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Digitalisierung & KI

Standpunkte Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser

Maximilian Frank, ehm. Sprecher der bayerischen Landesstudierendenvertretung
Maximilian Frank, ehm. Sprecher der bayerischen Landesstudierendenvertretung Foto: Privat

Zur digitalen Hochschullehre gehören auch Online-Prüfungen. Während technisch eine maximale Überwachung möglich ist, sollte es keine gläsernen Studierenden geben, schreibt Maximilian Frank.

von Maximilian Frank

veröffentlicht am 03.11.2021

aktualisiert am 11.11.2021

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Die Auswirkungen der Coronapandemie machten auch vor den Hochschulen nicht Halt. Nie zuvor musste die akademische Lehre in ihrer gesamten Breite in einer so hohen Geschwindigkeit digitalisiert werden. Ab dem Frühjahr 2020 verlagerte sich mit der Schließung der Hochschulstandorte der Unterricht für Studierende und Dozierende in den digitalen Raum; die jeweils gültigen Infektionsschutzverordnungen der Länder sahen nur einige wenige Ausnahmen für Präsenzunterricht in praktischen Veranstaltungen wie Laborpraktika und künstlerischen Kursen vor.

Während die Dozierenden ihre Lehrveranstaltungen zwar mit großem Engagement aber teils mit mangelnder hochschuldidaktischer Kompetenz digitalisierten, stellte sich spätestens zum Beginn der Prüfungsphase im Sommersemester 2020 die drängende Frage, wie nicht nur digitale Lehre, sondern auch digitales Prüfen außerhalb der Hochschule gelingen kann.

Dass die Kapazitäten für Prüfungen in Hörsälen durch die in den Regelungen zur Infektionsvermeidung eingeführten Abstandsgebote drastisch abgenommen haben, kam verschärfend hinzu. Weil zwischen den Hochschul(leitungen) und den Akteuren in den Landesparlamenten und Ministerien bereits früh der Konsens bestand, dass die Semester unter Pandemiebedingungen keine verlorenen Semester sein dürfen, glich diese Aufgabe auch einem selbstauferlegten Test für die Leistungsfähigkeit des Hochschulsystems unter Krisenbedingungen.

Digitale Prüfungen: Hochschulordnung alleine reicht nicht

Während vor der Pandemie in Bayern nur einige wenige Hochschulen digitale Prüfungen zumeist testweise und in kleinen Gruppen eingesetzt hatten, stellte sich jetzt die Frage, auf welcher rechtlichen Grundlage solche ortungsgebundenen Prüfungen flächendeckend durchgeführt werden können. Zunächst nahmen einige bayerischen Hochschulen eigene Regelungen für elektronisch durchgeführte Prüfungen in ihre Studienordnungen auf.

Bald zeigte sich aber, dass die juristischen Fragen zu digitalen Prüfungen insbesondere in Bezug auf die Einhaltung des Datenschutzes und die Sicherstellung einer wirksamen Prüfungsaufsicht so weitrechend waren, dass eine alleinig hochschulseitige Regelung nicht ausreicht. Unter anderem wies der bayerische Datenschutzbeauftragte darauf hin, dass mit einer Videoaufsicht durchgeführte Prüfungen Grundrechte wie die der Unverletzlichkeit der Wohnung einschränkt und daher im Sinne der Wesentlichkeitstheorie eine Regelung durch den Gesetzgeber erforderlich sei.

Room-Scan: Kein gläsernen Studierenden

Diese Bewertung führte in Bayern zu zwei hochschulrechtlichen Neuerungen: Zuerst wurde durch den Landtag mit dem sogenannte Corona-Eilgesetz I eine Rechtsgrundlage für Fernprüfungen im Artikel 61 des Bayerischen Hochschulgesetzes beschlossen, die anschließend durch den Erlass der Bayerischen Fernprüfungserprobungsverordnung, kurz BayFEV, im September 2020 ausdefiniert wurde. Die BayFEV, die in enger Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium und dem Center for Digital Public Services (CDPS) an der Technischen Universität München unter der Leitung von Professor Dirk Heckmann und der Geschäftsführerin Sarah Rachut erarbeitet wurde, stellt nicht nur deutschlandweit die erste zentrale Regulierung von Fernprüfungen auf Landesebene dar, sondern ist auch aus inhaltlicher Sicht innovativ.

So enthält die Verordnung starke Regelungen zum Datenschutz, die sicherstellen, dass nur die persönlichen Daten der Studierenden erhoben werden, die für eine Authentifizierung und wirksame Prüfungskontrolle notwendig sind. In Bezug auf die Kontrolle von Betrug ist für die Verordnung der Grundsatz „Kontrolle ist gut, aber Vertrauen ist besser“ leitend. Dies ist insofern erwähnenswert, da viele Anbieter von Softwarelösungen für überwachte digitale Prüfungen, sogenannte Proctoring-Tools, explizit mit den Vorteilen einer engmaschigen und technisch tiefgreifenden Kontrolle der Studierenden werben.

Exemplarisch deutlich wird dies am häufig als Room-Scan bezeichneten Verfahren: Dabei wird der Prüfling nicht nur während der Prüfung von der Kamera seines Laptops aufgezeichnet. Zuvor muss mithilfe der Webcam auch noch ein 360-Grad-Scan seiner Umgebung, im Regelfall der privaten Wohnung, angefertigt werden. Diese technisch mögliche Kontrollmethode ist in der BayFEV explizit verboten, es wird mit Maß und Mitte vorgegangen und nicht das Ziel verfolgt, einen gläsernen Studierenden zu schaffen.

Wahlfreiheit: Präsenzklausuren muss es weiter geben

Aus studentischer Sicht elementar und ein zentraler Erfolg der Arbeit der bayerischen Landesstudierendenvertretung ist das in der Verordnung verankerte Wahlrecht der Prüfungsform. Dieses stellt sicher, dass die Teilnahme an einer digitalen Prüfung stets freiwillig erfolgt, indem zu jeder elektronischen Prüfung eine im gleichen Prüfungszeitraum terminierte Präsenzprüfung angeboten werden muss. Während dies den Organisationsaufwand sicherlich nicht schmälert, darf die kommunikative Wirkung dieses Ansatzes nicht unterschätzt werden. Die Freiwilligkeit schafft die Akzeptanz für das neue Prüfungsformat und tritt auch deutlich den Rufen nach einer vermeintlichen Abschaffung von Präsenzprüfungen durch die Hintertüre entgegen.

Verstärkt wird dieser niedrigschwellige Zugang auch durch die in der Verordnung festgelegten Regelungen zu Übungsklausuren, die jedem Studierenden die Möglichkeit bieten sich vor dem eigentlichen Klausurtermin mit der digitale Prüfungsumgebung vertraut zu machen. Abschließend sieht das Hochschulgesetz eine institutionelle Evaluation der BayFEV zum Jahresende 2024 vor. Ein guter Ansatz, um die bisher gesammelten Erfahrungen mit digitalen Prüfungen sowie sich neu ergebende Problemfelder für eine Weiterentwicklung des Rechtsrahmens zu nutzen.

In Zukunft ist mit einer zunehmenden Etablierung von digitalen Prüfungsformaten an den deutschen Hochschulen zu rechnen. Diese können in vielen Fällen eine wertvolle Ergänzung zu bestehenden Präsenzprüfungen sein und kommen auch der immer stärkeren Heterogenität der Studierendenschaft entgegen. Studierende in besonderen Lebenslagen, mit Kindern oder in Betreuungsverantwortung können somit leichter an Prüfungen teilnehmen. Auch für internationale Studierende oder Studierende, die sich im Ausland aufhalten, schaffen ortsungebundene Prüfungen neue Partizipationsmöglichkeiten, die bisherige Präsenzprüfungen nicht leisten können. Es stimmt daher zuversichtlich, dass die Hochschulen für die Durchführung von digitalen Prüfungen auf einen soliden Rechtsrahmen, so wie es in Bayern mit der BayFEV gelungen ist, zurückgreifen können.

Maximilian Frank ist ehemaliger Sprecher der bayerischen Landesstudierendenvertretung und Mitglied im Beirat des Bayerischen Kompetenzzentrums für Fernprüfungen. Weiterführende Informationen finden Sie auf Webseite.

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