Endlagerung für Atommüll : Endlagersuche braucht Transparenz und Beteiligung
Die Endlagersuche wird konkreter, doch vor der entscheidenden Eingrenzung der Standortregionen droht eine Transparenzlücke. Gleichzeitig soll durch eine Änderung des zugrundeliegenden Standortauswahlgesetzes das Verfahren vermeintlich beschleunigt werden. Jan Warode vom BUND fordert in seinem Standpunkt: Sorgfalt und Transparenz dürfen nicht auf der Strecke bleiben.
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Heute gegen 14 Uhr wird die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) neue Arbeitsstände vorlegen und ihre Landkarte zur Endlagersuche weiter einfärben. Damit sollen die ersten beiden Prüfschritte für alle Teilgebiete abgeschlossen und weitere Gebiete aussortiert sein. Ende 2027 will die BGE dann voraussichtlich fünf bis zehn Standortregionen vorschlagen, die anschließend vertieft untersucht werden. Doch gerade der Weg zu diesem entscheidenden Vorschlag droht für die Öffentlichkeit schwer nachvollziehbar zu bleiben.
Weiterer Arbeitsstand auch 2027 notwendig
Seit 2017 läuft das neue Endlagersuchverfahren. Jahrelang wurde darum gerungen, wie die Gebietseingrenzungen transparenter gestaltet werden können. Seit 2024 veröffentlicht die BGE nun Arbeitsstände, ein wichtiger Fortschritt, für den sich auch der BUND lange eingesetzt hat. Bisher zeigen sie vor allem, welche Regionen ungeeignet sind, weil etwa das benötigte Salz-, Ton- oder Kristallingestein fehlt oder nicht mächtig genug ist. Dieses Aussortieren ist für die interessierte Öffentlichkeit vergleichsweise gut nachvollziehbar. Bei den verbleibenden Flächen ist bisher jedoch kaum erkennbar, wie sie bewertet werden und welche Prüfschritte sie bereits durchlaufen haben.
Denn die eigentliche Herkulesaufgabe steht noch an: Die BGE muss die verbleibenden Gebiete anhand spezifischer Kriterien weiter eingrenzen und gegeneinander abwägen. Genau bei diesem komplexen und entscheidenden Schritt, der bis Ende 2027 abgeschlossen sein soll, sind bislang keine weiteren Arbeitsstände mehr vorgesehen.
Erst Ende 2027 will die BGE ihren Vorschlag für wenige Standortregionen veröffentlichen. Dieser Vorschlag wird für die betroffenen Menschen einen entscheidenden Einschnitt bedeuten: Viele werden sich erstmals mit der Thematik befassen und sich mit der Aussicht beschäftigen, dass ihre Gemeinde möglicherweise als Endlagerstandort infrage kommt.
Das ist nicht nur ein Transparenz-, sondern auch ein Beteiligungsproblem. Aus Sicht des BUND braucht es daher auch 2027 die Veröffentlichung eines weiteren Zwischenstandes. Dieser war ursprünglich auch vorgesehen, wurde aber im Frühjahr gestrichen. Je konkreter die Endlagersuche wird, desto transparenter muss das Verfahren werden, damit sich Betroffene schon frühzeitig vorbereiten können.
Regionalkonferenzen brauchen mehr Zeit
Nach dem Standortregionenvorschlag richtet das zuständige Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) in den Standortregionen Regionalkonferenzen ein. Dort können sich betroffene Bürger*innen, Vertreter*innen von Kommunen und gesellschaftlichen Organisationen mit dem Vorschlag auseinandersetzen und eine Nachprüfung verlangen. Damit sie dieses Recht wirksam wahrnehmen können, braucht es aber Zeit, etwa für die Organisation oder das Einarbeiten in die komplexe Thematik.
Doch wie viel Zeit die Regionalkonferenzen bekommen, hängt auch von der laufenden Änderung des Standortauswahlgesetzes ab. Die Bundesregierung will das gesamte Suchverfahren straffen. Nach einem ersten Änderungsentwurf, der seit März öffentlich kursiert, sollen die Regionalkonferenzen bereits sechs Wochen nach ihrem ersten Treffen arbeitsfähig sein. Gleichzeitig sieht das geltende Gesetz für das Einreichen eines Nachprüfauftrages eine Frist von höchstens sechs Monaten vor.
In kürzester Zeit müssten dann die frisch gegründeten Regionalkonferenzen nachvollziehen, was die BGE über Jahre erarbeitet hat und eine Nachprüfung erstellen. Die Erfahrungen aus dem ersten Beteiligungsformat der Endlagersuche, der Fachkonferenz Teilgebiete, zeigen, wie anspruchsvoll gerade diese Anfangsphase ist. Aus Sicht des BUND braucht es daher mehr Zeit. Nur so können sich Betroffene organisieren und inhaltlich einarbeiten.
Ganze Auswahlphase könnte zur Option werden
Auch an anderer Stelle drohen die geplanten Änderungen des Standortauswahlgesetzes, zentrale Grundpfeiler der Suche zu schwächen. Das aktuelle Gesetz sieht drei Auswahlphasen vor, darunter eine eigenständige Phase, in der die verbliebenen Standorte untertägig erkundet werden. Dabei sollten etwa durch Erkundungsbergwerke vertiefte Daten gesammelt werden. Laut dem Entwurf soll nun die Standortentscheidung gegebenenfalls bereits auf Grundlage anderer Untersuchungsmethoden, insbesondere Bohrungen und seismische Messungen, getroffen werden. Aus Sicht des BUND ist nicht ausreichend dargelegt, dass auch ohne ein Erkundungsbergwerk gleichwertig belastbare Erkenntnisse über die Geologie für die Auswahl des Standortes mit der bestmöglichen Sicherheit ermittelt werden können.
Hinzu kommt, dass mit dem Wegfall einer eigenständigen Auswahlphase die an diesen Schritt geknüpften Beteiligungs- und Klagerechte ebenfalls entfallen oder deutlich eingeschränkt werden könnten. Hier muss sichergestellt werden, dass diese Rechte erhalten bleiben.
Da am Ende des Verfahrens der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit ausgewählt werden soll, müssen auch die dafür notwendigen Untersuchungen wissenschaftlich begründet und unabhängig überprüfbar sein. Eine Verfahrensphase allein aus Zeitgründen zu streichen, ohne die Folgen für Sicherheit und Beteiligung ausreichend zu klären, wäre der falsche Weg.
Sorgfalt braucht es auch bei den Zwischenlagern
Wie wichtig diese Sorgfalt ist, zeigt sich auch bei der Zwischenlagerung. Die hochradioaktiven Abfälle müssen voraussichtlich noch viele Jahrzehnte zwischengelagert werden. Ursprünglich waren sie für 40 Jahre genehmigt. Für das Zwischenlager Gorleben läuft nun 2034 die erste reguläre Genehmigung aus. Das Verlängerungsverfahren soll zur Blaupause für alle 16 Standorte werden. Wie schwierig die Genehmigungssituation schon heute ist, zeigen die Zwischenlager Jülich und Brunsbüttel. Sie haben seit 2013 beziehungsweise 2015 keine Genehmigung mehr. Die Lagerung erfolgt auf atomrechtliche Anordnung.
Der BUND fordert gemeinsam mit vielen anderen Organisationen seit Langem ein bundesweites Konzept für die Zwischenlagerung, das unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet wird. Denn bereits jetzt besteht an den Zwischenlagerstandorten Nachbesserungsbedarf, etwa hinsichtlich Inspektions- und Reparaturmöglichkeiten für Behälter aber auch beim Schutz gegen Angriffe von außen.
Die Sicherheit der Endlagersuche darf nicht gegen die Sicherheit der Zwischenlager ausgespielt werden. Eine verkürzte Endlagersuche würde keines der problematischen Zwischenlager sicherer machen. Ob Endlagersuche oder der Zwischenlagerung: Wo Entscheidungen für Jahrzehnte oder Jahrtausende getroffen werden, darf nicht an Transparenz, Beteiligung und Wissenschaftlichkeit gespart werden.
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