem lässt sich lösen. Die Regelungen für ausländische Erzeugnisse einfach zu streichen, ist jedoch keine Lösung.
Als ISN lehnen wir das ab, weil es die deutschen Schweinehalter massiv benachteiligen würde. Würde ausländisches Fleisch aus dem Anwendungsbereich herausgenommen, könnten Absatzkanäle, in denen die kostengünstigste Rohstoffbeschaffung zählt, verstärkt auf nicht kennzeichnungspflichtige Ware aus dem Ausland zurückgreifen. Deutsches Fleisch geriete dadurch zusätzlich unter Druck.
Die Kennzeichnung soll höhere Tierwohlstandards sichtbar machen – unabhängig davon, ob Fleisch aus Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat stammt. Zugleich darf sie den freien Warenverkehr nicht behindern. Wir wollen keine neuen Marktgrenzen in Europa aufbauen. Wir wollen aber auch nicht, dass deutsche Schweinehalter durch ein deutsches Gesetz systematisch benachteiligt werden. Deshalb muss ausländische Ware europarechtskonform und fair einbezogen werden.
Sorgfalt vor Geschwindigkeit
Die Haltungskennzeichnung soll Transparenz schaffen, höhere Tierwohlstandards sichtbar machen und deren Einhaltung absichern. Das muss für deutsche und ausländische Fleischwaren gleichermaßen gelten. Zugleich dürfen innereuropäische Warenströme nicht behindert werden. Deshalb sind substanzielle Änderungen notwendig, die gründlich durchdacht werden müssen.
Der Zeitplan, ein überarbeitetes, praxistaugliches und europarechtskonformes Gesetz zum 1. Januar 2027 zu starten, ist nicht mehr realistisch. Daraus darf aber nicht folgen, die mangelhafte Fassung von 2023 anzuwenden. Die Anwendungspflicht des bestehenden THKG muss ausgesetzt werden, bis ein überarbeiteter und europatauglicher Gesetzentwurf beschlossen ist. Außerdem braucht die Wertschöpfungskette eine angemessene Übergangsfrist.
Natürlich ist es ärgerlich, dass die Novelle in Brüssel nicht durchgelaufen ist und der Zeitplan nicht gehalten werden kann. Jetzt muss jedoch das Motto „Sorgfalt vor Schnelligkeit“ gelten – auch wenn sich die Umsetzung des THKG dadurch ein weiteres Mal verschiebt.
Entscheidend ist nicht das Festhalten an einem Stichtag. Entscheidend ist ein europarechtskonformes, praxistaugliches Gesetz, das Tierwohl sichtbar macht, ausländische Ware fair einbezieht und den Betrieben Orientierung und Planungssicherheit gibt. Das THKG sollte weder eingestampft noch unverändert laufen gelassen werden. Es braucht einen Neustart, der diesen Namen verdient.
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