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Energie & Klima

Analyse Ein Preis auf CO2 für den Klimaschutz und die Transformation des Energiesystems

Der Klimaschutz braucht ein grundlegendes Steuerungsinstrument - den CO2-Preis. Das ist die Grundannahme der Foschungsarbeit "Ökologische Steuerreform 2.0 - Vorschlag für die Einführung einer CO2-Steuer" der Schultz Project Consult. Der Preis soll 100 Euro pro Tonne CO2 auf den Primärenergieeinsatz für Stromerzeugung und Wärme betragen. Im Verkehrssektor soll der Preis bei 200 Euro pro Tonne CO2 liegen.

veröffentlicht am 23.03.2017

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Deutschland wird die meisten der Klimaziele für 2020 verfehlen. Das ist dem fünften Monitoringbericht der Expertenkommission für die Fortschritte bei der Energiewende zu entnehmen. Ein CO2-Preis kann nach Ansicht der Verfasser der ökologischen Steuerreform 2.0 ein Generalinstrument für das Erreichen der Klimaziele sein.


Besteuert würde demnach die eingesetzte fossile Primärenergie für Strom- und Wärmeerzeugung nach ihrem CO2-Gehalt. Erneuerbare Energien würden nicht besteuert. Wegfallen würden alle bisherigen Steuern auf Strom, Heiz- und Kraftstoffe mit Ausnahme der Kernbrennstoffsteuer.


Als Folge würde sich die Merit Order des Kraftwerkseinsatzes ändern. Braun- und Steinkohlekraftwerke würden teurer und seltener zum Einsatz kommen. Aber auch der Preis für Strom aus Gaskraftwerken würde so weit steigen, dass im Effekt die EEG-Umlage drastisch sinken oder ganz wegfallen würde. Sie gleicht die Differenz zwischen den Gestehungskosten für eine erneuerbare Energieanlage und dem an der Strombörse erzielten Preis aus.


Das Steuermodell sieht vor, einen CO2-Preis auch auf Importstrom zu erheben, und zwar in Höhe der durchschnittlichen CO2-Fracht pro Kilowattstunde des europäischen Strommixes ohne Deutschland. Dieses Vorgehen sei laut europäischem Beihilferecht möglich, sagte der Verfasser Reinhart Schulz bei der Vorstellung des Modells auf Nachfrage. Ziel wäre, dass der deutsche Markt nicht von preiswerterem Importstrom geflutet wird.


Für energieintensive Unternehmen oder für bestimmte Verbrauchergruppen soll es Ausnahmen in Form von Rückerstattungen geben. Sie können bis zu 50 Prozent der CO2-Steuer betragen.


Für den Bereich Mobilität soll die Steuer doppelt so hoch sein als im Bereich Strom- und Wärmeerzeugung. Grund ist, dass fossile Treibstoffe bereits heute sehr hoch besteuert werden. Würden nur 100 Euro angesetzt und würde wie beschrieben auch die Mineralölsteuer wegfallen, würden die Spritpreise stark sinken.


Insgesamt würden die Steuereinnahmen durch das Modell steigen und zwar von 46,4 auf 89,3 Milliarden Euro im Jahr. Der Steuerbetrag für Mineralöle bliebe in etwa gleich (heute 37,3 Milliarden Euro, dann 39,7 Milliarden Euro). Bei Erdgas wären es künftig 15,5 Milliarden Euro im Jahr statt heute 4,4, Milliarden. Neu wäre eine Besteuerung von Kohlen (heute keine Steuer, dann 33,4 Milliarden Euro jährlich). Die Stromsteuer in Höhe von 6,6 Milliarden Euro jährlich würde entfallen.


Folgende Vorschläge machen die Autoren für die Verteilung der Einnahmen aus der CO2-Steuer:


  • 31 Milliarden Euro als Zuschuss an die Rentenversicherung, die heute auch die Einnahmen aus der Stromsteuer erhält
  • 10 Milliarden Euro als Unterstützung für den Strukturwandel in den Braunkohlerevieren
  • 5 Milliarden Euro zur Modernisierung der Stromnetze
  • 10 Milliarden Euro als Sonderabschreibungen oder Zuschüsse für die energetische Gebäudesanierung
  • 5 Milliarden Euro als Hilfe für die Stadtwerke zum CO2-armen Umbau der kommunalen Energieversorgung
  • 15 Milliarden Euro Aufstockung der Ausgaben für Erziehung, Bildung und Wissenschaft
  • 12,8 Milliarden Euro in den allgemeinen Haushalt und Puffer für die sinkenden Einnahmen durch die allmähliche CO2-Minderung


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