Nachdem das Bundesjustizministerium (BMJV) den Referentenentwurf zum Urheberrecht vorgelegt hat, hagelt es nun Kritik von allen Seiten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat den Entwurf begrüßt, sich aber auch an bestimmten Punkten kritisch zu dem Vorschlag geäußert. Was aber jetzt eine Gruppe von Künstlerinnen und Künstlern in einem Brief an Regierungsmitglieder und Bundestagsabgeordnete über die Vorschläge verbreitet, erinnert leider stark an die Empörungswelle aus dem letzten Sommer. Damals hatten alle Seiten im Eifer des Gefechts rhetorisch massiv aufgerüstet. Dabei ist es wichtig, sich den Vorschlag des BMJV genau anzuschauen. Denn dann wird deutlich, dass er keinesfalls so unmöglich ist, wie er teilweise jetzt dargestellt wird.
Als erstes ist festzuhalten, dass Rechteinhaber und Urheber ihr Hauptziel erreicht haben: Plattformen haften jetzt für die Uploads der Nutzer. Damit wird die Verhandlungsposition der Kreativen gegenüber den Plattformen entscheidend gestärkt. Ein Wundermittel ist die Haftungsverschärfung jedoch nicht. Vielmehr gibt es auch hier Risiken und Nebenwirkungen. Diese muss ein verantwortungsvoller Gesetzgeber ebenfalls bedenken. Hauptrisiko ist der nun mehr zwingend erforderlich gewordene Uploadfilter. Und, wir erinnern uns, bei den Uploadfiltern handelt es sich um jenes Instrument, das es laut der SPD, aber insbesondere auch der CDU, auf keinen Fall geben sollte.
Es ist unschwer zu erkennen, dass das BMJV hier keine leichte Aufgabe hatte. Im Ergebnis wird es nun offenbar Uploadfilter geben. Gleichzeitig ist das Ministerium bestrebt, die negativen Auswirkungen der Uploadfilter zumindest zu begrenzen. Hier kommen nun die von Seiten der 576 Künstler kritisierten Nutzerrechte ins Spiel. Dazu gehören neben der Bagatellschranke weitere Nutzerrechte, wie das Recht auf Zitate, Parodie und Pastiche.
Bagatellregelung: Vergüten statt verbieten
Insbesondere die unter Beschuss geratene Bagatellschranke dient dazu, lediglich geringfügige und nicht kommerzielle Nutzungen pauschal zu ermöglichen, um sie so von der Filterpflicht auszunehmen. Das ist aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer eine überfällige Regelung. Damit werden viele Alltagshandlungen im Netz endlich rechtssicher. Das war im Übrigen ein zentrales Versprechen der CDU. In Reaktion auf die breiten Proteste, als über Hunderttausend auf die Straßen gingen, um für ein nutzerfreundliches Urheberrecht zu demonstrieren, formulierte die CDU diese vielbeachtete Forderung in einem Kompromiss zwischen Digital- und Rechtspolitikern unter Vermittlung des Generalsekretärs Paul Ziemiak.
Deswegen ist es nun umso irritierender, dass unionsgeführte Ressorts wie das Wirtschaftsministerium und die Staatsministerin für Kultur und Medien im großen Stil mobil machen gegen die Bagatellregelung. Natürlich sind diese Nutzungen nicht kostenlos. Das Gesetz sieht vielmehr eine angemessene Vergütung für den Urheber vor. Im Ergebnis erinnert diese Lösung an die Abgaben für Speichermedien wie Tonbänder und Kassetten. Damals setzte sich die Erkenntnis durch, dass es sinnvoller ist, Nutzungen, die häufig nicht verhindert werden können, zumindest zu vergüten, statt zu verbieten.
Grundrechte vor Eigentumsrechten
Sorge macht aber auch, wie gegen die anderen Nutzerrechte wie Zitate, Parodie und Pastiche Stimmung gemacht wird. Damit kommt zu kurz, dass geistige Eigentumsrechte eben keine überragende Bedeutung haben, in dem Sinne, dass sie andere Grundrechte, wie die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, übertreffen. Vielmehr bedarf es immer eines Ausgleichs. Das eine geht nicht ohne das andere. Eine Stärkung der Position der Rechteinhaber muss daher stets einhergehen mit einer Stärkung der Nutzerrechte im Urheberrecht. Nur der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass für Nutzungen zum Zwecke des Pastiche, Upload-Plattformen natürlich wieder eine angemessene Vergütung zu zahlen haben. Hier wird nichts verschenkt!
Aber auch aus unserer Sicht gibt es durchaus noch Verbesserungsbedarf. Denn die Rechte der Nutzer müssen auch praktisch durchsetzbar sein. Hierzu dient das Pre-Flagging. Die Idee ist: Wenn ich etwas hochlade, habe ich die Möglichkeit, beim Upload der Plattform zu sagen, dass ich zum Beispiel von meinen Recht zu zitieren oder zu parodieren Gebrauch mache. Dann weiß die Plattform Bescheid und wird den Inhalt in der Regel anzeigen. Was passiert aber, wenn Inhalte erst nach dem Upload gesperrt werden sollen? Hier muss ebenfalls eine Kennzeichnung vorgesehen werden, um das sinnvolle Instrument des Pre-Flagging nicht zu entwerten.
Nutzerrechte sind kein „notwendiges Übel“
Es ist und bleibt – nach wie vor – entscheidend, dass die Nutzerrechte bestmöglich abgesichert werden. Nutzerrechte sind eben nicht ein notwendiges Übel, dass man jetzt irgendwie beachten müsse. Vielmehr ist nur durch eine umfassende Beachtung der Nutzerrechte eine unionsgrundrechtskonforme Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie überhaupt erst möglich. Das BMJV liefert hierfür in dem Referentenentwurf nach wie vor richtige und aus Nutzersicht begrüßenswerte Impulse, die aus unserer Sicht an einigen Punkten nachgebessert werden müssen. In den nächsten Wochen wird entscheidend sein, die Balance des Gesetzes zu erhalten. Am Ende muss sich die gesamte Bundesregierung, auch insbesondere die unionsgeführten Ressorts und die Digitalpolitiker, daran messen lassen, ob sie ihre Versprechungen aus dem letzten Sommer eingehalten haben.
Lina Ehrig leitet den Bereich Digitales und Medien beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV).