Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht vor, dass die Bundesnetzagentur den Zuschnitt der Netzausbaugebiete und die Obergrenze für neue Windkraftanlagen bis zum 31. Juli 2019 und danach alle zwei Jahre bewertet. Änderungen können dann zum ersten Mal am 1. Januar 2020 und danach alle zwei Jahre zum 1. Januar wirksam werden.
Im Netzausbaugebiet können die Übertragungsnetzbetreiber Anlagen für Kraft-Wärme-Kopplung unter Vertrag nehmen. So können sie überschüssigen Windstrom, der ansonsten wegen Netzengpässen abgeregelt werden müsste, für die Produktion von Wärme einsetzen.
Der Bundesverband Windenergie (BWE) sieht die Einführung der Netzausbaugebiete skeptisch. In den von der Bundesnetzagentur (BNetzA) festgelegten Regionen gebe es auch Gebiete ohne nennenswerte Abregelungen. Hier müsse die BNetzA begründen, warum sie für die Zukunft mit Abregelungen rechne. Zudem müsse nachvollziehbar dargestellt werden, was der betroffene Netzbetreiber unternimmt, um Engpässe zu beseitigen.
Da die Verordnung über die Netzausbaugebiete erstmals zum 1. Januar 2020 angepasst werden kann, hat der BWE Sorge, dass die Produktion von preiswertem Strom und die Sektorkopplung „über Jahre blockiert werden“. Sektorkopplung bedeutet beispielsweise, dass Windstrom genutzt wird, um einen Warmwasserspeicher aufzuheizen oder E-Autos zu laden.