Wer sich in das einstmalige juristische Orchideenfach Urheberrecht vertieft, wird bisweilen mit Skurrilem belohnt. Etwa mit Musikerinnen und Musikern, die eine ganz eigene Interpretation von der Materie und der Rolle haben, die das Urheberrecht in unserer Gesellschaft spielen sollte.
Da ist etwa Jean-Michel Jarre, der französische Musiker und Produzent. Er tritt immer mal wieder in großen Zeitungen mit ebenso großem Gestus in Erscheinung und versteht nicht, warum es eine zeitliche Begrenzung des Urheberrechts gibt. Sie ist dafür da, das kreative Ausgangsmaterial an die folgenden Generationen von Kreativen zurückzugeben. Stattdessen spricht er sich regelmäßig für ein zeitlich unbegrenzte Bezahlung nebst Ausschüttung der Erlöse an junge Kreative aus, also ein „ewiges“ Urheberrecht mit Lizenzzahlungen für alle Werke von Shakespeare über Bach und Goethe bis – dieses Jahr endlich auch nach US-Recht gemeinfrei geworden – Virginia Woolf und Ernest Hemingway. Jarre schwebt allerdings nun einmal in seiner eigenen Welt sagenhafter virtueller Konzerterfolge und ewiger Geldströme. Dass sich da irgendwann auch seine ganz eigene Urheberrechts-Realität einstellt, ist verständlich.
Offener Brief erregt die Gemüter
Wenn sich aber plötzlich Musikerinnen und Musiker in Deutschland zuerst zu Hunderten, dann zu über Tausend mit rechtspolitischen Briefen an den Bundestag wenden, angeführt von keinem geringeren als Peter Maffay, wie vergangene Woche geschehen, wird man stutzig: Sollte sich Farin Urlaub von den Ärzten tatsächlich in die Untiefen der gesetzlichen Balance begeben haben zwischen Ausschließlichkeitsrechten Kreativer und urheberrechtlichen Schutzregeln für Grundrechte wie die Meinungsfreiheit? Hat Herbert Grönemeyer en detail die Vorgaben der EU-Richtlinie für den Digitalen Binnenmarkt ausgewertet und sich dann an einem gemeinschaftlichen Brief der Musikwelt beteiligt, der nichts weniger ausdrückt als „Entsetzen“?
Oder ist es nicht doch eher „im Hintergrund die Schreibtisch-Riege“, wie Grönemeyer in den zeitlosen Texten seines 1993er-Album „Chaos“ in ganz anderer politischer Richtung singt, die hier aktiv ist? Das Gute ist: Je größer die Zahl der Unterzeichnenden eines offenen Briefes, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass dessen Hintergründe bekannt werden. So auch hier. Die Genese der offenen Briefe und mutmaßlich auch der Gesetzesfolgenabschätzung, die Maffay sich öffentlich zu eigen macht, lässt sich zurückverfolgen zu einem einzigen Verband und dort zu einem einzigen Manager: Mark Chung.
Manager knöpft sich Feindbild SPD vor – und Julia Reda
Chung ist Vorstandsvorsitzender des VUT, des Verbandes Unabhängiger Musikunternehmer*innen. Das ist der Verband all derjenigen im (deutschen bzw. deutschsprachigen) Musikgeschäft, die nicht zu einem der sogenannten Major-Labels gehören. Der VUT versteht sich entsprechend als Sprachrohr all der Indie-Labels und sonstigen Unabhängigen der Musikwelt, und ist als solches auch durchaus anerkannt. Inzwischen aber scheint Chung einen veritablen Feldzug zu führen gegen diejenigen, die den Independents seiner Meinung nach das Leben schwermachen mit vermeintlich vorgeschobenen Argumenten zugunsten von Freiheitsrechten und Nutzendeninteressen.
Als zentrale Gegnerin haben Chung und sein Verband die ehemalige Europaabgeordnete Julia Reda ausgemacht, eine der prominentesten Streiterinnen für den Schutz der Freiheitsrechte beispielsweise vor automatischen Urheberrechts-Filtern. Außerdem hat Chung die SPD zur Feindin erklärt, die im Europaparlament wie auch jetzt als Partei, die die Bundesjustizministerin stellt, und als Fraktion im Bundestag zumindest noch um irgendeinen Ausgleich bemüht ist zwischen Kreativeninteressen und dem Schutz der Kommunikationsgrundrechte – wenn dieser Ausgleich inzwischen auch nicht mehr viel hergibt für Letztere.
Chung tritt dabei öffentlich nur in unterstützender Rolle auf, so als gebe es hier eine Initiative gewissermaßen aus der Mitte der wütenden Kreativen heraus, die er verbandsseitig nur gutheißt. In einem Presse-Statement des „Forum Musikwirtschaft“ schreibt er dann unter eigenem Namen, Reda und die SPD hätten in Europa „im demokratischen Prozess verloren“, nun sei ihnen dennoch die Umsetzung der EU-Richtlinie anvertraut worden und speziell Justizministerin Christine Lambrecht ignoriere sämtliche Kritik. Da kann man schon wütend werden als Musikerin oder Musiker, wenn jemand, der es doch wissen muss, solche Einsichten auftischt. Dass aber das Bundesjustizministerium schon massive Zugeständnisse an die schrill geäußerten Sorgen der Verwerterindustrien vor „Enteignung“ und dergleichen gemacht hat, und dass das im Bundestag liegende Gesetz die Plattformen sogar zu Vergütungen für Karikaturen und Zitate zwingen will, zu solchen Details erzählt Chung nichts.
