Mit dem Förderwettbewerb Energieeffizienz unterstützt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) investive Vorhaben zur Verbesserung der Energieeffizienz von Unternehmen. Zusätzlich werden Maßnahmen zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien berücksichtigt.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich wirtschaftlich tätiger kommunaler Betriebe, mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, sowie Contractoren zur Durchführung von Einzelprojekten bei antragsberechtigten Unternehmen.
Gefördert werden zum Beispiel:
- Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien
- energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen
- Maßnahmen zur Steigerung der Strom- oder Wärmeeffizienz
- Verstromung von Abwärme oder außerbetriebliche Abwärmenutzung
- Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien
- Erwerb und Installation von Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Die Förderung umfasst zudem die Kosten für die Erstellung des erforderlichen Einsparkonzepts. Die Förderentscheidung orientiert sich an der sogenannten Fördereffizienz. Diese setzt die beantragte Fördersumme ins Verhältnis zur erwarteten CO2-Einsparung („Förder-Euro“ pro erreichter CO2-Einsparung pro Jahr).
Art und Höhe der Förderung
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung. Es gilt eine maximale Förderquote von 50 Prozent der effizienzbezogenen Kosten (Investitionsmehrkosten, Nebenkosten und Kosten für die Erstellung oder Bestätigung des geforderten Einsparkonzepts). Die maximale Fördersumme beträgt fünf Millionen Euro pro Investitionsvorhaben.
Antragsverfahren
Anträge für die laufende Wettbewerbsrunde können
bis maximal 31.
Dezember über das elektronische Formularsystem easy-Online beim Projektträger VDI/VDE-IT eingereicht
werden. Antragsformulare und weitere wichtige Informationen gibt es auf der Antragsseite
des BMWi. Peter Crain