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Energie & Klima

Analyse Abwasser-Abwärme in Berlin

veröffentlicht am 17.02.2017

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Welche weiteren Bundesländer haben Programme zur Förderung von Abwasser-Abwärme?


Niedersachsen:



Mecklenburg-Vorpommern:



Rheinland-Pfalz:




Was wird gefördert?
BENE ist das Nachfolgeprogramm der Berliner Umweltentlastungsprogramme UEP I & UEP II. Es hat zum Ziel, Energieeffizienzmaßnahmen im öffentlichen und gewerblichen Bereich zu fördern, die zur Reduzierung von CO2-Emissionen beitragen können. Neben der Nutzung von Abwasser-Abwärme werden beispielsweise auch Technologien für Gebäudehüllen, für Produktionsprozesse, für Antriebe, für Klimatechnologien, für Beleuchtung, für Lüftung oder für Kraft-Wärme-Kopplung gefördert.


Drei wichtige Voraussetzungen müssen zur Förderfähigkeit erfüllt werden:


  • Das Vorhaben wird in Berlin realisiert.
  • Eine Voraussetzung ist, dass durch die Maßnahmen ein Effizienzwert äquivalent zu 60 Tonnen CO2 pro Jahr und pro 1 Million Euro an CO2-Einsparungen erreicht wird.
  • Die Amortisationsdauer der Projekte soll fünf Jahre betragen.


Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und das Land Berlin finanzieren die Investitionszuschüsse. Bei Vorhaben von Unternehmen (Förderschwerpunkt 1) können zwischen 30 und 65 Prozent der förderfähigen Ausgaben Zuschüsse erhalten. In Ausnahmefällen sind sogar bis zu 80 Prozent möglich. Für Projekte von öffentlichen Trägern (Förderschwerpunkt 2) sind 25 bis 75 Prozent an Zuwendungen möglich. In Einzelfällen können sogar bis zu 90 Prozent genehmigt werden.


 


Wer kann die Förderung wie beantragen?


Für Projekte des Förderschwerpunktes 1 können Unternehmen und Unternehmenskooperationen einen Antrag stellen. Freiberufler sind ausgeschlossen.


Der Förderschwerpunkt 2 spricht öffentliche Verwaltungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, öffentliche Unternehmen, gemeinnützige und kirchliche Einrichtungen sowie Kultur- und Sporteinrichtungen an.


Die Antragsfrist ist großzügig ausgelegt: am 31. Dezember 2023 endet das Förderprogramm.


Allerdings ist es gut möglich, dass die Fördermittel zuvor aufgebraucht sind. Die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wird dies im gegebenen Fall auf ihrer BENE-Webseite veröffentlichen. Zu beachten ist auch, dass von November bis Dezember jeden Jahres neu eingereichte Projektskizzen nicht geprüft werden.


Das Verfahren der Antragstellung ist zweistufig.


Im ersten Schritt reichen Sie ihre Projektskizze beim Projektpartner B.&S.U. mbH ein: Zusendung einer E-Mail mit dem Stichwort: „BENE-Klima 1. Aufruf: Technische Einzelmaßnahmen und Gebäudesanierung im FS 1“ an info@bene-berlin.de. Der B.&S.U. mbH berät Sie bei der Antragstellung und leitet anschließend die geprüften Antragsunterlagen mit Empfehlungseinschätzung an die Senatsverwaltung weiter. Die Senatsverwaltung entscheidet über der Förderfreigabe.


Wenn Ihr Projekt angenommen wurde, werden Sie aufgefordert sich bei EurekaPlus 2.0 – der Berliner Datenbank des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) – zu registrieren. Dort wird Ihre Antragstellung für den zweiten Bewerbungsschritt freigeschaltet.



Mehr Informationen für das BENE-Förderprogramm 1 gibt es hier und für das BENE-Förderprogramm 2 gibt es hier.

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