In den großen Städten zeigen sich die Probleme des Zusammenlebens in besonderer Schärfe: Wohnraumknappheit, soziale Spaltung, Luftverschmutzung, Dauerstau auf den Straßen, öffentliche Armut, überforderte Verwaltungen und Schulen, Kriminalität. Digitalisierung schafft zwar keinen neuen Wohnraum, aber sie kann die Vermittlungsprozesse beschleunigen und erleichtern. Ridesharing-Plattformen, Leihfahrzeug-Systeme und die digitale Steuerung des ÖPNV lösen nicht die Verkehrsprobleme, aber sie können zu sinnvollen Mobilitätskonzepten beitragen.
Intelligente Stromzähler in den Haushalten und digital gesteuerte Ladeinfrastrukturen für E-Fahrzeuge ersetzen nicht die überfällige Energiewende, aber sie erleichtern den Umstieg auf eine effizientere, umweltgerechte und nachhaltigere Energieversorgung. Digitale Zugangsmöglichkeiten zu öffentlichen Dienstleistungen sind zwar kein Universalmittel, mit dem sich jahrzehntelange Versäumnisse und Fehlentwicklungen in den Behörden ungeschehen machen lassen, aber sie können das Leben der Bürgerinnen und Bürger erleichtern.
Dabei darf nicht ausgeblendet werden, dass der zunehmende Einsatz digitaler Systeme unweigerlich zu immer mehr Daten führt. Datenschutzrechtlich von Belang sind dabei solche Daten, die sich auf einzelne Personen beziehen lassen. Smart-City-Planungen müssen berücksichtigen, dass die Bürgerinnen und Bürger in ihrem freien Handeln gestärkt und nicht beeinträchtigt werden. Ihnen steht ein Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“ zu, wie das Bundesverfassungsgericht schon 1983 betonte.
Bürger dürfen nicht auf Datenpunkte reduziert werden
Freiheit und Selbstbestimmung sind seit Jahrhunderten geradezu städtisches Programm: „Stadtluft macht frei!“ Dieser Satz beschreibt nicht nur die Lösung personaler Abhängigkeitsverhältnisse im Feudalismus, als sich Bauern in die Städte flüchteten, um der Leibeigenschaft zu entfliehen. Viele Menschen zieht es bis heute in die Städte, weil sie der in kleineren Ortschaften empfundenen Enge und sozialen Kontrolle entfliehen wollen. Zur Stadt gehören sowohl die Öffentlichkeit als auch die Anonymität, also die Erwartung, sich unerkannt bewegen und so verhalten zu können, wie man es für richtig hält. Jeder soll frei von engmaschiger Kontrolle und Beeinflussung sein Leben führen können, unabhängig von seiner Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung oder politischen Meinung. Datenschutz ist eine moderne Grundbedingung der Freiheit.
So wünschenswert es für eine Stadtverwaltung und für Unternehmen sein mag, möglichst viel über die Menschen und ihr Verhalten zu erfahren, so bedeutsam ist es andererseits, dass die Bewohnerinnen und Bewohner in ihrer Handlungsfreiheit und selbstverständlich auch in ihrer Menschenwürde nicht beeinträchtigt werden. Sie dürfen nicht auf Datenpunkte reduziert, sondern müssen als die eigentlichen Akteure ernst genommen werden. Gerade in Zeiten der umfassenden Digitalisierung gilt das Prinzip der „informationellen Gewaltenteilung“, wonach der Staat bzw. die Verwaltung den Bürgerinnen und Bürgern nicht als allwissender Datenmoloch begegnen darf. Das muss sich in der Gestaltung der Smart City niederschlagen.
Keine Bürgerdaten für die großen Konzerne
Eine besondere Rolle in der Smart City spielen mobile Geräte. Groß ist die Herausforderung, die mittels Smartphones erhobenen Daten gegen einen Abfluss an externe Dritte zu verhindern, an Hersteller, App-Entwickler und an die Anbieter von Plattformen. Wenn man bedenkt, dass heute die meisten mobilen Geräte mit datenmaximierenden Betriebssystemen ausgestattet sind, stehen hier große Fragezeichen. Es wäre völlig unverantwortlich, die internationalen Datenstaubsauger auch noch mit den Bürgerdaten aus der Smart City zu füttern.
Eine Smart-City-Strategie und kann sich deshalb nicht darauf beschränken, die Verwaltung mit Computern auszustatten oder städtische Dienstleistungen zu digitalisieren. Sie muss fragen, welche Daten wo anfallen und wer die Kontrolle darüber ausübt: Wie soll eine Technik aussehen, die den Bürgerinnen und Bürgern mehr Kontrolle gibt? Wie lassen sich Lösungen entwickeln, die ohne oder mit wenigen personenbezogenen Daten auskommen?
Gerade die sich stürmisch entwickelnde Digitaltechnik bietet Ansatzpunkte für datenschutzfreundliche Lösungen. Dieses Potential muss genutzt und entsprechende Ansätze sollten gefördert werden.
Peter Schaar ist Vorsitzender der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz in Berlin und war von 2003 bis 2013 Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).