Mit dem Förderwettbewerb Energieeffizienz unterstützt das Bundeswirtschaftsministerium investive Vorhaben zur Verbesserung der Energieeffizienz von Unternehmen. Zusätzlich werden Maßnahmen zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien berücksichtigt.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich wirtschaftlich tätiger kommunaler Betriebe, mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, sowie Contractoren, die Einzelprojekte bei antragsberechtigten Unternehmen ausführen.
Gefördert werden zum Beispiel:
- Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien
- energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen
- Maßnahmen zur Steigerung der Strom- oder Wärmeeffizienz
- Verstromung von Abwärme oder außerbetriebliche Abwärmenutzung
- Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien
- Erwerb und Installation von Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Die Förderung umfasst zudem die Kosten für die Erstellung des erforderlichen Einsparkonzepts. Die Förderentscheidung orientiert sich an der sogenannten Fördereffizienz. Diese setzt die beantragte Fördersumme ins Verhältnis zur erwarteten CO2-Einsparung („Förder-Euro“ pro erreichter CO2-Einsparung pro Jahr).
Art und Höhe der Förderung
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form einer
Anteilsfinanzierung. Es gilt eine maximale
Förderquote von 50 Prozent der effizienzbezogenen Kosten
(Investitionsmehrkosten, Nebenkosten und Kosten für die Erstellung oder
Bestätigung des geforderten Einsparkonzepts). Die maximale Fördersumme beträgt fünf Millionen Euro pro Investitionsvorhaben.
Antragsverfahren
Anträge für die laufende Wettbewerbsrunde können
bis 30. Juni über das elektronische Formularsystem easy-Online beim Projektträger VDI/VDE-IT eingereicht
werden. Zusätzliche Informationen gibt es auf der Antragsseite
des Wirtschaftsministeriums Die nächste Wettbewerbsrunde schließt sich sofort an. Peter Crain