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Windkraft : Beteiligungszwang ist verfassungskonform

Windparkbetreiber zur Beteiligung von Bürgern und Kommunen zu verpflichten, ist rechtens, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Damit dürfte das Beteiligungsgesetz von Mecklenburg-Vorpommern bald Nachahmer finden. Die Bundesregierung gerät so noch stärker unter Druck, ihre auf Freiwilligkeit beruhende Regelung im EEG zu überdenken.

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