Emissionen aus Landnutzung, Landnutzungsveränderung und Forstwirtschaft (LLUCF) werden bisher lediglich im Rahmen des Kyoto-Protokolls überwacht. Ab 2020 sollen sie jedoch mit einer Verordnung in die Klimagesetzgebung der EU integriert werden. In ihrem Gesetzesvorschlag aus 2016 sieht die EU-Kommission einen eigenständigen Rechtstext für den LULUCF-Sektor vor. Ab 2020 sollen die Mitgliedsstaaten die Emissionsdaten aus land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen verbindlich erheben und verbuchen müssen.
Im aktuellen Entwurf ist den Mitgliedsstaaten allerdings überlassen, ob sie CO2-Emissionen durch bewirtschaftete Feuchtgebiete und Torfland verbuchen wollen. „Die Tatsache, dass die Verbuchung dieser Flächen auf Freiwilligkeit beruht, bedeutet, dass keine Anreize für Mitgliedstaaten bestehen, diese Flächen wiederherzustellen“, sagt Hans Joosten, Professor für Moorkunde und Paläoökologie an der Universität Greifswald.
Das EU-Parlament hatte am Mittwoch im Rahmen der sogenannten „Effort-Sharing-Regulation“ in erster Lesung beschlossen, dass bis 2030 im Gebäude-, Verkehrs- und Agrarsektor 30 Prozent an Emissionen gegenüber dem Niveau von 2005 eingespart werden sollen. Weiteres ist aber noch nicht geregelt.
Privatpersonen, Institutionen und Unternehmen können in Deutschland Klimazertifikate über Emissionseinsparungen durch Moor-Wiedervernässung erwerben. Ein Beispiel sind die sogenannten „Moorfutures“ für Moore in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Schleswig-Holstein, die mit über 600.000 Hektar zu den moorreichsten Ländern Deutschlands zählen.