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Analyse : Erdgas als Kraftstoff soll bis 2026 steuerlich begünstigt bleiben.

Mit ihrer Novelle des Energie- und Stromsteuergesetzes will die Bundesregierung Anreize zur Einsparung von CO2-Emissionen im Verkehr setzen. Dazu wird die steuerliche Begünstigung von Erdgaskraftstoffen, wie vom Bundestag gefordert, verlängert. Darüber hinaus wird der Einsatz von Elektrofahrzeugen im ÖPNV steuerlich gefördert. Mit dem Gesetzentwurf werden zudem das 2014 überarbeite EU-Beihilferecht und die EU-Energiesteuerrichtlinie in deutsches Recht überführt.

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