Großer Nutzen der Reform für die Kreativen wird ignoriert
Er bespielt stattdessen die ihm zur Verfügung stehenden Hintergrundkanäle zu Indie-Labels mit Aussagen wie dieser: „In den nächsten Wochen soll über eine Veränderung abgestimmt werden, die für uns alle nur von Nachteil ist.“ Weiter heißt es in diesen E-Mails, „Geschäftsmodelle[n] globaler Uploadplattformen wird der Zweck maximaler Verfügbarkeit unserer Werke eingeräumt und wir werden dabei entmündigt“. Wer die Entstehung der gemeinten EU-Richtlinie und des deutschen Umsetzungsgesetzes miterlebt hat und weiß, was für ein grundsätzlicher Umschwung zulasten großer kommerzieller Plattformen und zugunsten von Kreativen damit festgeschrieben wird, fühlt sich unversehens an Jarres Paralleluniversum erinnert.
Wer dagegen die Verkehrung eines Gesetzes, das Kreativen immense Verbesserungen ihrer Position bringen wird, in eines, das angeblich zu ihrer Entmündigung dient, für bare Münze nimmt – ja, die bzw. der muss wirklich glauben, dass es dringend geboten sei, der Politik ein „Das Entsetzen hat kein Ende“ entgegen zu schleudern. Erschwert wird den Empfängerinnen und Empfängern der verdrehten Wirkungserzählung des VUT der Durchblick dadurch, dass Chung auch ein paar zutreffende Punkte einstreut. So weist er in der oben zitierten Mitteilung darauf hin, dass der geplante Direktvergütungsanspruch Kreativer, den sie also direkt gegen die Plattformen bekommen sollen, abrechnungsmäßig über Verwertungsgesellschaften laufen wird und damit vorbei an den Indie-Labels. Das ist, zumindest vom Blickwinkel der Labels aus, ein zutreffender Einwand, denn die Bürokratie der Verwertungsgesellschaften will bezahlt sein und schmälert die Einnahmen von Labels und Kreativen gleichermaßen. Interessanterweise deckt sich Chungs Position hier mit der großer Plattformunternehmen.
Diese wahrheitsmäßige Durchmischung der Information macht sie letztlich aber nur effektiver: Unterm Strich bringen die Behauptungen des VUT die Kreativen gegen ihre eigenen Fans auf. Denn diese sind nicht nur Fans sondern kommunizieren als Bürgerinnen und Bürger auch im Netz, und sind darauf angewiesen, dass ihre Kommunikationsgrundrechte vor einer totalen „Verwertungshoheit“ der Musikindustrie zumindest rudimentär geschützt bleiben – selbst wenn das die Labels ihrer Idole teilweise Einnahmen kostet. So stehen nun also 1.145 Musikerinnen und Musiker unter offenen Briefen und verlassen sich wahrscheinlich schlicht auf den VUT und ihr jeweiliges Management und darauf, man werde sie schon nicht für problematische Kampagnen missbrauchen. Es bleibt zu hoffen, dass die Bundespolitik erkennt, was hier abläuft.
John Hendrik Weitzmann ist Jurist und Leiter Politik & Recht bei Wikimedia Deutschland. Die Organisation versteht sich als Interessenvertretung der vielen Autorinnen und Autoren – nicht nur der Wikipedia.
Update, 04. Mai, 10.30 Uhr:
Mark Chung hat inzwischen belustigt auf den Beitrag reagiert und weist von sich, der Drahtzieher hinter der Aktion der Künstler*innen zu sein. „Wenn ihr wirklich glaubt, hochintelligente Künstler wie Peter Maffay oder Balbina würden einfach mir zuliebe einen Brief unterschreiben, solltet ihr das Offensichtliche tun – mit den beiden, die u.a. in der Süddeutschen Zeitung ausführlich hierzu Stellung genommen haben, sprechen“, sagt Chung in Richtung von John Weitzmann (Wikimedia) und Julia Reda (Gesellschaft für Freiheitsrechte) in einem offenen Brief, den sein Verband, der VUT, hier veröffentlicht hat. „Mehr gibt es hierzu eigentlich nicht zu sagen, denn es ist ganz einfach: Die weitaus größte Zahl der Unterzeichner*innen hat noch nie von mir gehört“, so Chung selbstironisch.
Er gibt an, den offenen Brief der Musiker*innen „persönlich, als zumindest ehemaliger Künstler, als Musikverleger, und auch als (noch) Vorstandvorsitzender des VUT“ inhaltlich zu unterstützen. Er habe ihn deshalb „an einige der mir bekannten Unterzeichner*innen des ersten Briefes weitergeleitet und sie gebeten zu überlegen, ob sie auch diesen zweiten Brief unterschreiben möchten“, schreibt Chung. „Geschrieben habe ich an dem Brief kein Wort“, merkt er jedoch an.
An die hundert weitere Künstler*innen hätten den offenen Brief inzwischen unterschrieben. Grundsätzlich stört Chung die „beleidigende und herablassende Weise“, in der das Engagement der Künstler*innen bewertet würde, die „direkt und erheblich“ von dem Gesetz betroffen seien.