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Recht auf Vergessenwerden : BGH: Kein automatisches Recht auf Vergessenwerden

Das Recht auf Vergessenwerden soll persönliche Informationen schützen. Es gilt aber nicht automatisch und in jedem Zusammenhang, urteilte der BGH am Montag. In dem konkreten Fall wollte ein Mann Presseartikel bei Google auslisten lassen. Das Recht auf Meinungsfreiheit wiege höher, so die Richter.

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